13. November 201114 J. Die Gerichte haben sich da schon öfter zu geäußert: Wer über der allgemeinen Richtgeschwindigkeit fährt (130 km/h), trägt mindestens 1/4 des Schadens generell selbst.
13. November 201114 J. Die Gerichte haben sich da schon öfter zu geäußert: Wer über der allgemeinen Richtgeschwindigkeit fährt (130 km/h), trägt mindestens 1/4 des Schadens generell selbst. Wer mit über 130 einen Unfall baut, ist es meistens egal, ob man für 1/4 aufkommen muss, denn diese Kosten gehen dann ohnehin auf die Erben über...
13. November 201114 J. So einige hier sollten mal in einer Ente oder einem Visa 2-Zylinder mitfahren...... man wird voll gelassen beim fahren..... Drängler beißen ins Lenkrad, wenn bei 10%-Steigungen dann die Tachonadel trotz Vollgas langsam von 100 auf 70 wandert - der Schleicher vor einem gibt plötzlich Gas, weil er einen Entenkühlergrill im Rückspiegel sieht - den Leuten auf der Bahn fällt fast das Gebiß aus dem Gesicht, wenn man sie auf der Autobahn bergab mit Tachoanschlag überholt - LKW-Fahrer hupen und grüßen, wenn man sie mit gemütlichen 90-100km/h überholen läßt .....
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren