15. März 201214 J. 1. Ich würde gerne mal wissen, was man so ungefähr rechnen muß, um eine 2 m breite Flügeltür in einer 3-fach Garage auf 4 m mit Rolltor zu verbreitern. Also neuen, langen Sturz einsetzen etc. Das Rolltor kann ruhig billig sein, da es nach hinten aufs Grundstück ginge. Es soll eine Durchfahrt durch das Garagengebäude möglich sein. 2. Braucht man eine Baugenhemigung um eine Dachterasse auf einem Flachdach daß am Haus anschließt einzurichten? 3. Wie ist das mit der Pflicht die Decke des obersten Stocks zu dämmen, wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist und das Dach auch nicht isoliert? Man steht also derzeit auf einem Holzboden und guckt von innen direkt auf die Dachsparren und die Dachziegel. Dach ist ansonsten dicht.
15. März 201214 J. 2) kommt darauf an, wie das flachdach eingerichtet ist und was getan werden muß, um zu einer dachterasse zu werden... was soll da drauf, Gehwegplatten, ....? Statik muß beachtet werden. Aber wenns eh schon ein Flachdach war, wird ja so viel Veränderung nicht sein, also erstmal von ner Baugenhemigung abzusehen, wer will das schon kontrollieren. 3) naja die Isolierung sollte schon im eigenen Interesse erfolgen, sonst hast du einen ganz schönen Wärmeverlust.... den Preis für die Dämmwolle und das bissl Holz hast du wahrscheinlich schon in einem Jahr an Heizkosten eingespart....wenn du selber dämmst.
15. März 201214 J. Ersteller Das Flachdach hat eine leichte Neigung die ausgeglichen werden muß. Ca. 60 cm.
15. März 201214 J. 1) Was ist das für eine "Bauart" ? Holzschuppen, Mauerwerk, Stahlbeton ? Kommt darüber noch was ? Wieviel Mauerwerk ist noch über OK Tor und dem, was da noch kommt ? Mach mal ein Foto ! 2) Das ist ne Frage der Statik. Ein flach geneigtes Dach wird im Normalfall nach Eigenlast + Schneelast + Windsog / Windlast + Verkehrslast als "Mannlast" bemessen. Eine Nutzung als Terrasse würde eine Dimensionierung nach Eigenlast + Schneelast + Windsog / Windlast + Verkehrslast als Aufenthaltsfläche + Eigenlast der Aufbauten erfordern. Das muss man rechnen. 3) Was ist den drin in der Decke des obersten Geschoss ? Ne Füllung aus geglühtem Lehm oder Sand etc ? Aus rein rechtlicher Sicht würde ich sagen: Das sollte gedämmt werden, wenn man da was anfasst. Aus erfahrungstechnischer Sicht würde ich sagen: Die Grundidee der WD ist es, einen Bereich zu erhalten, der wenig Wärme über *Kopfkratz**wikipediaanschmeiss* Konduktion (Wärmeleitung in einem Körper) überträgt. Zum Bleistift ne Miwo ist nichts anderes wie ein Federbett: Ne Menge (relativ) unbewegte Luft. Drückste den Schmus zusammen (Omas Federbetten), ist da auch keine Dämmwirkung mehr. Weil die Luft fehlt. Wenn du nun ganz profan die Decke oberhalb mit "ner Rolle MiWo" belegst, hättest du an der Stelle, an der erfahrungsgemäß die meiste Wärme flöten geht (nach oben steigen) schon mal was getan. Allerdings ist das jetzt gerade physikalisch begründet - ob das in einer gemieteten Bude so einfach geht ...
15. März 201214 J. Ersteller Gut, die Dachterasse muß statisch berechnet werden. Aber braucht man eine Baugenehmigung? Mit Geländer, Blumentöpfen etc und ggf einem Sonnensegel wird es ja optisch schon die ganze Halle höher machen.
