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Abmahnwelle für Homepage-Betreiber

Hervorgehobene Antworten

Heute erreicht mich eine Mail meines Service-Providers, die so brisant ist, dass ich davon alle ACCM informieren will, die eine eigene Homepage betreiben. Jetzt geht es um Kfz-Kennzeichen, später eventuell gar um Marken- oder Modellnamen.

Nachfolgend der Mail-Text:

--------------------------

Ihre Kundennummer: xxxxxxxx

Hallo Herr .........,

vor einigen Tagen wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH- Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den

Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben.

Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt

sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen.

Sollten auch Sie von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen für Sie beinhalten:

http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.10.03-000/

http://www.heise.de/newsticker/data/jo-20.10.03-000/

http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=7651&t=7651

http://www.intern.de/news/4885.html

http://xwolf.blogger.de/stories/4620/

Leider ist uns eine Rechtsberatung nicht möglich. Sofern Ihnen die zusammengetragenen Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen einen auf Domainrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Denen fällt auch immer wieder irgend ein Blödsinn ein - hoffentlich zahlt da keiner. Dann habe die wenigstens die Anwaltskosten selbst zu tragen.

kopfschüttelnde Grüsse

Michael

Das ganze Ding ist Schwachsinn, schon die angebliche Patentverletzung ist wohl nicht gegeben. Im übrigen dürften die Abmahner auch echte Schwierigkeiten haben ihre Aktivlegitimation nachzuweisen, d.h. zu beweisen, ob sie Patentinhaber sind und wenn ja, inwiefern der Abgemahnte mit ihnen im geschäftlichen Wettbewerb steht.

Weiter wäre noch die Frage interessant, wer eigentlich das Urheberrecht an den Kennbuchstaben der Nummernschilder hat.

aus meinem NL vom PC Magazin:

"+++ Abmahnungen gegen KFZ-Zeichen-Domains +++

Eine erneute Abmahnwelle findiger Rechtsanwälte erschüttert

das Internet. Serviceprovider wie 1&1 versenden aufgrund der

Abmahnwelle bereits an alle Domain-Inhaber Warnungen und

raten dazu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Vor wenigen Tagen trudelten die ersten Schreiben bei einigen

unserer Leser ein, in denen sie aufgefordert wurden, wegen

der Benutzung einer Internetdomain, die ein deutsches

Kfz-Kennzeichen enthält, Schadenersatz zu zahlen. Basis der

Abmahnwelle ist ein angebliches Patent auf eine

"Portalnavigation mit geographischer Indizierung".

Deutlicher gesagt: Wer Kfz-Kennzeichen in einer

Internetdomain verwendet, soll künftig Lizenzgebühren

zahlen. Auf die Idee kam ein Mann aus Biberach, der den

Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pasch mit den Abmahnungen

beauftragte. 1 114,50 Euro sollten die angeschriebenen User

für Lizenzgebühren und Rechtsanwaltsgebühren bezahlen. Da

die Abmahnungen aber nicht korrekt waren, nimmt sich jetzt

die Staatsanwaltschaft Nürnberg dem Fall an. Ein

Justizsprecher bestätigte gegenüber unserer

Nachrichtenredaktion die Ermittlungen sowohl gegen

Rechtsanwalt Pasch als auch gegen seinen Mandanten. „Wir

ermitteln wegen des Verdachts auf Betrug“, sagte der

Justizsprecher. Rund 6 000 Internetuser seien von Pasch

abgemahnt worden. Daraufhin habe man das Konto des

Rechtsanwaltes gesperrt, so der Gerichtssprecher weiter.

Pasch selber distanzierte sich am vergangenen Donnerstag von

seinem Mandanten und legte sein Mandat in sämtlichen Fällen

nieder. Er habe lediglich den Auftrag gehabt, die Rechte

seines Mandaten zu vertreten. Die Patentrechte selbst seien

von einem anderen Patentanwalt geprüft worden. Nach den

heftigen Reaktionen auf seine Schreiben sei ihm klar

geworden, dass die ihm vorgelegenen Auskünfte über das

Patent nicht stimmig waren. Der Rechtsanwalt will nun alle

angeschriebenen User informieren, dass von seiner Kanzlei

aus keine gerichtlichen Schritte mehr durchgeführt würden."

Der D.pp hat sogar die Verbraucherzentrale in Bremen betr. ihrer Website-Domain (irgendwas mit www....hb.de) abgemahnt... ohne Worte!

Freut mich, dieser Ausgang der Geschichte.

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