22. Oktober 200322 J. Heute erreicht mich eine Mail meines Service-Providers, die so brisant ist, dass ich davon alle ACCM informieren will, die eine eigene Homepage betreiben. Jetzt geht es um Kfz-Kennzeichen, später eventuell gar um Marken- oder Modellnamen. Nachfolgend der Mail-Text: -------------------------- Ihre Kundennummer: xxxxxxxx Hallo Herr ........., vor einigen Tagen wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH- Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen. Sollten auch Sie von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen für Sie beinhalten: http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.10.03-000/ http://www.heise.de/newsticker/data/jo-20.10.03-000/ http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=7651&t=7651 http://www.intern.de/news/4885.html http://xwolf.blogger.de/stories/4620/ Leider ist uns eine Rechtsberatung nicht möglich. Sofern Ihnen die zusammengetragenen Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen einen auf Domainrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
22. Oktober 200322 J. Denen fällt auch immer wieder irgend ein Blödsinn ein - hoffentlich zahlt da keiner. Dann habe die wenigstens die Anwaltskosten selbst zu tragen. kopfschüttelnde Grüsse Michael
22. Oktober 200322 J. Das ganze Ding ist Schwachsinn, schon die angebliche Patentverletzung ist wohl nicht gegeben. Im übrigen dürften die Abmahner auch echte Schwierigkeiten haben ihre Aktivlegitimation nachzuweisen, d.h. zu beweisen, ob sie Patentinhaber sind und wenn ja, inwiefern der Abgemahnte mit ihnen im geschäftlichen Wettbewerb steht. Weiter wäre noch die Frage interessant, wer eigentlich das Urheberrecht an den Kennbuchstaben der Nummernschilder hat.
25. Oktober 200322 J. aus meinem NL vom PC Magazin: "+++ Abmahnungen gegen KFZ-Zeichen-Domains +++ Eine erneute Abmahnwelle findiger Rechtsanwälte erschüttert das Internet. Serviceprovider wie 1&1 versenden aufgrund der Abmahnwelle bereits an alle Domain-Inhaber Warnungen und raten dazu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Vor wenigen Tagen trudelten die ersten Schreiben bei einigen unserer Leser ein, in denen sie aufgefordert wurden, wegen der Benutzung einer Internetdomain, die ein deutsches Kfz-Kennzeichen enthält, Schadenersatz zu zahlen. Basis der Abmahnwelle ist ein angebliches Patent auf eine "Portalnavigation mit geographischer Indizierung". Deutlicher gesagt: Wer Kfz-Kennzeichen in einer Internetdomain verwendet, soll künftig Lizenzgebühren zahlen. Auf die Idee kam ein Mann aus Biberach, der den Nürnberger Rechtsanwalt Wolfgang Pasch mit den Abmahnungen beauftragte. 1 114,50 Euro sollten die angeschriebenen User für Lizenzgebühren und Rechtsanwaltsgebühren bezahlen. Da die Abmahnungen aber nicht korrekt waren, nimmt sich jetzt die Staatsanwaltschaft Nürnberg dem Fall an. Ein Justizsprecher bestätigte gegenüber unserer Nachrichtenredaktion die Ermittlungen sowohl gegen Rechtsanwalt Pasch als auch gegen seinen Mandanten. „Wir ermitteln wegen des Verdachts auf Betrug“, sagte der Justizsprecher. Rund 6 000 Internetuser seien von Pasch abgemahnt worden. Daraufhin habe man das Konto des Rechtsanwaltes gesperrt, so der Gerichtssprecher weiter. Pasch selber distanzierte sich am vergangenen Donnerstag von seinem Mandanten und legte sein Mandat in sämtlichen Fällen nieder. Er habe lediglich den Auftrag gehabt, die Rechte seines Mandaten zu vertreten. Die Patentrechte selbst seien von einem anderen Patentanwalt geprüft worden. Nach den heftigen Reaktionen auf seine Schreiben sei ihm klar geworden, dass die ihm vorgelegenen Auskünfte über das Patent nicht stimmig waren. Der Rechtsanwalt will nun alle angeschriebenen User informieren, dass von seiner Kanzlei aus keine gerichtlichen Schritte mehr durchgeführt würden."
25. Oktober 200322 J. Der D.pp hat sogar die Verbraucherzentrale in Bremen betr. ihrer Website-Domain (irgendwas mit www....hb.de) abgemahnt... ohne Worte! Freut mich, dieser Ausgang der Geschichte.
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