18. Februar 201214 J. Im Sommer 2011 wurde während meines Urlaubs in Österreich mein BX Diesel von einer offensichtlich überforderten österreichischen Verkehrsteilnehmerin angefahren. Nebenbei: ohne anwaltliche Vertretung (ich habe eine umfassende Rechtsschutzversicherung) würde ich wahrscheinlich keinen Cent bekommen. Inzwischen liegt mir eine Bewertung des Schadens durch einen von der gegnerischen Versicherung ausgesuchten Gutachters vor. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 784,96 Euro, inclusive der Mehrwertsteuer. Die hintere Stoßstange wurde beschädigt, die Edelstahlzierleiste verbogen und das "Glas" der Rückleuchte zerstört. Da es dem Gutachter offensichtlich nicht möglich war einen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, findet sich im Gutachten folgende Formulierung: "Der Wiederbeschaffungswert ist ausreichend und liegt um ein Vielfaches über den Reparaturkosten. Das Fahrzeug ist reparaturwürdig." Ich gebe den BX für Festpreis 400 Euro ab. Mehr dazu hier: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?121777
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