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Verordnung für Wechselkennzeichen - die Umsetzung

Hervorgehobene Antworten

Es wäre sicherlich besser für die Umwelt, wenn die Dienstwagenregelung nur bis zur Mittelklasse und nur bis maximal 115 PS gelten würde. ...
Woraus schließt Du das??

Ich hatte mal eine "etwas weiter" entfernte Baustelle (vom Büro und zurück 60 km, die meisten werden darüber lachen - "weit entfernt..."). Um meine Oldies zu schonen, kaufte ich mir hierfür einen uralten BX Diesel. Damit schaffte ich es, mit der mageren, vom Finanzamt tolerierten km-Vergütung des Arbeitgebers nicht nur den Sprit, sondern auch Steuer, Versicherung und den kompletten Kaufpreis zu finanzieren. Ein Bekannter von mir, der im Außendienst mit Dienstwagen zehntausende Kilometer in Südwestdeutschland abspulte, beneidete mich. Sein Arbeitgeber ließ sich leider nicht darauf ein, den Dienstwagen zu streichen.

Dienstwagen lohnen nur für Selbständige und Unternehmer. Und in diesem Sinne ist Porsche der höchst subventionierte Automobilhersteller Deutschlands.

Bearbeitet ( von ACCM Gerhard Trosien)

Mein Xantia kostet mich all inclusive 0,20 Euro pro Kilometer. Wenn Vater Staat 0,30 Euro pro km zahlt, ist doch alles OK, oder seh ich da etwas falsch?

Nein, er zahlt keine 30 ct., sondern zieht sie nur vom zu versteuernden Einkommen ab.

Mein Xantia kostet mich all inclusive 0,20 Euro pro Kilometer. Wenn Vater Staat 0,30 Euro pro km zahlt, ist doch alles OK, oder seh ich da etwas falsch?

Ja, da siehst du etwas falsch. Der Staat zahlt dir ja nicht 0,30 € pro km. Diese 0,30 € kannst du steuermindernd geltend machen. Selbst wenn du jetzt den Spitzensteuersatz von 43% bezahlst, bekommst du 43 % von 0,30 €. Das heißt in der Konsequenz, dass du effektiv 0,129 € pro km bekommst. Das wiederrum heißt aber auch, dass jeder, der einen Wagen fährt, der mehr als knapp 0,13 € pro km kostet, Geld mitbringt. Und das immer noch unter der Annahme, den Spitzensteuersatz zu bezahlen; das dürfte bei den meisten von uns wohl eher nicht der Fall sein. Und genau da beginnt für mich die steuerliche Ungleichbehandung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden. Im Geschäftsbereich habe ich immer die Möglichkeit, meine kompletten Kosten steuermindernd geltend zu machen (so sie in einem vertretbaren Verhältnis stehen) und werde nicht mit Pauschalen abgespeist, die vorne und hinten nicht reichen. Warum kann ich als Arbeitnehmer nicht hingehen und folgende Rechnung aufmachen: mein Auto kostet z.B. (Benzin, Wertminderung, Reparaturen, Wartung, Versicherung, Steuern) 6000 € pro Jahr. Ich fahre 15.000 km insgesamt. Davon sind 5000 km für den Weg zur Arbeit und zurück. Also wäre es nur gerecht, wenn ich dann auch 2000 € steuermindernd geltend machen kann.

Nein, er zahlt keine 30 ct., sondern zieht sie nur vom zu versteuernden Einkommen ab.

Nehmen wir an, das Jahresgehalt sei 10.000,-- Euro und ich fahre 10.000 km dienstlich. 10.000 km x 0,30 EUR/km = 3.000,-- EUR. Die werden steuermindern geltend gemacht, das heißt dann ich zahle nur noch Steuern auf 7.000,-- EUR?

Gruß

Fred

Nehmen wir an, das Jahresgehalt sei 10.000,-- Euro und ich fahre 10.000 km dienstlich. 10.000 km x 0,30 EUR/km = 3.000,-- EUR. Die werden steuermindern geltend gemacht, das heißt dann ich zahle nur noch Steuern auf 7.000,-- EUR?

Gruß

Fred

Ja, genau so ist es.

Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei.

Das Absetzen des Arbeitsweges als Werbungskosten im Rahmen des LSJA und die pauschale Kilometervergütung für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW sind zwei paar Schuhe.

Bei den Werbungskosten bekommt man nur die gezahlte Steuer auf den ermittelten Betrag (einfache Entfernung Wohnung/Arbeit x 0,30ct x Anzahl Tage) vom FINANZAMT zurück, bei der Vergütung die vollen 30ct/km (bzw. Betrag nach Vereinbarung, sind aber meist 30ct) vom ARBEITGEBER, und zwar Steuer + Soz.Abgabenfrei.

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