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Garantie


Metzgermeister

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Hallo Rechtsexperten, Tochter hat vor ca. 4 Wochen einen gebrauchten beim Händler gekauft. Nun sagt der ADAC Pannenhelfer : Erreger Lichtmaschine defekt, evtl. neue LM. Ist der Händler dafür haftbar. Danke für eine Rechtsauskunft

Horst

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Bin kein Experte. Aber wenn nicht nachweisbar ist, dass der Mangel zum Kauf bereits bestand, dann sieht es schlecht aus. Jedes Bauteil kann jederzeit seinen Geist aufgeben. Das ist mit allem so.

Ohne eine Zusatzversicherung wird vermutlich nichts erstattet. Gebrauchtwagen sind - wie der Name schon sagt - nicht neu. Und da greift keine Haftung.

Aber es gibt sicher Fachleute hier.

zurigo

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Im ersten halben Jahr der Gewährleistung müsste sie den Schaden ersetzt bekommen, weil man davon ausgeht, dass der Fehler schon bei der Übergabe "vorprogrammiert" war. Auf jeden Fall muss man dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Nach einem halben Jahr tritt die Umkehr der Beweislast ein, deshalb hat man eigentlich effektiv nur ein halbes Jahr Gewährleistung.

Der Verkäufer wird sich zwar vermutlich versuchen zu drücken, aber ihm wird nichts anderes übrig bleiben, als den Fehler zu korrigieren.

T.

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Hi,

lass dich bloß nicht verarschen! Ein halbes Jahr hast du praktisch volle "Garantie". Die Beweislast, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist liegt beim Verläufer, da wird wohl keiner einen Gutachter einschalten. Bei mir war es so, dass auch nach wenigen Wochen Mängel auffielen. Der Verkäufer etwa 500km weit weg. Er hatte die Wahl den Fehler selbst zu reparieren und das Auto vor meiner Tür abzuholen oder halt die Reparatur bei einer Werkstatt in meiner Nähe zu bezahlen. Das waren gut 1000 Euro, es wurde hier in der Nähe gemacht. Nach dem halben Jahr siehst du natürlich entsprechend alt aus, durch die Beweislastumkehr.

Hier kannst du dich beraten lassen bzw. Rat einholen bei schon beantworteten Fragen:

http://www.frag-einen-anwalt.de

Schau mal z.B. hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gebrauchtwagenkauf-nicht-alle-vor-dem-Kauf-entdeckten-Maengel-beseitigt-__f106778.html

Die Verkäufer sind natürlich gewitzt und versuchen mit allen Tricks die Kosten abzuwehren. Wenn du eine Gebrauchtwagengarantie hast, verweisen sie z.B. darauf. Lass dich nicht ohne weiteres darauf ein, du hast eine Selbstbeteiligung (mind. 100 Euro möglicherweise) und Schmiermittel sind vermutlich auch nicht drin.

Grüße

Motello

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So, erst einmal Danke für die Antworten. Der Verkäfer ( Autohändler ) hat bei einem Telefongespräch mit meiner Tochter schon mal abgewunken. Dank Google habe ich eine entsprechende Anwaltseite gefunden wo definitiv die LM nicht zu den Verschleissteilen gehört, das sind Auspuff, Reifen, Batt.,Bremsbeläge usw. Wie der normale Verstand mir das erklärt und das dem Händler auch erklärt wird.Das sind schlicht und einfach versteckte Mängel.

Horst

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Hallo,

du hast ein halbes Jahr laut Gesetz Gewährleistung vom Händler, da gibt es nix zu rütteln. Mir ist der Seitenairbag und der Kühlerlüfter kaputt gegangen(der Kühlerlüfter ist mir im Urlaub durchgebrannt-hat nix mit versteckte Mängel zu tun!!!), alles wurde ohne Probleme ersetzt!! Klar kam der Spruch mit Garantieabwicklung(Citroen Gebrauchtwagen garantie) Allerdings habe ich dem Händler schnell den Wind aus den Segeln genommen als ich auf die 6 Monatige Gewährleistung bestand die nun mal laut Gesetz da ist. Gewährleistung halt. Laß dich nicht verarschen und bestehe auf die Gewährleistung. Das sind nun mal die Gesetze.

