26. September 201213 J. ..okay, Kollegen, das ist etwas überspitzt formuliert, aber irgendwo muss ich meinen Groll ja mal lasssen. Ich hab da einen zugelassenen 11CV für den ich über ein Jahr nicht die Zeit fand, die HU klar zu machen und weil ich erst kürzlich 3-fach bepunktet wurde und weder passenden Hänger noch Zugfahrzeug habe und die nächste TÜV-Halle 35km weg ... DACHTE ICH MIR, KURZZEITKENNZEICHEN wäre eine gute LÖSUNG. Solches ist ja ausdrücklich für die HU-Vorführung zugelassen. Ja, denkste! War bei der Zulassungs-Info und die haben mir dann ganz locker-strafend gesagt, ich müsste vorher nur mal eben das Fahrzeug abmelden, könnte mir die Nummern gegen Gebühr reservieren und hinterher einfach wieder anmelden. Das Prozedere wäre alternativlos oder eben nicht selbstfahrend zur HU. (wenn ich wieder-vorführen muss, kann das locker auf 3x200€ kommen, wenn ich nicht irgendeinen Billigweg finde) Es ist voll bescheuert, aus meinem CX Reservepark kann ich mir eine (bremsfähige) Schrottkiste schnappen und mit Kurzzeitkennzeichen rumgurken und für einen angemeldetes Fahrzeug mit letzer HU vor 3 Jahren soll ich diesen Zirkus treiben. Ich danke für Euer Ohr! Johannes
26. September 201213 J. warte, das verstehe ich nicht: der wagen ist angemeldet und du musst zum tüv, der ist aber abgelaufen. wozu kurzzeitkennzeichen..? wenn der wagen angemeldet ist darfst du ohne einschränkung von deinem wohnort zur HU-stelle fahren, da kann nix passieren. strafe gibts da auch keine. der wagen darf nur ohne gültige HU nicht anderweitig im verkehr bewegt werden. solltest du angehalten werden am besten ne terminvereinbarung für die HU bereithaben oder vorher kurz anrufen- wenn die polizei anruft sollte man das dort bestätigen können. wenn dir die polizei was anderes erzählt: quark. steht ausdrücklich in der stvo das man von seinem wohnort zum tüv fahren darf auch wenn das fzg keine gültige HU hat. nur zugelassen und versichert muss es sein.
26. September 201213 J. Hallo Johannes (- the Outlaw)! Ich glaube, du hast gar nicht so ein großes Problem. Dein Fahrzeug ist angemeldet und versichert, hat eben nur keine HU mehr. Fehlende HU ist aber meines Wissens eben kein totales KO-Kriterium, dein Fahrzeug wurde bei der Kontrolle mit den Punkten ja wahrscheinlich auch nicht sofort stillgelegt und dir die weiterfahrt untersagt, oder? Rote Kennzeichen? Da dein Fahrzeug noch zugelassen und versichert ist - etwas anderes bedeutet ein rotes Kennzeichen eigentlich auch nicht - ist folgerichtig die Zuteilung eines roten Kennzeichens für dein Fahrzeug nicht möglich, wäre ja irgendwie doppeltgemoppelt! Deshalb kannst du mit deinem Fahrzeug meines Wissens auf direktem Weg zur HU fahren. Da wird auch kein Polizist was sagen, wenn du ihm deinen Punktzettel vom letzten Mal und den Termin beim TÜV/Dekra vorzeigst. Also bei mir hat das geklappt, als mich ein Motorradpolizist vom Verkehrsdienst - also die auf Anscheißen schon spezialisiert sind - anhielt. Ich war wirklich auf dem Weg zum TÜV und der hat mich fahren lassen. Ok, war Berlin und dazu noch in Kreuzberg, der war schon froh darüber, dass die Karre nicht geklaut und ich dafür sogar Steuern und Versicherung gezahlt hatte, aber woanders ticken die Uhren vielleicht auch anders. Andererseits staune ich aber auch, dass dir das dann nicht auf der Zulassungsstelle gesagt wurde. Ich würde da nochmal nachhaken, vielleicht saß da nur eine Aushilfskraft. Weiterhin bliebe noch die Schmuggler-Methode: Ein Kumpel fährt vor und warnt dich per Funk/Handy, wenn irgendwo eine Mausefalle oder sonstiges drohen sollte.
