8. Dezember 201213 J. http://www.n-tv.de/ratgeber/Unmontiert-gibts-keinen-Schutz-article4431651.html Ich fass es nicht. Brennt die Karre weniger, wenn das Blechle draußen dran ist ? Weltfremd... Carsten
8. Dezember 201213 J. das Problem ist hier wohl die rote Nummer, die nicht auf einen einzelnen Wagen begrenzt ist ...
8. Dezember 201213 J. Die Regeln und Vorschriften sind mittlerweile bei den Roten so übel, daß Händler die nichtmal mehr an gute Freunde rausgeben.
8. Dezember 201213 J. Also lieber riskieren, dass dir nachts jemand die roten Nummern klaut oder was?
9. Dezember 201213 J. Die Kennzeichen müssen eben fest an den vorgesehenen Stellen angebracht werden. Das war hier anscheinend das Problem. Gerade Wechselkennzeichen werden häufig nicht ordentlich angebracht oder genutzt. Zitat aus dem Beitrag: "Im konkreten Fall hatte der Besitzer das rote Kennzeichen nicht am Wagen befestigt, sondern aus Sicherheitsgründen über Nacht im Fahrzeug abgelegt!..." Na sicher, die Scheibe einschlagen und die Schilder einfach rausnehmen geht noch schneller, als abschrauben oder abhebeln - tolle Sicherheit. Wenn man sich den Fall näher betrachten würde, ist da bestimmt noch mehr komisch dran.
9. Dezember 201213 J. Hallo, ich will gar nicht wissen, wie viel Unsinn mit Fahrzeugen mit roten Kennzeichen getrieben wird. Verstöße gegen Verkehrsregeln und Fahrten, die mit "Überführung" oder "Erpropung der Gebrauchstüchtigkeit" nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Da dürfen die Kennzeichen schon sichtbar angebracht sein. Geklaut werden die ja auch hinter Glas. Gernot
9. Dezember 201213 J. Trotzdem, wie Carsten schon schreibt: weltfremd. Hätte derjenige sie aus 'Sicherheitsgründen' mit in's Haus genommen, OK - kein Schutz. Aber wenn sie erkennbar im abgebrannten Wagen lagen, sollte Versicherungsschutz selbstverständlich sein. Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, aber wie Viele fahren auch genauso. ._.
9. Dezember 201213 J. @Pillhuhn: Also ich würde die Schilder auch lieber außen abbauen wenn ich welche klauen wollen würde...... Scheibe einschlagen macht viel zu viel Aufmerksamkeit ... außerdem kann es sein dass die Alarmanlage des Fahrzeugs losgeht .... insofern kann ich diese Sicherheitsmaßnahme schon nachvollziehen...
9. Dezember 201213 J. Wer will das nachweisen. Schilder ausglühen und nachträglich an die Karre schrauben ist schwieriger, weil besser nachweisbar...
9. Dezember 201213 J. Es ist NICHT Weltfremd, wenn Richter sagen, dass Kennzeichen, auch rote, montiert gehören, und zwar richtig, damit die Karre versichert ist. Was würde man sonst machen, wenn da mehrere Kennzeichensätze im Wagen liegen, wie es gerade bei Händlern vorstellbar ist. Dann das schon vorgebrachte Argument mit dem Versicherungsbetrug. Den muss man ja nicht mit dem Silbertablett servieren, bzw. die einfache Möglichkeit dazu. Dann: Jeder andere Autofahrer hat sein schild vorschriftsgemäss zu montieren. Es ist nicht einzusehen, warum Händler davon auszunehmen sein sollten. Die beklagen sich auch nicht, wenn sie erst ein halbes Dutzend Schrauben am Luxusschlitten abschrauben müssen, um den Motor auch nur zu Gesicht zu bekommen. Aber den Schraubenzieher holen für die Kennzeichen, das ist dann zuviel. Schilder innen am Fahrzeug reicht nicht. Schon nur, weil der Winkel meist zu flach ist, dann aber auch weil hinten nachts die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt. Ist so, ist auch in der Schweiz so, und da gibts Wechselkennzeichen. Für die gilt auch, dass die vorschriftsmässig zu montieren sind. Man darf das (versicherte) Fahrzeug grundsätzlich auch nicht ohne montierte Kennzeichen auf öffentlichen Grund stellen. Einen eingeschränkten Versicherungsschutz hat auch das abgestellte Fahrzeug ohne Schilder, wenn es denn zu einem Wechselschild gehört, aber Wechselschilder kosten dafür auch mehr. Der Trick ist nicht Versicherung zu sparen, sondern Steuern zu sparen. Was bitte ist daran weltfremd? Privateigentum einfach so auf öffentlichem Grund abstellen zu dürfen ist die Ausnahme in der Rechtsordnung, nicht die Regel, das sollte man auch als Autofahrer nicht vergessen. Wenn Händler Fahrzeuge ohne montierte Schilder abstellen, dann müssen sie eben sehen, ob und wie die versichert sind. Fahrzeuge ohne Schilder gibts bei Händlern immer. Meist mehr als mit Schildern, auch mehr als mit roten. Was ist also weltfremd daran, wenn man sagt, dass die dann nicht über nicht montierte Schilder versichert sind? Ich seh da nichts weltfremdes.
9. Dezember 201213 J. Hier ist auch noch das Original-Urteil nachzulesen: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={CEFAA121-640E-4CB1-A296-3805907B77E5} Leider geht nicht wesentlich mehr zum Sachverhalt hervor. Hätte mich aber mal interessiert, ob das mal wieder einem der "üblichen Verdächtigen" aus völlig unerklärlichen Gründen passiert sein soll.
9. Dezember 201213 J. Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich das richtig interprätiere, aber ich lese aus dieser Quelle heraus, dass es schon vor der Deckungsfrage an sich ein Problem gab. Die Fragen zur Versicherungsdeckung ohne montiertes Schild werden unter dem Vorbehalt erörtert, dass ein entsprechender Versicherungsvertrag mit Deckung für den Fall bestanden hätte. Man kann nun spekulieren: Entweder ein mangelhafter Vertrag, oder der zu beurteilende Fall war durch die Versicherung so oder so nicht gedeckt, oder jedenfalls nicht vollständig.
9. Dezember 201213 J. Ist trotzdem Betrug , pfui schäm Dich Würde ich nicht machen, ich zeige nur die Argumente auf, die für die in #1 angeprangerte Regelung vorgebracht werden können...
9. Dezember 201213 J. Wer will das nachweisen. Schilder ausglühen und nachträglich an die Karre schrauben ist schwieriger, weil besser nachweisbar... Häääää?
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