12. Juni 201214 J. Hallo zusammen, bin nun seit einem Jahr mit meinem, zur Crêpe-Bude umgebauten HZ von 1968 (Benziner) auf Märkten unterwegs. Das Fahrzeug ist als LKW zugelassen, da aufgrund der gewerblichen Nutzung die Zulassung mit H-Kennzeichen problematisch, wenn nicht sogar verboten ist. Wie kann ich denn sicherstellen, dass ich auch problemlos in Umweltzonen einfahren kann oder mit anderen Worten, wie bekomme ich eine grüne Plakette? Hab schon mal davon gehört, dass man nachweisen muss, dass es für das jeweilige Fahrzeug keinen Kat-Nachrüstsatz gibt. Weiß jemand ob das stimmt oder hat jemand andere Infos? Gruß Tobias
12. Juni 201214 J. HY Tobias, bis Du als "Marktständler" (es gibt ein amtliches Wort dafür...) nicht von der Plakette ausgenommen?!? Mit optimistischem Gruß, Stone
12. Juni 201214 J. nein, keine ausnahme. in dem fall musst du ne ausnahmegenemigung beantragen, um in die fahrverbotszone zu fahren. aber wieso sollen sich h und gewerbliche nutzung im wege stehen? hab ich schon des öfteren gesehen-du musst den wagen nur als werbeträger für deine firma laufen lassen, dann gehts.
12. Juni 201214 J. Hallo, gewerbliche Nutzung verbietet mir die Versicherung, nicht die Zulassungsbehörde. Bei mir in der Gegend fährt auch ein alter Mercedes-LKW mit H-Kennzeichen, der gehört einer Firma und fährt ausschließlich gewerblich. Viele Grüße Hermann
12. Juni 201214 J. dann würd ich die versicherung wechseln. oder angebot von ner versicherung einholen, die das gestattet und der eigenen versicherung vorlegen, mit dem argument zu kündigen wenn sie das nicht gestatten.
13. Juni 201214 J. Es gibt auch mit H-Kennzeichen keine grüne Plakette. Die gibt es nur mit geregeltem Kat. Das einzige, was Du machen kannst, ist Dir von jeder Stadt jedes Jahr eine Ausnahmegenehmigung holen. Kostet nen Haufen Geld und Du musst jedes Mal neu argumentieren... Mosel
13. Juni 201214 J. Also wenn er ein H-Kennzeichen hat, braucht er keine grüne Plakette mehr. Denn Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind in den Umweltzonen erlaubt. Ich frage mich allerdings, warum eine Zulassung mit H-Kennzeichen für Gewerbliche Nutzung verboten sein sollte - oder problematisch ist?
13. Juni 201214 J. Ich frage mich allerdings, warum eine Zulassung mit H-Kennzeichen für Gewerbliche Nutzung verboten sein sollte - oder problematisch ist? H-Zulassung und gewerbliche Nutzung ist kein Problem (mehr), jedenfalls zulassungstechnisch. Allerdings haben einige Versicherer damit ein Problem. Wie coyote schon schrieb, würde ich eine andere Versicherung anfragen und dieser den genauen Verwendungszweck darlegen. Oft hilft auch die Einschaltung eines motivierten Versicherungsmaklers. Direktversicherer sind hier meistens nicht erste Wahl.
13. Juni 201214 J. HY Tobias, schau mal auf www.offen-bar.de , das ist ein Freund von mir, der mit H-Zula. und Gewerbe unterwegs ist. Dort findest Du auch seine Telefonnummer, falls Du noch Fragen hast; er hilft sicherlich gerne. Weiterhin viel Erfolg wünscht Stone
14. Juni 201214 J. ...andere Lösung: Gutachten für H erstellen lassen und als Kopie ins Auto legen. Es geht nicht darum, ein H auf dem Auto zu haben, sondern ein historisches Auto zu fahren. So machen es die Fiat 500-Fahrer, die sich wegen des Steuersatzes nicht freiwillig ein H-Kennzeichen verpassen lassen... Sicherheitshalber jedoch die Regeln in der betreffenden Zone studieren...