15. März 201214 J. zu 1: das muss man gesehen haben und ausrechnen. zu 2: Änderung der Nutzung ist i.d.R. genehmigungspflichtig. Wenn das Flachdach nicht allzu alt ist und die Statik nachvollziehbar ist (bei der Genehmigungsbehörde sollte sie einsehbar sein), muss die Statik auf jeden Fall überprüft werden. Mit Glück sind die Bauteile nicht zu knapp bemessen, so dass die zusätzlichen Lasten passen (sh. Blossom). zu 3: die Verpflichtung nach ENEV, bis zu einem Stichtag (der war schon) eine oberste Geschossdecke / wahlw. das Dach zu dämmen, entfällt, wenn schon etwas vorhanden ist, das man als Dämmung ansehen kann. Wenn z.B. auf der obersten Geschossdecke aus Stahlbeton ein schwimmender Estrich liegt, ist die Trittschalldämmung als Dämmung zu sehen. Auch wenn's nur 1 cm ist. Schlackefüllungen in Holzbalkendecken kann man auch als Dämmung ansehen, weil's hier Rechenwerte gibt. Es ist nur wichtig, OB eine Dämmung da ist, der Dämmwert spielt keine Rolle. Die Verpflichtung entfällt. Allerdings ist die Dämmung der obersten Geschossdecke / des Dachs die einzige Dämmung, die wirklich effektiv ist UND die relativ geringe Kosten verursacht. Es gibt mittlerweile preiswerte begehbare Dämmungen zum selbermachen. Zusammenfassend: wenn KEINE Dämmung vorhanden ist, MUSS man dämmen, wenn nur eine sehr geringe Dämmung da ist, lohnt sich die Dämmung. Bei einem dicken Strohlehmpaket oder einigen wenigen cm Schaumstoff dürfte es anfangen, grenzwertig zu sein.
15. März 201214 J. Ersteller Mich würde noch interessieren, weil ich da wirklich Laie bin. Muß ich z.B. wenn es genehmigt ist, die Dachterrasse von einer Fachfirma mit vorgeschrieben Material bauen lassen? Ich habe z.B. noch ein gutes Dutzend Elemente eines Standard-Hochregallagers. Im Kopf habe ich schon die Konstruktion durchgeführt, wie ich die verwenden würde. Winkel anschweißen und mit Holz verbinden.....usw. Als Geländer Zaunelemente
15. März 201214 J. Wenn der ganze Schmus selbstgenutz bleibt (Nutzungsänderung heisst auch immer sowas wie Zeichnungen etc. - Wobei bei 1:100 sowas nicht ganz genau rauskommt) ist das alles kein Thema. Wenn es von Fremden genutzt werden soll, muss es den UVV entsprechen. Wenn dein Kind (ok, nehmen wir mal an, du hättest ein, oder auch ein Gastkind) plötzlich 3 m weiter unten liegt, die Eltern dir dann nicht mehr wohlgesonnen wären, würde jemand fragen, wieso das Kind da runterfallen konnte. Wenn du runterfällst fragt bestenfalls deine Versicherung.
15. März 201214 J. Ersteller Das ist gut: Kinder kommen mir eh nicht ins Haus. Bei der Einfassung der Dachterrase zählt eher, ob die Katzen nicht rauskommen. Nicht nur unsere alten dicken Plunzen, sondern (leider) deren in absehrbarer Zeit jüngeren Nachfolger
15. März 201214 J. Nicht nur unsere alten dicken Plunzen, sondern (leider) deren in absehrbarer Zeit jüngeren Nachfolger Laß die Viecher kastrieren, dann brauchste keine teure Terrasseneinfassung
16. März 201214 J. Die Geschichte mit der Terrasse würde ich nicht so lax sehen. Wenn du die Butze verkaufst (weil du in Morgenröthe-Rautenkranz das Kosmonautenzentrum leiten sollst), und der Nachnutzer ist kinderaffin und dessen Kind plumpst da runter, wird die Kindesversicherung sicherlich mal beim Erbauer vorbeischauen.
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