27. Dezember 201213 J. Hallo, kurz vor den Feiertagen habe ich ein schleifendes Geräusch von den Bremsen festgestellt. Die Bremsen vorne (Scheiben+Beläge) wurden Mitte des Jahres neu gemacht. Jetzt zeigt sich in der Werkstatt bei Citroen folgendes Problem: der Bremszylinder vorne rechts ist kaputt und sitzt fest. Der rechte äussere Belag (und nur der) ist komplett runter und hat gleich die Bremsscheibe mit zerstört. Die Werkstatt sagt jetzt, der Zylinder hat zwar Garantie (habe Garantieverlängerung noch bis 2014), aber die zerstörte Scheibe und Belag werden nicht von der Garantie übernommen. Das kommt mir komisch vor, da die Teile zwar Verschleissteile sind, aber hier ja nicht verschlissen, sondern als Folge des kaputten Zylinders zerstört wurden. Wie seht ihr das? Hat die Werkstatt recht? danke
27. Dezember 201213 J. Ja sie hat (leider) recht. Mal fregen, ob sie dir bei den Ersatzteilen preislich entgegenkommt
27. Dezember 201213 J. Ich sehe das anders: Mangelschaden oder Mangelfolgeschaden Währe der Bremszylinder, auf den die Garantie gilt, nicht kaputtgegangen, währe in Folge die Bremsscheibe und der Bremsbelag nicht so beschädigt worden. Der Mangel IST immer noch der Bremszylinder gewesen, auf den es Garantie gibt. Mein Tipp: auf gar keinen Fall auf die Version des Händlers einlassen. Weitere Klärung fordern. Zum Einlesen: http://www.rechtslexikon-online.de/Mangelfolgeschaden.html http://www.rechtslexikon-online.de/Mangelschaden.html Gruß Bearbeitet (27. Dezember 201213 J. von Sirius)
27. Dezember 201213 J. ... der Schaden hier hat nix mit Verschleiss zu tun, am Ende haben die Jungs beim letzten Wechsel selbst Bockmist mit dem Zylinder angestellt (verkanntet um die Beläge zu wechseln) die sollten lieber stille sein und Ihren eigenen Quatsch mit bei der Garantie abrechnen. Und wenn alle nicht wollen, dann denkst Du beim nächsten Autokauf eben wieder drann ... leider ist es eben schwer richtig gute Werkstätten zu finden.
27. Dezember 201213 J. die Werkstatt muss den Fehler beheben ... anderes Beispiel: wenn der Zahnriemen gewechselt wurde und innerhalb der Garantiezeit kaputtgeht, muss ja auch der ganze Motorschaden ersetzt werden und nicht nur der Zahnriemen selbst ...
28. Dezember 201213 J. Ersteller vielen Dank für eure Antworten. Leider wurden die Scheiben/Beläge vor einem halben Jahr nicht bei dem Citroen Händler gewechselt, sondern in einer freien Werkstatt. Wenn ich das Posting von picassoHDI richtig verstehe, ist es also theoretisch denkbar, dass dabei der Zylinder irgendwie falsch eingestellt wurde und dadurch das ganze Schlamassel entstanden ist? oder es ist in der Zeit seit dem Wechsel der Zylinder kaputt gegangen und hat die gerade neu gemachte Bremse zerstört. das wäre ja genausogut denkbar. Nur wirklich beweisen kann man wohl keines von beiden. Bearbeitet (28. Dezember 201213 J. von supergreg)
28. Dezember 201213 J. Hey Supergreg, welche Werkstatt den Bockmist baute, ist doch egal. Die Sache mit dem Beweisen: was sagt Dein Freundlicher dazu? Klemmte da irgendwas beim Loslösen? Der kann doch auch eine Einschätzung abgeben, bevor ein Gutachter ran müsste. Mein C4 ist von 04/2008. Der hat nach knapp 60000 km auf der Uhr immer noch die ersten Scheiben drinnen und die sehen sogar noch einigermaßen gut aus. Wollte damit nur sagen, dass es für mich eher nach Murks als nach "natürlich entstanden" aussieht.
