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OT: Strassenverkehrsamt-Weitergabe reserviertes Wunschkennzeichen möglich?


Gast Super5

Empfohlene Beiträge

Moin,

hier und da habe ich es ja bereits erwähnt, ich habe einen Neuzugang in Form eines Renault 21. Für dieses Auto habe ich online ein Wunschkennzeichen auf meinen Namen reserviert, mangels Drucker habe ich aber die Bestätigung nicht ausgedruckt.

Jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass der Wagen aus Kostengründen nicht auf mich zugelassen wird.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Reservierung an den Fahrzeughalter einfach so weitergeben kann oder ob ich die Reservierung beim Kreis erst aufheben lassen muss, um dann mit dem anderen Namen zu reservieren? Zuständige Behörde wäre der Kreis VIE.

Hat da jemand ne Idee oder Tips und Kniffe?

Ich danke mal im Voraus!

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Warum fragst Du nicht einfach bei der zuständigen Zulassungsstelle nach? Bestimmt sinvoller, als wenn hier rumgeraten wird und die das dann vor Ort doch anderes handhaben.

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Ersma Glückwunsch zu deinem schönen Autochen!! Eben dachte ich noch, wenn du bestätigst, dass der andere das haben darf, wäre das bstimmt kein Thema aber wer weiß, ob die nicht im Computer da echt ne Sperre haben, solange das auf deinen Namen reserviert ist und ob der/die am Computer das mal eben so einfach ändern können, hmmm. Aber stimmt schon, anrufen und fragen.

/Da wird dein Radl aber eifersüchtig. :P

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Schreib nen Schriebs, daß DU der Reservierer bist und die Reservierung für dieses Fahrzeug auf den geänderten Anzumeldenden genommen werden soll. Dürfte nicht das Problem sein, wenn Dein bei der Reservierung genannter Name und Anschift richtig mit draufstehen.

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nach rund einer Woche kannste wieder neu reservieren, da wird bei Nichtabruf die Nummer wieder freigegeben.

Ist zumindest hier bei uns im "MTK" so gewesen.

Gruß HD

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Moin,

danke für die Tips. Soweit ich das bis jetzt mitbekommen habe, geht wohl eine Übertragung ohne weiteres, ich muss nur einen Schriebs aufsetzen. Hier gilt die Reservierung drei Monate. Um auf Nummer sicher zu gehen, werde ich wohl bei der Zulassung mit zur Behörde gehen und das dann klären.

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