24. August 201115 J. Was hat ein gesetzliches Zahlungsmittel mit Geld zu tun? Alles. Es ist seine Definition.
24. August 201115 J. Laut des BGH ist Geld „…jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang“. Damit wird Geld zum gestzlichen Zahlungsmittel.
24. August 201115 J. 10 Jahre zur Verdoppelung, pfft, so was schafft ein Börsencomputer in 10 Stunden. Wenn er sich Zeit lässt. Und wenn man dieses Sekunden-Trading, oder wie das heißt, verböte? Verbieten ist gar nicht notwendig. Besteuern würde schon reichen. Verboten werden sollten dagegen unbedingt die sog. Leerverkäufe. mfg Klaus
24. August 201115 J. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,781545,00.html Den Fleischhauer kann man nicht ernst nehmen. Ich finde es immer sehr interessant, sich die 'Komposition' derartiger Texte anzuschauen. Brav die typischen Vorurteile und Ängste angesprochen. Komplett hinter dem Text zu stehen, bedeutet faktisch, ein Trottel zu sein. Das möchte ich ihm nicht unterstellen. Was bleibt ist klar. Verboten werden sollten dagegen unbedingt die sog. Leerverkäufe. Von mir aus können die Jungs sogar damit spielen, sofern sichergestellt es, dass es mit 100% gedecktem Eigenkapital Geschiet. _R_
25. August 201115 J. Verbieten ist gar nicht notwendig. Besteuern würde schon reichen. Verboten werden sollten dagegen unbedingt die sog. Leerverkäufe. mfg Klaus Von der Grundidee her nicht schlecht. Wenn wir für einen Moment mal davon ausgehen, den Staat als notwendiges Übel zu betrachten, weil dieses Konstrukt Aufgaben und Dienstleistungen übernimmt, die die Gesellschaft für ihren Fortbestand benötigt, dann muß die Gesellschaft das Konstrukt mit den dazu erforderlichen (Geld)Mitteln ausstatten. Da "Realität" immer ein Nullsummenspiel ist, werden diese Mittel über Steuern aufgebracht. In D. z.B. wird bei fast jedem Kaufvertrag eine Steuer fällig, die sich lustigerweise "Mehrwertsteuer" nennt. Habe ich mit dem Bäcker übereinstimmende Willenserklärungen betreffst des Erwerbs eines Brötchens und entsprechender Bezahlung, so erhält das Konstrukt Staat bei aus dem Vollzug dieses Vertrages einen Anteil von 7%. Jetzt aber: Kaufe ich anteilig Produktionsmittel per Aktie, so muß weder ich noch der Verkäufer Mehrwertsteuer entrichten. Woher der feine Unterschied? Konsum besteuern und Produktion nicht? Könnte man, ohne Logikbrüche zu verursachen auch genau andersrum regeln. Ist es schon Irrsinn, so hat es doch Methode.
25. August 201115 J. Ist es schon Irrsinn, so hat es doch Methode. Je wirrer es ist, um so weniger Leute wollen sich die Mühe machen, es zu verstehen. Man muss den Leuten ja nicht alles auf dem Silbertablett präsentieren ...
28. August 201115 J. Die FAZ ist zur Besinnung gekommen: http://www.faz.net/-023glk Puuuh.... gerade nochmal gut gegangen ! Aber gut geschrieben....
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