28. Oktober 200322 J. tachchen, um fuer mich klarzustellen ob ich die lange diskussion um gewaehrleistung und garantie richtig verstanden habe, ein mich betreffendes beispiel. xm gekauft mitte mai 03 (eine nl). jetzt anfang oktober musste der kuehler getauscht werden. verkaeufer und werkstatt sagte: ganz klar geht auf gebrauchtwagen-garantie. ich meinte auch. dann geschah folgendes; werkstatt stellt mir rechnung mit 60% teile okay und arbeitszeit! hab ich drauf hingewiesen, das das so nicht geht...diskussion...der junge werkstattleiter sagte er wusste das nich und ich solle die rechnung dalassen (ziemlich mies gelaunt im uebrigen)...und ja er wisse auch nich. rechnung hab ich bis heut noch nich... nun hab ich aber gerade bei eurer diskussion gelernt, das wenn irgendwas innerhalb eines halben jahres kaputt geht, das unter gewaehrleistung faellt, wegen der vermutung das der schaden vorher schon usw....wenn ich das also richtig verstehe, muesste ich garnichts bezahlen. hab ich das richtig verstanden ???? und jetzt leckt auch noch die rueckfuehrung der hp. werkstattvorlauf drei wochen. wenn ja, wird sich der verkaeufer ja freun und ich weiss jetzt schon nich wie ich ihm das klarmach. is naemlich son ganz gewiefter, dem ich diskussionstechnisch nicht gewachsen bin. tut mir leid wenn ich da nerv. ein kurzes statement wuerde mich echt gluecklich machen. alsdann schoene gruesse nils
28. Oktober 200322 J. hi accnils ! ja, er muss es übernehmen, solange jetzt nicht gerade die Frontscheibe durch irgendwas kaputt gegangen ist. By the way: Aktueller Stand: 1. Er bot mir eine Rücknahme an, gegen erstattung des Kaufpreises 2. Er besserts nach, aber nur durch ihn selbst, is ja auch ok, aber wer sagt mir, dass er das repariert was auch kaputt ist ?? Und hab ich anspruch auf einen Leihwagen ? Was würdet Ihr machen ?? Ich glaub ich verkauf den wieder, und kauf mir nen normalen Xantia, will Ihn jemand ? :-) Gruss, Michie
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