Zum Inhalt springen

Braucht der HY eine Warnblinkankage ?


Jochi13

Empfohlene Beiträge

Hy zusammen,

mein TüV - Prüfer verlangt für meinen HY Bj. 1972 eine Warnblinkanlage.

..habe ich einfach nur Pech, gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder wie beurteilt ihr das ?

evt. habt ihr ja auch eine Lösung für mich.

Würde mich freuen.

Der hoffentlich bald HY-Diesel-Fahrer.

Jochi (Buchhalter)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Türlich braucht er das. Selbst wenn es nicht Vorschrift wäre würde ich die nachrüsten.

Dürfte auch ganz einfach gehen: Tacho raus, da müsste ein leerer Kompaktstecker rumliegen, auf den der Warnblinkschlter des 2CV passt.

Fertig.

Gruß, gasmann

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ACCM Gerhard Trosien

Die Warnblinkanlage ist ein Muss, sie gehört zu den ganz wenigen Ausstattungen, die unabhängig vom Fahrzeugalter nachgerüstet werden müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jep, das muss sein. wenns nicht drin ist blink-relais kaufen und über schalter an beide blinker-kabel und eine kontrolleuchte hängen (einfach mit kabelklemme draufklemmen, die zwei "blinker-kabel" kommen vom blinkerschalter am lenkrad und sind leicht zu finden)

über den schalter kann man das dann einfach zuschalten (absichern mit schmelzeinsatz)

oder sowas, da is schon alles drin was du brauchst:

http://www.ebay.de/itm/WARNBLINKANLAGE-HELLA-WARNBLINKSCHALTER-OLDTIMER-FAHRZ-/350500029326?pt=DE_Autoteile&hash=item519b6e038e

gibts auch im gut sortierten Fachhandel.

Bearbeitet von dumdidum
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...