2. Dezember 201114 J. Hallo, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, es geht um folgendes: Habe bei Ebay vor etwa zwei Wochen einen gebrauchten PC (Desktop) verkauft. Die Beschreibung war wie folgt: ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Hallo, biete einen Fujitsu Siemens Scenic E 600 zum Verkauf an. (Es handelt sich hierbei um top Industriequalität - kein Chinaschrott, das sieht man schon am Gehäuse) Daten: Fujitsu Siemens Scenic E 600 Desktop Rechner (dadurch sehr platzsparend, da man den Monitor gleich drauf stellen kann) Pentium IV - 3 GHz 512 MB RAM DVD Laufwerk Grafik onboard Sound 4* USB Netzwerk on Board - Die Festplatte (IDE) befindet sich aus Datenschutzgründen nicht im Lieferumfang - Der Rechner ist voll funktionsfähig. Reicht für die meisten Anwendungen völlig aus. Bei Fragen einfach melden. Da ich von privat verkaufe, kann ich natürlich keinerlei Rücknahme und Gewährleistung übernehmen. Ich gebe allerdings eine 5-tägige Übernahmegarantie, d.h. nachdem das Paket an den Höchstbietenden ausgeliefert wurde, gebe ich fünf Tage Garantie, wenn was ist, geht der Rechner an mich zurück und der Höchstbietende erhält den ersteigerten Preis zurück überwiesen. Ich denke, das ist sehr fair, da ich als Privatmann ja weiter nichts anbieten kann. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nun meldet sich heute per Ebay Nachricht der Käufer bei mir und beschwert sich, dass er den Rechner nicht zum laufen bringe, er habe mehrere Festplatten probiert und den ganzen Nachmittag verplembert.................und ob ich Ihm einen defekten Rechner verkauft habe........dann müsse man wohl das Geschäft wieder rückgängig machen. Die Auslieferung des Rechners ist übrigens vor etwa zwei Wochen erfolgt. Also die 5 Tage sind schon lange rum...die ich sogar noch gegeben hatte so als echter ehrlicher Ebayer. Habe dem Verkäufer vorhin eine längere Nachricht zurückgesendet, dass ich eine Fehlermeldung brauche, und dass ich alles relevante in Ebay angegeben habe. Es geht hier um einen Auktionssumme von sage und schreibe 20,- EUR. Bitte sagt mir wie ich mich verhalten sollte? Rücknahme einwilligen? Ich habe den Rechner vor Versand nochmals gecheckt und das Teil hat einwandfrei funktioniert...von daher wunderts mich halt ein wenig. Gruß und danke Mattthias Bearbeitet (2. Dezember 201114 J. von C5_Break_2,2_HDI_Exclusive)
2. Dezember 201114 J. Tja, das kenne ich auch. Die Leute erwarten für 20 lausige Euro heute das Blaue vom Himmel. Zwei Möglichkeiten: a) Nimm das Ding zurück, verkauf ihn nochmal, und diesmal OHNE diese komische 5 Tage- Zusage. EINFACHER ist es, ihm 5 oder gar 8 ganze Euro zu überweisen, und froh zu sein, nicht mit der Mühle zum Recyclinghof fahren zu müssen, was Reifen, Sprit und Öl kostet..... Ich hab ein ähnliches Dilemma: Sitze auf etlichen Tonnen SM- Ersatzteilen. WENN einer was braucht, zahlt er auch gut, ABER man lagert es ewig, und auf ebay kriegt man für 2 gute beulenfreie Stoßstangen ganze 150 Euro. Wahnsinn. Lagern, und irgendwann wegwerfen, mehr fällt mir auch nicht ein. Carsten
2. Dezember 201114 J. Also, du hast deine Pflicht getan, und darüber hinaus, famit ist das Ding erledigt. So wie ich das sehe hat der Käufer keine rechtlichen Ansprüche mehr. Wenn ich einen Gebrauchtwagen mit 12 Monaten Garantie kaufe kann ich auch nicht nach 18 Monaten beim Händler auftauchen und den wagen zurückgeben.
2. Dezember 201114 J. Naja, da hat der Käufer wohl Pech gehabt. 5 Tage sind rum. Mein Vater hatte mal sowas. Da ging es um eine Stereoanlage, wo ein Display defekt war. Angeblich hätte mein Vater ein defektes Gerät verkauft. Er bat dann den Käufer die Anlage samt Boxen wieder zurück zu senden. Die Anlage kam, und die Boxen blieben verschwunden. Da hat mein Vater nix erstattet. Gemeldet hat er sich nie wieder. Manche versuchen auch erst das Geld zurück zu bekommen, und du siehst deine Ware nie wieder. Greetz, Arne
3. Dezember 201114 J. Ich denke, du kannst die Füsse hochlegen und gar nichts tun. Bedenklich finde ich allerdings die Aussage, der PC sei voll funktionsfähig, allerdings keine Festplatte mit zu liefern. Ist sicherlich korrekt, könnte aber von Käufern überlesen oder missverstanden werden. Solche Geschichten sind jedenfalls der Grund, warum ich alles unter 50 Euro Wert nur noch an Freunde verschenke, und wenn es keiner gebrauchen kann es dem lokalen Verschenkmarkt (online oder real) zugeführt wird. 5 Minuten Arbeit, keine weiteren Pflichten. Verkaufen mit all dem Stress ist mir einfach zu mühsam, und mit solchen Leuten wie deinem Käufer möchte ich mich einfach nicht rumschlagen. Ciao, Daniel
3. Dezember 201114 J. WENN einer was braucht, zahlt er auch gut, ABER man lagert es ewig, und auf ebay kriegt man für 2 gute beulenfreie Stoßstangen ganze 150 Euro. Wahnsinn. Lagern, und irgendwann wegwerfen, mehr fällt mir auch nicht ein. Carsten Naja, die Kundschafft für SM-Teile ist auch nicht sooo groß, daß da jetzt große Summen bei rumkommen. Bei seltenen Sachen, die nicht unbedingt weg müssen, schreib ich meist schon einen höheren Einstiegspreis. Und wer grad das sucht und den Preis rechtfertigt findet, wird auch drauf bieten. Gruß DS
3. Dezember 201114 J. Habe das Gleiche gerade mit einem alten Thinkpad 600 durch, das ich in der Bucht für 50 Euro vertickt habe. Laut Käufer ging bei ihm plötzlich nix. Habe mir das Ding dann zurückschicken lassen, damit ich die Aussage prüfen kann. Kann ja jeder sagen... Es war aber wirklich eine Fehlermeldung beim Start da, lag aber an der Windows-Installation. Also alles wieder hingebogen und gefragt, ob man den Rechner, der ja nun wieder völlig ok war, wieder zusenden soll. Leider lange keine Antwort. Habe ihn dann einfach wieder bei Ebay eingestellt. Was will man machen... Das Geld überweise ich dann eben zurück. Habe keine Lust wg. so einem Kleinkram lange rumzudiskutieren, wie wohl die Rechtslage ist. Dafür sind mir meine Nerven und meine Zeit zu schade.
3. Dezember 201114 J. Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Hatte den Käufer gestern u.a. noch geschrieben - er soll mir bitte seine Telefonnummer mitteilen, damit ich Ihn mal anrufen könne wg. Fehlerbehebung bzw. Fehlerbeschreibung bzw. Klärung. Allerdings funkstille seitdem, nun ja. Gruß Matthias Bearbeitet (3. Dezember 201114 J. von C5_Break_2,2_HDI_Exclusive)
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