31. Juli 201115 J. Hallo Leute, also mein C5 ist Mittlerweile schon ein gutes Jahr alt. Es ist ein C5 240HDi Tourer. Da es ja nun das neue Scheinwerfermodell gibt nervt mich das GELB im Tagfahrlicht!!! Mit welchen BIRNEN kann ich TAUSCHEN das ich blaues oder weißes Licht erhalte? Geht das überhaupt? Vielen Dank. MfG Thomas
31. Juli 201115 J. Tach auch! So ne Idee hat ich auch scho...is abert nicht ohne weiteres möglich da die lampen eine sehr eigenartige fassung (Hp24 oder so) haben un es diese nach meinem wissen nicht im freien handel gibt!! Laut citroen kosten die so 50€ pro stck. un das wechseln geht wohl auch nur mit stoßstange ab usw. Hoffe konnte dir helfen..ach ja un bevor du an die neuen schweinwerfer mit led-tfl denkst...kosten so 700€ pro stck. MfG dEr StEfU
31. Juli 201115 J. Ersteller Hallo nochmal, vielen Dank für deine Hilfe. Naja will die LED net, so schlimm ist es auch net bei mir mit Tuning oder so. Hätte nur gern ne andere Farbe vom Licht. Eigentlich muss das doch aber Einfach gehen mit dem Wechsel. Muss der ADAC ja auch Unterwegs können. Weißt du was es für ein Glühbirne ist? Unabhängig der Fassung? MfG Thomas
31. Juli 201115 J. Eigentlich muss das doch aber Einfach gehen mit dem Wechsel. Muss der ADAC ja auch Unterwegs können muss er nicht, da sich das nur auf fahrtrelevante Beleuchtungen bezieht, d.h. Standlicht/Rücklicht, Abblendlicht, Blinker und Bremslicht... Alles andere muss nicht mit Bordmitteln/-Werkzeugen wechselbar sein.
31. Juli 201115 J. Wie scho richtig von visamarkus angemerkt muss man nur fahrtrelevante beleuchtung selber ersetzen könnenNaja ohne viel "illegale" bastellei wird da nichts möglich sein da du ja ersma ne lampe bräuchtest die in diese fassung passt un die gibt's nach meinem wissen nur beim freundlichen so wie sie jetz auch drin sinUm weitere aussagen treffen zu können müsste ich ersma wissen wie's da unten aussieht...sprich stoßstange ab un scheinwerfer raus...un ööhhh nein darauf hätt ich kein bock außer du machst es un stellst ma nen pic reinAlso sorry wenn ich dir nich weiterhelfen kannMfG dEr StEfU
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