21. Oktober 201114 J. Hy zusammen, mein TüV - Prüfer verlangt für meinen HY Bj. 1972 eine Warnblinkanlage. ..habe ich einfach nur Pech, gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder wie beurteilt ihr das ? evt. habt ihr ja auch eine Lösung für mich. Würde mich freuen. Der hoffentlich bald HY-Diesel-Fahrer. Jochi (Buchhalter)
21. Oktober 201114 J. Türlich braucht er das. Selbst wenn es nicht Vorschrift wäre würde ich die nachrüsten. Dürfte auch ganz einfach gehen: Tacho raus, da müsste ein leerer Kompaktstecker rumliegen, auf den der Warnblinkschlter des 2CV passt. Fertig. Gruß, gasmann
21. Oktober 201114 J. Die Warnblinkanlage ist ein Muss, sie gehört zu den ganz wenigen Ausstattungen, die unabhängig vom Fahrzeugalter nachgerüstet werden müssen.
21. Oktober 201114 J. jep, das muss sein. wenns nicht drin ist blink-relais kaufen und über schalter an beide blinker-kabel und eine kontrolleuchte hängen (einfach mit kabelklemme draufklemmen, die zwei "blinker-kabel" kommen vom blinkerschalter am lenkrad und sind leicht zu finden) über den schalter kann man das dann einfach zuschalten (absichern mit schmelzeinsatz) oder sowas, da is schon alles drin was du brauchst: http://www.ebay.de/itm/WARNBLINKANLAGE-HELLA-WARNBLINKSCHALTER-OLDTIMER-FAHRZ-/350500029326?pt=DE_Autoteile&hash=item519b6e038e gibts auch im gut sortierten Fachhandel. Bearbeitet (21. Oktober 201114 J. von dumdidum)
21. Oktober 201114 J. und dran denken: die Warnblinkanlage muss auch bei abgeschalteter Zündung und abgezogenem Schlüssel funktionieren.
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