26. September 201213 J. Ersteller wenn der wagen angemeldet ist darfst du ohne einschränkung von deinem wohnort zur HU-stelle fahren, da kann nix passieren. Danke, Coyote, da bist Du sicher?: Ich lass mir einen HU-Termin geben und fahre dann einfach zur Prüfstelle, selbst mit einem nicht-zugelassenen Wagen? Sapperlot, da wäre ich im Traum nicht drauf gekommen. Die von der Zulassungsstelle aber auch nicht. Wenn der Wagen angemeldet ist, wie bei mir der Fall, geht das natürlich erst recht. Ich dachte, dass ich da Punkte riskiere und weil gerade anderweitig aufgefallen, wollte ich das Risiko nicht eingehen. Ich habe die bei der Zulassungsstelle nicht falsch verstanden, die meinte das ernst: Erst abmelden, dann Kurzzeitkennzeichen, dann wieder anmelden. Gut, es war so eine Tusse mit angeklebten Fingernägeln ... :-) und ich musste mich ziemlich beherrschen, aber persönlich hat sie die Kurzzeitkennzeichen-Regeln ja auch nicht erfunden.
26. September 201213 J. doch, ZUGELASSEN muss er sein,ich hoffe du hast ihn nicht abgemeldet..? du darfst auch keine kurzzeitkennzeichen anbringen wenn der wagen anderweitig angemeldet ist, insofern hat die zulassungsstelle recht-wenn du ihn mit kzkz bewegen willst müsstest du ihn vorher abmelden...! wenn er noch zugelassen ist: termin geben lassen(am besten schriftlich/per fax) und auf direktem weg vom stellplatz zur prüfstelle. ich schau mal ob ich den entsprechenden paragraphen im netz finde. nachdem ich dein CX-tüv-dilemma gelesen habe frag ich mich grad ob die bei euch in der ecke alle n leichten hau weg haben...
26. September 201213 J. Ersteller ja, die Erkenntnis kam mir dann auch, ohne irgendeine Haftpflicht-Absicherung darf ich gar nix mit selbstfahren. Aber mir scheint, wenn die TÜV-Absicht ernstlich nachweisbar ist, dann werde ich im Ernstfall schon davonkommen. Ja, ich glaub auch, die bei der Zulassungsstelle hatte eine Hau weg, hat mir dann auch noch 2x genüsslich gesagt "... ja das ist doch ihre eigene Schuld ...". Abgemeldet hab ich dann noch nicht. Okay, Kollegen, gilt als geklärt, ich besorge mir einen Termin, möglichst schritlich bestätigt und dann taucht auf der Strecke eh keiner von den Bad-Boys auf DANKE!
26. September 201213 J. Viel schwerer liegt die Problematik bei einem Fahrzeug, welches zuletzt in der DDR angemeldet war, keine Kennzeichen besitzt und zumindest zu Testzwecken auch mal in öffentlichen Verkehr bewegt werden müsste. Oder wie komm ich mit 11,5 PS mal zum Testen der Bremse ? Unsrer Grundstück ist 42 m lang - aber da stehen halt auch Häuser rum. Wenn denn alles in Schuss ist, muss ich den Hobel trotzdem auf den Hänger schnipsen und zum TÜV gondeln.
26. September 201213 J. Deshalb kannst du mit deinem Fahrzeug meines Wissens auf direktem Weg zur HU fahren. Da wird auch kein Polizist was sagen, wenn du ihm deinen Punktzettel vom letzten Mal und den Termin beim TÜV/Dekra vorzeigst. Das stimmt leider nicht. Du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, aber ein angemeldetes Fahrzeug muss TÜV haben. Wenn Du so nochmal angehalten wirst, dann bekommst Du wieder Punkte. Egal, ob Du einen TÜV/Dekra-Mängelbericht hast oder nicht. So die Aussage meines freundlichen Dekra-Menschen vor ein paar Wochen. Martin
26. September 201213 J. Egal, wie es juristisch aussieht. Mit dem bestätigten HU-Termin in der Tasche kann ich mir nicht vorstellen, dass es mit den "Herren in grün" Ärger gibt.
26. September 201213 J. […]Du darfst mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren[…] Bitte nicht vergessen zu erwähnen, dass das Fahrzeug aber versichert sein muss.
27. September 201213 J. Ähm, wie schwer kann es sein einen passenden Hänger und Zugfahrzeug für den Wagen zu leihen? 50 Euro für die 3 Stunden, fertig ist der Lack. Sollte schon drin sein, dafür das du selbst Schuld bist die HU um 1 Jahr (!) zu verbummeln. Ciao, Daniel
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