14. Juni 201214 J. Hallo, niceguy, meine Erfahrung (mit H-Womo) für BERLIN (Zentrum=Umweltzone): a) ZULASSUNG: das Gefährt MUSS ein H-Kennzeichen haben (Voraussetzungen: Alter des Autos 30 Jahre, Alter des Ausbaus 20 Jahre) b1) VERSICHERUNG: Gutachten (Marktwert oder Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert) erforderlich (abhängig vom Auto-Wert, Versicherungs-Gesellschaft und was man selber will) b2) VERSICHERUNGS-Leistung (u.a.): LKW wird NICHT abgeschleppt (ADAC, AvD, Allianz, OCC u.a.), Womo WIRD abgeschleppt b3) VERSICHERUNGS-Voraussetzung (u.a.): bei EINIGEN Versicherungen gewerbliche Nutzung NICHT möglich b4) VERSICHERUNGS-Empfehlung: das kleingedruckte lesen/studieren Viel Glück bei der Auswahl des TÜV/DEKRA-Mitarbeiters (seeeeeehr unterschiedliche Philosophien/Erfahrungen) Gruß oldie
15. Juni 201214 J. Ersteller Hallo zusammen, erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich hatte eine ganze Weile im Internet gegoogelt und bin da immer wieder auf den Fall des Taxifahrers gestoßen, der seinen Oldtimer als Taxi eingesetzt hatte (mit H Kennzeichen) und dann für mehrere Jahre Steuern nachzahlen musste. Meine Werkstatt hatte wohl auch einen Kunden, der auf seiner Ente Werbung für sein Unternehmen gemacht hat ( ganz dezent, nur www-Adresse) und ebenfalls zur Kasse gebeten wurde. Begründung: In den Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens steht, dass der Oldtimer vornemlich zur Pflege und Förderung der Automobilkultur eingesetzt werden muss. Eine gewerbliche Nutzung würde dem wohl widersprechen. Verstehe ich offen gesagt nicht. Ich kann doch unter der Woche Crepes verkaufen und am Wochenende zum HY-Treffen fahren. Aber vielleicht hat sich diesbezüglich die Rechtslage geändert. Werd mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und am besten auch gleich bei meiner Versicherung. Falls die Zulassungsstelle kein H-Kennzeichen vergeben sollte, weiß jemand ob es einen Kat-Nachrüstsatz für den HY gibt? Wenn nicht, kann man wohl auch so eine grüne Plakette beantragen. Schöne Grysse Tobias
15. Juni 201214 J. HY Tobias, "...Werd mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und am besten auch gleich bei meiner Versicherung. Falls die Zulassungsstelle kein H-Kennzeichen vergeben sollte,..." Solltest Du nicht besser mit dem Finanzamt verhandeln, wenn es um Steuernachzahlung geht?! Beste Grüße, Stone
15. Juni 201214 J. Habe gerade was zum Thema bekommen.. Kopie.. In der 47. AusnahmeVO sind vor allem drei Themen geregelt, die auch Oldtimerfahrer betreffen. Soweit das Fristende der letzten Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate zurückliegt, fällt nun eine „Strafgebühr“ von 20% zusätzlich zum normalen Satz an. Die Rückdatierung der Plaketten entfällt im Gegenzug bundesweit. Die Möglichkeit einer gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen wurde nun explizit ermöglicht und festgeschrieben. Eine Kombination von Saisonkennzeichen mit land- und forstwirtschaftlichem Kennzeichen ist nun möglich. Das schnelle Inkrafttreten ist mit Sicherheit nicht zuletzt auch auf die vermehrte Praxis der Bundesländer zurückzuführen, bereits im Vorfeld die Rückdatierung der HU-Plaketten auszusetzen. Damit entstand für den Oldtimerfahrer eine an sich sehr positive Übergangsfrist, die aber so von der alten Rechtslage nicht mehr gedeckt war. Zusätzlich zu den oben benannten Punkten wurde bei der Neuregelung von der bisherigen Absicht im Rahmen einer HU auch eine Probefahrt durch einen Prüfer vornehmen zu lassen, für ältere Fahrzeuge und Oldtimer wieder Abstand genommen. Zusätzlich findet Ihr auf dem Internetportal der IKM (http://www.kulturgut-mobilitaet.de) einen lesenswerten Bericht des IKM Justitiars Michael Eckert über Ebay-Käufe und deren Fluch oder Segen…” Gruss Manni
16. Juni 201214 J. Ersteller HY Tobias,"...Werd mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und am besten auch gleich bei meiner Versicherung. Falls die Zulassungsstelle kein H-Kennzeichen vergeben sollte,..." Solltest Du nicht besser mit dem Finanzamt verhandeln, wenn es um Steuernachzahlung geht?! Beste Grüße, Stone Jau, da hast Du wohl recht. Werd das mal checken. danke.
18. Juni 201214 J. ...andere Lösung: Gutachten für H erstellen lassen und als Kopie ins Auto legen. Es geht nicht darum, ein H auf dem Auto zu haben, sondern ein historisches Auto zu fahren.So machen es die Fiat 500-Fahrer, die sich wegen des Steuersatzes nicht freiwillig ein H-Kennzeichen verpassen lassen... Sicherheitshalber jedoch die Regeln in der betreffenden Zone studieren... Das habe ich mit einem KÜS-Prüfer diskutiert, er meinte, eine Änderung des Autos muss der Zulassungsstelle gemeldet werden, steht auch im jeweiligen Bericht, sonst kann's mit den Brüdern Streß geben! Aber ich kenn auch einen HY hier in der Gegend, der mit H-Nummer Crêpes verkauft...
18. Juni 201214 J. Stopp Marc, stopp, soweit ich es verstehe, geht es ja nur um die Art der Versicherung; bei WoMos kenne ich das auch so: H-Gutachten machen lassen, als H versteuern, aber als normales WoMo versichern - d.h.: freie Fahrt in Umweltzonen, niedrige Steuer, keinerlei Auflagen vom Versicherer. Hoffe, geholfen zu haben, Stone (der gerade den Steuerbescheid für sein 79er-LT-WoMo bekommen hat: 450€!! Da kommt aber ganz schnell ein H drauf!)
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