28. Dezember 201213 J. Hey Supergreg, welche Werkstatt den Bockmist baute, ist doch egal. Die Sache mit dem Beweisen: was sagt Dein Freundlicher dazu? Klemmte da irgendwas beim Loslösen? Der kann doch auch eine Einschätzung abgeben, bevor ein Gutachter ran müsste. Mein C4 ist von 04/2008. Der hat nach knapp 60000 km auf der Uhr immer noch die ersten Scheiben drinnen und die sehen sogar noch einigermaßen gut aus. Wollte damit nur sagen, dass es für mich eher nach Murks als nach "natürlich entstanden" aussieht. Naja, so ganz egal ist das nicht. Wenn die Citroen Werkstatt merkt, dass da nicht Citroen dran war, ist das u.U. recht schnell kein Garantiefall mehr sondern Fremdverschulden. Und dann zu beweisen, dass wirklich der Sattel einen Fehler hat, wird schwierig. (Garantiebedingungen, 6.1 "das Fz. vorher von einem nicht von Cit autorisierten Betrieb repariert gewartet....")Sicher kann die Werkstatt feststellen, ob sich der Kolben gut zurückdrücken lässt und wieder leicht rauskommt oder ob die Führung geklemmt hat, aber im Rahmen der erw. Garantie haben die an einer genauen Fehlersuche kein Interesse. Was das Bsp. mit dem Zahnriemen angeht: Ausschlüsse 6.2 "ausgenommen sind Verschleissteile wie ..... Keil- oder Zahnriemen..... und daraus resultierende Folgeschäden" (Mein Vertrag ist von 01/09- und ja, nach neuerer Rechtsprechung darf auch frei repariert werden, sollte aber auf der Rechnung vermerkt sein, dass die Reparatur nach Cit- Vorgaben erfolgt ist. Und ob die neue Rechtsprechung auch für alte Zusatz- Verträge gilt, hat m.W: noch keiner ausprobiert.)
28. Dezember 201213 J. Du hast mich falsch verstanden. Lass die Garantie, die hat mit der Sache nichts zu tun. Der Schadensverursacher hat für alle Folgeschäden aufzukommen, wenn sich herausstellt, dass die Arbeit einen Sachmangel war. Die Garantie von Citroen hat damit nichts zu tun, weil die Citroen-Werkstatt ja den Schaden gar nicht verursacht hat. Das war aber -verständlicherweise- dem Geschädigten, also Supergreg nicht klar. Er wusste ja gar nicht, dass solch ein Schaden vorlag. Also versuchte er erst einmal über die Garantie abzuwickeln, was ihm dann verwehrt wurde. Der Schädiger ist immer noch die Werkstatt, die an den Bremsen herumwerkelte und den Sachmangel hervorrief.. Daß hier aber vor 6 Monaten etwas offensichtlich falsch gelaufen ist, ist ja wohl ganz klar ersichtlich!
28. Dezember 201213 J. Der Schädiger ist immer noch die Werkstatt, die an den Bremsen herumwerkelte und den Sachmangel hervorrief.. Daß hier aber vor 6 Monaten etwas offensichtlich falsch gelaufen ist, ist ja wohl ganz klar ersichtlich! echt!? und der mangel wäre? wurde die bremse denn schon untersucht, und das fehlerhafte teil ermittelt das den schaden veruracht hat, um eine solche verurteilung zu treffen?
28. Dezember 201213 J. echt!? und der mangel wäre?wurde die bremse denn schon untersucht, und das fehlerhafte teil ermittelt das den schaden veruracht hat, um eine solche verurteilung zu treffen? Red keinen Blödsinn! Ich habe nur klar gemacht, daß man sich nicht gleich zusammenkriecht und alles anstandslos bezahlt, sondern sich einen Standpunkt verschafft, aus dem man das Problem angeht. Wir wissen doch wie die Branche tickt. Da wird Bockmist gebaut und keiner will es gewesen sein, wenn es um die Schuldfrage geht. Zurück bleibt dann der zahlende Kunde... Ich stelle mich in der Position ganz klar hinter Greg, der das Problem hat. Ohne Kläger kein Richter. Ohne unterschiedliche Standpunkte kein Kompromiss. Ich verurteile gar nichts. Es hilft aber, einen Standpunkt nötigenfalls freundlich aber unnachgiebig zu vertreten, um wenigstens einen Teilerfolg zu bekommen.
31. Dezember 201213 J. Ersteller Danke für eure rege Diskussion. Ich wollte gerne noch mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist: Citroen hat sich die Bremsbacke angesehen und kam zu dem Schluss, dass sie nicht gängig gemacht werden kann, sondern komplett getauscht werden muss. Welcher Defekt genau vorlag, kann ich euch leider nicht sagen. Ehrlich gesagt hatte ich auch keine grosse Lust, weiter nachzuhaken, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Die Kosten für neue Scheiben/Beläge sind an mir hängengeblieben, die Bremsbacke ging auf Garantie. danke nochmal für eure Hilfe.
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