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47. ÄnderungsVO zur StVZO in Kraft, betrifft auch Oldtimer

Hervorgehobene Antworten

Die Mitteilung der IKM:

“…Überraschend schnell trat zum 1. Juni 2012 die 47. ÄnderungsVO zur StVZO in Kraft, wie Ursula Busch, Fachbereich Öffentliches Recht der Initiative Kulturgut Mobilität findet.

Erst Mitte des Monats Mai wurde die Verordnung verkündet und muss bereits jetzt von den Behörden umgesetzt werden.

In der 47. AusnahmeVO sind vor allem drei Themen geregelt, die auch Oldtimerfahrer betreffen.

  • Soweit das Fristende der letzten Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate zurückliegt, fällt nun eine „Strafgebühr“ von 20% zusätzlich zum normalen Satz an. Die Rückdatierung der Plaketten entfällt im Gegenzug bundesweit.
  • Die Möglichkeit einer gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen wurde nun explizit ermöglicht und festgeschrieben.
  • Eine Kombination von Saisonkennzeichen mit land- und forstwirtschaftlichem Kennzeichen ist nun möglich.

Das schnelle Inkrafttreten ist mit Sicherheit nicht zuletzt auch auf die vermehrte Praxis der Bundesländer zurückzuführen, bereits im Vorfeld die Rückdatierung der HU-Plaketten auszusetzen. Damit entstand für den Oldtimerfahrer eine an sich sehr positive Übergangsfrist, die aber so von der alten Rechtslage nicht mehr gedeckt war.

Zusätzlich zu den oben benannten Punkten wurde bei der Neuregelung von der bisherigen Absicht im Rahmen einer HU auch eine Probefahrt durch einen Prüfer vornehmen zu lassen, für ältere Fahrzeuge und Oldtimer wieder Abstand genommen.

Zusätzlich finden Sie auf dem Internetportal der IKM (http://www.kulturgut-mobilitaet.de) einen lesenswerten Bericht des IKM Justitiars Michael Eckert über Ebay-Käufe und deren Fluch oder Segen…â€

Na Glückwunsch! "Strafgebühr"! Steht in der Garage weil keine Zeit und/oder Wetter schlecht und wird bestraft...

Lizenz zum Geld drucken erteilt!

Bearbeitet ( von Bert Bröder)

warum meckern, ab überschreiten des tüv termins ist so oder so im folgemonat schon strafe fällig!

mfg

Na Glückwunsch! "Strafgebühr"! Steht in der Garage weil keine Zeit und/oder Wetter schlecht und wird bestraft...

Lizenz zum Geld drucken erteilt!

Ich sehe das nicht so. Denn es heisst ja:

(...) Soweit das Fristende der letzten Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate zurückliegt, fällt nun eine „Strafgebühr“ von 20% zusätzlich zum normalen Satz an. (...)

Das bedeutet doch, dass man im Prinzip bis 8 Wochen nach Fristende "nur" den normalen Satz bezahlt. Erst danach kommen die 20% Strafgebühr ins Spiel.

Außerdem hat man doch genug Zeit, sich um die HU zu kümmern. In der Regel 24 Monate... :)

Es gibt absolut gar keine rechtfertigung für diese Strafgebühr. Die Prüfung ist 100% identisch. Wie sich sowas rechtfertigt wird hoffentlich ein wenig Beschäfftigter Rechtsanwalt klären.

Hallo

da hab ich ja Glück gehabt. Das sich das noch nicht überall rum gesprochen hat.

War am Donnerstag bei der Dekra und wurde mit 24 Monaten versehen, ohne Straf Gebühr.

HU wäre im Oktober 2011 Fällig gewesen, der BX stand aber aus gesundheitlichen gründen solange in der Tiefgarage.

Gruß

Zusätzlich finden Sie auf dem Internetportal der IKM (http://www.kulturgut-mobilitaet.de) einen lesenswerten Bericht des IKM Justitiars Michael Eckert über Ebay-Käufe und deren Fluch oder Segen…”

Den habe ich lange auf der Seite gesucht und leider nicht gefunden. Gibt es evtl. ein Link dazu?

Danke

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