15. Dezember 201114 J. Die Nachrüstung mit Partikelfiltern wird auch 2012 gefördert. Der Deutsche Bundestag hat zugestimmt, dass die Nachrüstung von Diesel-Pkw und Diesel-Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen unterstützt wird. Halter dieser Fahrzeuge bekommen vom Staat für die Nachrüstung einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro in bar. Darüber informierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Förderprogramm soll nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2012 am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie soll sich eng an die Richtlinie aus dem Jahr 2010 anlehnen und Anfang 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Ausreichung und Bearbeitung der Förderanträge übernimmt wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, allerdings erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist eine rückwirkende Förderung für im Jahr 2011 nachgerüstete Fahrzeuge nicht möglich. Quelle : http://www.leipzig.de/de/buerger/newsarchiv/2011/Nachruestung-Partikelfilter-21780.shtml
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