Bestehe auf die Gewährleistung und drohe mit Rechtsanwalt.

LG Frank

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Zurück auf den Erdboden - die Garantie ist doch keine Neuteilegarantie - der Ruf nach Rechtsanwalt hilft nur, wenn man selber auch nachweisen kann, daß der Schaden beim Kauf bereits existierte und im Kaufvertrag unerwähnt blieb - es hilft hier immer ein Gutachten bei Kauf.

Ein später auftretender Schaden bei einem gebrauchten Gegenstand steht doch keinenfalls unter Garantie, sei es ein Lager oder die Batterie o.ä.

Die JACKSON666-Schadensbehebung ist reiner GoodWill.

Beispiel "VORPROGRAMMIERT": Der Verkäufer müßte ja denn ab 400 tkm den Motor notfalls ersetzen, da ein Totalausfall "vorprogrammiert wäre" !?

Ansich wird es im Schadensfall dann reichen, wenn man dem Käufer, weil wirtschaftlicher Totalschaden, den Restwert von 50 Euro gäbe.

Bearbeitet von c5_klaus
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Die JACKSON666-Schadensbehebung ist reiner GoodWill.

Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel nicht bereits bei Übergabe der Ware vorgelegen hat. Die nächsten 18 Monate (kann bei gebrauchten Sachen auf 6 Monate verkürzt werden) müsste der Verbraucher beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Der Umfang der Gewährleistung schließt allerdings keine natürlichen Verschleißteile wei Reifen odere Bremsen ein.

Was heißt das jetzt für den Kunden ?

Er kann bei einem Mangel am gebrauchten KFZ alle Verbraucherrechte geltend machen wie bei einem Neukauf auch. Da wären allerdings noch die AGB des Händlers zu beachten, die vor einer Rückgabe (Wandlung) oder Minderung des Kaufpreis des Autos erstmal die Nachbesserung also Reparatur bzw. den Reparaturversuch vorschreiben. hier sind i.d.R. zwei Reparaturen bzw. zwei Reparaturversuche seitens des Kunden zu akzeptieren.

Gewährleistung hat mit der eigentlichen Garantie in den ersten 6 Monaten nix zu tun.

In meiner Sache muß ich sagen das ein 'Guter Wille`` seitens des Autohauses über 1000€ gekostet hat, es wurde ohne große Diskusionen bereinigt nachdem ich den Verkäufer sichtlich klar gemacht habe das die Gewährleistung in dem Falle vor die Garantie innerhalb der 6 Monatsfrist in Kraft trifft. Ganz klare Sache. Da spielt es auch keine Rolle ob es der Anlasser-Lichtmaschine-Airbag-Lüfter-Benzinpumpe etc. oder was anderes ist. Das ist das Risiko des Autohauses.

Hartnäckig bleiben, ansonsten ist das ganze Gesetz mit der Gewährleistung für en Arsch und die Autohäuser machen was sie wollen. Gesetz ist nun mal Gesetz-da sollten sich die einschlägigen Verkaäufer mal daran gewöhnen. Das hat mit GOODWILL nix zu tun, ganz im Gegenteil, versucht haben die es bei mir auch-hatte ich ja schon geschrieben-aber leider auf Granit gebissen und den Schaden auf die besagte Gewährleistung bereinigt. Den Weg hatte mir auch mein freundlicher ausdrücklich gesagt da ich den Schaden bei ihm repariert haben wollte-auf eigene Kosten!!

Zitat: Fahre zu deinem Autohaus wo du den wagen gekauft hast-er muß innerhalb von 6 Monaten den Schaden reparieren!!! Ganz klare Aussage!!! Ohne Diskusionen.

Mehr kann ich dazu nicht sagen. Viel Glück weiterhin und hartnäckig bleiben.

LG Frank

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