26. August 200323 J. HI Ich habe heute mit halben ohr mit bekommen das es inzwischen AHK`S geben soll die nicht mehr eintragungs pflichtig sind. Hat da jemand nähere info`s???
26. August 200323 J. Hi ! Anscheinend gibt es mittlerweile tatsächlich Anhängerkupplungen für neuere Fahrzeuge mit ABE. habe im Internet allerdings nur welche für den Smart ( hihihi, Keksdose zieht noch kleinere Keksdose hinter sich her ) gefunden. Und dann habe ich noch das gefunden. Eine Anhängekupplung hat entweder eine nationale Bauartgenehmigung (z.B. "F3914") oder eine EG-Genehmigung (z.B. "e11 00-0123" oder einige ganz wenige haben ein Gutachten nach §13 Fahrzeugteileverordnung. In allen Fällen hat nach dem Anbau eine Anbaubegutachtung nach §19.3 zu erfolgen. Diese Anbaubestätigung muß "bei der nächsten Befassung" mit den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Bis dahin ist sie mitzuführen. Kupplungen nach §13 Fahrzeugteileverordnung müssen sofort in die Papiere eingetragen werden. Hört sich zumindestens toll an.
27. August 200323 J. Es gibt tatsächlich verschiedene Kupplungen mit unterschiedlichen Prüfzeichen. Laut Auskunft DEKRA müssen Kupplungen mit E 1 im Prüfzeichen nicht mehr in die Papiere eingetragen werden. Ansonsten gilt das was finneberlin geschrieben hat.Kupplungen mit E 1 im Prüfzeichen gibt es wohl nur für neuere Fahrzeuge. Habe gerade meine AHK an Xantia 1,6 angebaut. Original Westfalia. Es erfolgte eine Anbaubegutachtung wie oben beschrieben mit der Auflage, bei der nächsten Befassung mit den Papiere............usw.
27. August 200323 J. Hallo, ich komme gerade vom TÜV und habe mir meine AHK abnehmen lassen. Bei dieser Gelegenheit habe ich gleich mal nachgefragt, ob´s AHK´s auch mit ABE gibt. Darauf hat der Prüfer nur gemeint, daß ihm so etwas nicht bekannt sei. Es gibt aber wohl andere EU-Länder in denen das möglich sei. Nur Deutschland spielt halt wieder mal die Bürokraten-Ausnahme. In den Einbau-Anleitungen steht zumindest immer drin: Beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbestimmungen (oder so ähnlich). In Deutschland ist es definitiv so, daß eine AHK generell einer Abnahme nach §19 erfolgen muss. Soweit die Auskunft des TÜV-Süddeutschland. Rest siehe "finneberlin".
27. August 200323 J. dass wir Badener einen Konsul haben wusste ich noch nicht, ist aber irgendwie beruhigend... ;-) Grüße Florian
27. August 200323 J. Hi Leute, es gibt auch eintragungsfreie AHK´s für "ältere" Autos, wie unseren Xantia (96er Break). Es ist eine von Bosal mit E-Prüfzeichen. Ich war damit beim TüV. Der meinte, ich brauche nur die Anbauanleitung mitzuführen. Gruß Alex
27. August 200323 J. Hallo, Ihr Schwebenden, habe an meinen BX 14 TGE Bj 1989 (4711 OrgNr) vor ca. einem Jahr eine Bosal-Kupplung selbst angebaut und beim TÜV vorgeführt. Auch da meinte der TÜV, es reiche aus, die Anbauanleitung mitzuführen (da stehen in der Kopfzeile die technischen Daten und Prüfzeichen drin), das reiche. Zusätzlich führe ich noch die TÜV-Bestätigung mit. Übrigens waren sich die TÜV-Leute nicht mal sicher, ob ich den Anbau der AHK überhaupt von ihnen bescheinigen hätte lassen müssen. Na ja, was solls.
27. August 200323 J. Hallo, ich habe mir vor drei Wochen eine AHK von Bosal an meinen C5 geschraubt und bei der Dekra nachgefragt, ob ich den ordnungsgemäßen Anbau der AHK von Dekra, TÜV oder sonstwem überprüfen/bescheinigen lassen muss. Mir wurde geantwortet, dass seit Anfang 2003 dies alles nicht mehr notwendig ist, falls die AHK ein E-Prüfzeichen besitzt. (Unabhängig hiervon habe ich die AHK trotzdem abnehmen und eintragen lassen.) Grüße Gerd
28. August 200323 J. Gerd Hardt postete(Unabhängig hiervon habe ich die AHK trotzdem abnehmen und eintragen lassen.) Du hast also die AHK angebaut, dann beim TÜV wieder abnehmen lassen und das wurde dann in die Papiere eingetragen? (Ziffer 4711:Angebaute AHK wurde ordnungsgemäß wieder abgenommen) Achso, war wohl eine abnehmbare AHK. ;-)))) Bitte, bitte nicht hauen.
28. August 200323 J. Angenommen, abnehmbar angebaute AHKs wären annehmbar, würde der TÜV sie dann abnehmen oder abbauen? Deutsch ist blöd.
28. August 200323 J. Zur Klarstellung: eine AHK ist ein Sicherheitsrelevantes Bauteil und muß von einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA oder die anderen Vereine) abgenommen werden. Denn beim Anbau sind gewisse Richtlinien einzuhalten (vorgeschr. Schrauben, Unterbodenschutz entfernt, usw.) Die Eintragung in den Schein kann dann bei Gelegenheit erfolgen, solange ist die TÜV-Abnahme und ABE mitzuführen. Selbst erlebtes Beispiel; Schraube vorgeschrieben; M12x35, Festigkeit 8,8 Was war drin ? M8-irgendwas aus dem Baumarkt, warum ? das vorgesehene Loch hätte mit einem 15mm-Bohrer erweitert werden müssen, war nicht zur Hand - also kleinere Schrauben genommen. Also - abnehmen lassen, alles andere ist unverantwortlich. MfG Vinzenz
29. August 200323 J. Hallo, ich habe vor kurzem eine AHK von Rameder am Picasso angebaut nach Vorschrift pipapo usw. TÜV hat aufs Typenschild und Papiere geschaut und das wars. Ich muß nur die Papiere mitführen. Also kein Eintrag. War mir auch neu. Das war meine dritte Kupplung die ich selbst angebaut habe . Bis jetzt haben alle gehalten! Bombenfest. Ich find die Regelung gut. Hans
29. August 200323 J. hgs56 posteteHallo, ich habe vor kurzem eine AHK von Rameder am Picasso angebaut nach Vorschrift pipapo usw. TÜV hat aufs Typenschild und Papiere geschaut und das wars. Ich muß nur die Papiere mitführen. Also kein Eintrag. War mir auch neu. Das war meine dritte Kupplung die ich selbst angebaut habe . Bis jetzt haben alle gehalten! Bombenfest. Ich find die Regelung gut. Hans Hi, genau so erging es mir auch mit meinem Pic. Hast Du auch eine starre aus Ungarn? Bis dann,
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren