21. Oktober 200322 J. ACCM Simone Langenfeld postete@Bernd: Du bekommst den Restwert abgezogen, das Auto (oder das, was davon übriggeblieben ist) gehört Dir und Du kannst es an den Schrotthändler vertickern. Die Versicherungsgesellschaft des Gegners zahlt Deine Anwaltskosten auch nur, wenn Du im Prozess als "Gewinner" darstehst, ansonsten hast Du den zweiten Preis. Von daher ist von Verallgemeinerungen Abstand zu nehmen. Besser ist also immer eine Rächschutzversicherung *packt mal das Köfferchen mit den Anträgen auf den Tisch* Bis denne, Simone also: - Restwert negativ (ein BX KOSTET, wenn man ihn zum Schrott bringt, außerdem Abschleppkosten) -> Versicherung - ein betrunkener Unfallflüchtling, der auf ein geparktes Auto gefahren ist, hat vor Gericht schlechte Karten -> Anwalt: Versicherung - dazu noch Mietwagen 2 Wo., Nebenkosten, Portopauschale etc. -> Versicherung Du hast Recht, Advocard ist Anwalts Liebling. Aber der BX lief auf meine Frau, und ich habe nicht die Familienvariante des Kärtchens. Glück im Unglück, daß die Schuldfrage so glasklar war. Der XM geht jetzt auf mich, und berechtigte andere Fahrer sind mitversichert. Bernd ------------------ Y$ 2.5
21. Oktober 200322 J. Huhu Bernd, ich bin nicht die von der Advocard... *gottseidank* Nix gegen die Advocard, aber der Rest, der mit dranhängt an Produkten findet nicht wirklich meine Zustimmung. Aber egal. Wichtig ist, dass im entscheidenden Augenblick das Glück auf Deiner Seite war. Hoffen wir jetzt noch alle gemeinsam, dass der Fall Klaus und BX zu seiner Zufriedenheit abgewickelt wird! *packt Köfferchen wieder ein* Gruss, Simone
22. Oktober 200322 J. Fred, wie kommste denn darauf? *schautundpfeiftscheinheilig* Guck Dir mal im Profil meine Mail-Addi an, die verräts Dir! Gruss, Simone
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