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Steuerfahnder vor: Rechnung nach Kleinunternehmerregelung ?

Hervorgehobene Antworten

Hallo Freunde des gesparten Euros,

ich habe gerade eine Rechnung zu prüfen, die gem. §13b S. 1 Nr. 4 UStG gelegt wurde.

Heisst: keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Drin steht weiter, daß der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.

Da ich zum Glück nicht Empfänger der Leistung, sondern Prüfer der Rechnung bin, stellt sich mir jedoch interessehalber die Frage: Muss dann der Auftraggeber einen Posten von sagen wir mal 250 Euro ans Finanzamt seiner Wahl überweisen ? Mit welchem Zahlungsgrund ?

Wie geht das ?

Danke !

soweit wie ich weiss muss der Leistungsempfänger das über seine Steuererklärung abführen.

da Unternehmer ihre Betriebswirtschaftlichen Auswertungen monatlich oder vierteljährlich machen, wird die Mwst. dann im betreffenden Monat ans Finanzamt bezahlt.

Gruß HD

  • Ersteller

Hä ?

Geht das nur als unternehmerischer Auftraggeber ?

Denn Otto Normaldudel MUSS ja noch nicht mal ne Steuererklärung machen - wenn der nun so eine Rechnung bekäme, müsste er dann plötzlich eine machen und die Steuer "nachzahlen" ? Und dann immer wieder, weil es den Leuten beim F-Amt so gefällt ?

Werden Bauleistungen i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG von einem im Inland ansässigen

Unternehmer im Inland erbracht, so ist der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner,

wenn er im Zeitpunkt des Leistungsbezugs Unternehmer ist und selbst Bauleistungen im

o. b. Sinne erbringt (vgl. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG). Dabei sind Gesellschaft und Gesellschafter

getrennt zu sehen, weil sie umsatzsteuerlich jeweils eigenständige Rechtssubjekte darstellen.

Personenund

Kapitalgesellschaften haben deshalb § 13b UStG nicht anzuwenden, wenn ein

Unternehmer Bauleistungen für den privaten Bereich eines Gesellschafters erbringt.

Der Leistungsempfänger muss Bauleistungen nachhaltig erbringen oder erbracht haben...

ansonsten mal hier nachlesen http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=87886&_psmand=110

  • Ersteller

Mal konkret:

Eine WEG (Wohneigentumsgemeinschaft aus 2 Parteien) vertreten durch eine Verwaltung beauftragt nen Dachdecker mit der Umdeckung des Daches.

Es wird pauschaliert vergeben.

Der Dachdecker stellt eine Teilrechnung und sagt: Enthält keine MwSt (aus o.g. Gründen).

Dann ist doch die WEG kein Bauunternehmen, oder doch ?

Der Dachdecker stellt eine Teilrechnung und sagt: Enthält keine MwSt (aus o.g. Gründen).

was denn das für eine Schrottelfirma?

Schick die Rechnung zurück und lass dir die Mwst. ausweisen.

oder frag mal beim Finanzamt, ob die Firma überhaupt gemeldet ist.

Gruß HD

nö, WEG erbringt selbst keine Bauleistungen. 13b würde wirken ,wenn GÜ zwischengeschaltet ist der aber dann Rechnung an WEG oder Verwaltung incl. Mwst stellt, der Dachdecker somit Subunternehmer ist.

Gruß Lars (Dachdecker)

  • Ersteller

Also passt da was nicht, oder ?

@HD: Ist halt ne kleine Bude. Heisst ja nicht, daß die nix können.

Oder warum kaufst du dir keinen VW, die bauen doch viel mehr Autos als diese Appelsinenhändlersippe aus einem Land unterm Meer.

@HD: Ist halt ne kleine Bude. Heisst ja nicht, daß die nix können.

bin ich auch, mit meinem Mitarbeiter,

das die nix können, meinte ich auch nicht,

Deswegen muss die Mwst. aber auf Rechnungen ausgewiesen sein oder es sollte drauf stehen " Mwst. enthalten"

  • Ersteller

Bei Kleinunternehmern aber wohl nicht.

Und bei diesen Bauleistungen gibt es ja diese Ausnahmen.

Die Krönung ist: Es gibt auch Ausnahmen von den Ausnahmen.

Höchstinteressante, aber für mich nicht durchschaubare PDF

Bei Kleinunternehmern aber wohl nicht.

da bin ich jetzt überfragt .................

frag mal den Steuerverbrater

Gruß HD

Kleinunternehmerregelung ist aber nach §19 UStg und nicht §13b, kommt auf seinen Jahresumsatz an und der Vorsteuerabzugsberechtigung an

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

  • Ersteller

Stimmt - dann gilt dieser Steuer-Weiterreichungs-Gag nur bei Bauleistungen.

Aber wozu ?

Um die Leute zu verwirren ?

Nen Steuerverbrater habe ich aus Prinzip nicht: Ich lass mir doch nicht von einer Stelle, die ich mit finanziere, eine Vorschrift unterjubeln, die ich nicht verstehe.

Meine Auffassung ist die: Ich mache meine Steuern immer selbst.

Wenn ich mit damit so lange beschäftige, daß der "Mehrerlös" mehr Aufwand macht, als er bringt, hör ich auf.

Und bei Fragen: Telefon, flatrate und beim Finanzamt angeschellt.

Die sind hier bei uns recht bereitwillig mit Erklärungen der Gesetzeslage.

...is wegen der Panik vor Steuerhinterziehung und weil immer mehr Leistungen weiterversubt werden und somit die Umsatzsteuer doppelt für eine Leistung bezahlt werden würde bzw. sich über die Vorsteuer zurückgeholt wird. Desweiteren muß der Unternehmer der 13b-Rechnungen stellt eine Freistellungsbescheinigung vom FA haben und die in Kopie der ersten Rechnung beilegen

  • Ersteller

Hatter aber nich. ..

Tja, dann mußte bei Merkel-Inkasso anrufen :D

  • Ersteller

Ok, die Freistellungsgeschichte hat er beigefügt und die MwSt will er auch gesondert ausweisen.

Also wird das ne ganz normale Rechnung.

Danke !

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