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Was darf ich ziehen mit dem C6 ?


uwe.v11

Empfohlene Beiträge

Hi Leuts

am Samstag will ich ne DS holen.

da das Wetter schlecht wird,werde ich einen Hänger mieten.

der Hänger hat zulässiges Gesamtgewicht 2,7 To

die DS wird ca 1350kg wiegen.

darf ich das dann mit dem 3Liter C6 HDI ziehen?

hab keine Ahnung was der Hänger selber wiegt...

wie ist denn die Gesetzeslage?

ich muß heute entscheiden.

was wisst Ihr?

Gruß und Dank

Uwe

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mal ins Blaue: lt. meiner Papiere darf ich 1700kg am C6 von 2006 ziehen. Dein Trailer wird ca. 500-650kg wiegen. Stützlast der AHK weiß ich grad nicht (ca. 85-100kg). Es dürfte also eng mit der Anhängelast werden - rein von der Papierlage her. Meine Erfahrung insbesondere mit den offiziell bestellten Herren und Damen: die gucken zunächst mal, ob das Auto stark hinten durchhängt. Wenn ja, ist der Anfangsverdacht gegeben. Da das bei Niveauregulierung am C6 und der Proportionen von DS im Verhältnis zum C6 aber noch gut aussieht, würde ich persönlich damit fahren. Aber die Anhängelast solltest du trotzdem genauer bestimmen (genaues Gewicht der DS und des Trailers). Gruß Martin

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Hallo Uwe,

die Anhängelast ist sicherlich überschritten.

Das stört die Madame aber nicht im geringsten.

Die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden ist auch recht gering. Es sei denn du missachtest die Ladungssicherung.

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Uwe, es frägt sich, über welche Pässe Du noch fahren musst!;) Hat Dein Freundlicher keinen selbsfahrenden Tieflader! Für mich wäre das Risiko doch an der Grenze zum Erlaubten! Ich weiss nicht, wieviele Punkte du in Flensburg schon hast!

Gruss Jürg

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ich habe den "Aufbaukurs zum Punkteabbau" erfolgreich bestanden

und habe jetzt "Null" Punkte (klopf auf Holz).

der Hänger hat 700kg

die DS hat 1150kg (gut gewogen)

die Anhängelast beim 3 Liter ist 1650kg

Sch.....,nicht K.... und muß auch nicht K.... :-)

nimm ich meinen Bus.

dabei hätte ich soo gerne Bilders gemacht mit dem C6 Gespann.

dank euch

uwe

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Hast Du keinen höheren Wert für 10% Steigung eingetragen? Beim XM hatte ich das. Der C6 hat keinen Haken.

Du kannst die Bilder doch hinterher machen, wenn die DS zu Hause ist. Kurz anhängen. Sieht bestimmt cool aus. Vielleicht etwas für den nächsten Kalender?

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nach dem Datenblatt sind es doch sogar nur 1620kg. Wie sieht das denn aus: es sind ja nur 12% Werte angegeben...aus der Erinnerung heraus: unser C5 II HDI170 hatte bei 12% auch sowas um die 1650kg bei 10% war es etwas mehr und bei 8% waren es dann schon satte 1900kg! (das stand sogar so im Fahrzeugschein unten zusätzlich eingetragen) Heißt das für den C6, da nur 12%-Werte eingetragen sind, dass man dann auch nur absolut so viel ranhängen darf? oder gibt es da irgendwelche Regeln zum Runterrechnen bei geringerer Steigung?

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Da wird die Routenplanung aber etwas kompliziert.

Ich z.B. bräuchte dann schon gar nicht mehr aus meine Ort rausfahren. Hier geht es direkt mit 25% los.

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Wenn in den Papieren nichts anderes drinsteht, dann gelten die 12%-Werte grundsätzlich. Im Allgemeinen wird die Weiterfahrt bei Überschreitung der Anhängelast um 10% untersagt, die Stützlast wird hierbei von der Anhängelast abgezogen.

Ich wurde tatsächlich einmal auf die Waage "gebeten", hinter meinem BX Diesel (max. Anhängelast 1300kg bis 10%) hing ein 2000kg-Trailer (leer deutlich über 500 kg) auf dem ein BX 19 (ca. 1100 kg) ordnungsgemäß verzurrt war. Das Gespann war dank HP absolut gerade, die Polizei war nur aufmerksam geworden weil das Zugfahrzeug das gleiche Modell war wie der Wagen auf dem Trailer... Gewogen wurde der Anhänger dann auf einer nahe gelegenen Waage im angekuppelten Zustand, das Ergebnis waren 1520 kg. Zum Glück hatte der nette Mann in grün mir vorab mitgeteilt, dass er aufgrund der offensichtliche problemlosen Fahreigenschaften (der Zivilwagen fuhr einige Zeit hinter bzw. neben mir her) und der guten Ladungssicherung eine Überschreitung bis zu 20% tolerieren würde - ich hätte also noch 60 kg Luft nach oben gehabt...

Mit den angegebenen Gewichten dürfte der C6 kein Problem haben, falls es wirklich dazu kommen sollte dass man in eine Kontrolle gerät bewegt man sich nach Abzug der Stützlast wohl im Bereich der allgemein tolerierten 10% und darf damit weiterfahren. Ich habe übrigens nach der Kontrolle (und Zahlung der 30€ Verwarnungsgeld) eine Bescheinigung über den Vorgang bekommen, mit dem Hinweis, dass man mich am selben Tag nicht noch einmal auf die Waage (und zur Kasse) bitten dürfte...

Mittlerweile bin ich natürlich vorsichtiger geworden: das Motorrad meiner Frau (290 kg) haben wir deshalb ganz legal auf einem gebremsten Trailer (130 kg leer) mit einem 2CV6 abgeholt (400 kg Anhängelast + 30 kg Stützlast). Bei 10% Steigung kurz vor der Autobahn ging es allerdings nur noch im 1. Gang vorwärts... ;)

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die Dame,bei der ich den Hänger heute angemietet habe,

sie sagt,ab diesem Jahr sind die 10% Toleranz weggefallen.

uwe

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700kg für einen Trailer ist sehr viel. Ich würde auch die DS etwas abspecken. Vielleicht noch schnell die hinteren Kotflügel abbauen. Dann sieht es nach Bastelauto aus. Ich werde demnächst einen CX mit meinem C6 trailern (wenn ich die AHK endlich mal angebaut habe), Trailer 550kg, CX ca. 1300kg. Das geht sich aus.

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@bremi:...denk dran: Beim CX lässt sich die "Abspeckreserve" nicht so einfach realisieren; dauert doch etwas länger, die Kotflügel abzubauen :)

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Für einen 2,7to-Trailer sind 700 kg durchaus normal, mit so einem Teil habe ich mal ein BX-Gerippe durch die Gegend gefahren (wie immer mit BX als Zugfahrzeug...). Die 2to-Trailer wiegen normalerweise um die 500 kg, sind aber eher selten geworden weil es nur wenige moderne Autos gibt die man da vom Gewicht her noch draufpacken darf.

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2,5 to Trailer nehmen, wiegt um die 600kg, bei mir ist es ein C5 geworden, weil der nicht nur kann, sondern auch darf

Die Angabe des Leergewichts im Schein gibt übrigens das Gewicht im "Fahrbereiten Zustand" an, also inkl. Sprit und Fahrer. Das macht im Zweifelsfall mal eben 150Kg aus, die durchaus über Stillegung oder Weiterfahrt entscheiden können.

@Martin, die "Aubergine" zu Dir? Hätte vermutlich Mitfahrgelegenheit :)

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