27. Oktober 201114 J. Du kannst da (fast) jede beliebige Vereinbarung treffen. Den Verkauf ablehnen, auf das "Ratespiel" eingehen oder auch vereinbaren, das er in Raten zahlt, das Auto aber erst nach vollständiger Bezahlung bekommt und das im Fall der nicht vollständigen Zahlung alle bisher geleisteten Zahlung als Schadenersatz an Dich fallen.
27. Oktober 201114 J. Du kannst da (fast) jede beliebige Vereinbarung treffen. Den Verkauf ablehnen, auf das "Ratespiel" eingehen oder auch vereinbaren, das er in Raten zahlt, das Auto aber erst nach vollständiger Bezahlung bekommt und das im Fall der nicht vollständigen Zahlung alle bisher geleisteten Zahlung als Schadenersatz an Dich fallen. Das wäre natürlich eine Lösung. Platz auf dem Hof hat er davon aber auch nicht...
27. Oktober 201114 J. Auch ich sage: Sache vergessen und nicht länger drüber nachdenken. Obwohl natürlich als Alternative durchaus denkbar wäre, den Wagen solange als Pfand einzubehalten, bis die letzte Rate beglichen ist. Frist setzen, wenn bis dahin nicht alles bezahlt wurde, bleibt der Wagen in deinem Eigentum. Scheitert aber in dem konkreten Fall wohl an Platzmangel.
27. Oktober 201114 J. kommt ja jetzt ein forumskollege vorbei. dem den wagen gegen kaufpreis in bar mitgeben und gut ist. und dann mit gutem gefühl ne runde mit dem 11cv drehen ;-) gruss marc
27. Oktober 201114 J. Ersteller kommt ja jetzt ein forumskollege vorbei. dem den wagen gegen kaufpreis in bar mitgeben und gut ist.und dann mit gutem gefühl ne runde mit dem 11cv drehen ;-) gruss marc Genau so wird es gemacht LG Florian
27. Oktober 201114 J. Was hast du denn in deinem Angebot bei ebay für einen Text verwendet? Steht da etwas von "Fahrzeug muss binnen 7 Tagen nach Ende der Auktion abgeholt werden" oder so ähnlich? Wenn ja, würde ich den unterlegenen Bieter anschreiben und erst einmal fragen, ob er an dem Fahrzeug grundsätzlich noch interessiert ist, weil es möglicher Weise sein könnte, dass der erste Bieter das Fahrzeug vielleicht nicht nehmen kann. Du siehst, ich habe ganz bewußt sehr vorsichtig formuliert. Nicht das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt schon wirklich anbieten, da du das (noch) nicht darfst, weil (je nach Abholfrist) erst einmal der erste Bieter bezahlen und abholen darf. Tut er das nicht und danach sieht es ja auch aus, kannst du dann dem Zweiten ein konkretes Angebot machen. Weiterhin würde ich dem ersten noch eine Strafanzeige wegen Betrug anhängen, da er nicht bieten darf, wenn er weiß, dass er nicht zahlen kann. Vielleicht wird diese wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber es liegt dann schon mal etwas gegen ihn vor und wenn er das mit anderen auch so macht und diese Leute genau so reagieren, dürfte es für ihn dann irgendwann doch mal unangenehm werden.
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