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Konzessionsträger ? Hä ?

Hervorgehobene Antworten

Hallo Freunde des Handwerks,

ein befreundeter Baubetrieb, der zur Zeit unter dem Namen "Meisterbetrieb" firmiert, hat seinen Konzessionsgeber verloren.

Dieser war wohl lange Zeit im Unternehmen tätig, dann aber ausgeschieden, jetzt arbeitslos ....

Seine Konzession hat er trotzdem noch "hergegeben".

Jetzt will ihm das Arbeitsamt seine Zahlungen irgendwie gegenrechnen - kurzum: Der Konzessionsträger fällt weg.

Das Bauunternehmen ist an mich herangetreten, ob ich mir sowas vorstellen könnte.

Da ich ja mit einer blühenden Fantasie gesegnet bin, habe ich gesagt, daß ich mir das vorstellen können könnte.

Was heisst das denn konkret ?

Hat jemand von Euch da Ahnung - die habe ich irgendwie nicht.

Danke und vorkonfektionierte Grüße

  • Ersteller

Jep, soweit die Theorie.

Wenn ich in Berlin ein Revolverblatt aufmache, finde ich einige "Konzessionsträger gesucht"-Anzeigen.

Die suchen doch nicht per Anzeige ne verbotene Sache ?

Dann schalte ich demnächst Anzeigen: "Tunnelbauer für einträgliches Geschäft in Berliner Bank gesucht"

In der Regel ist es meist wirklich so, das Firmen einen Konzessionsträger nur suchen um als Meisterbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, wobei auf die Anwesenheit keinen Wert gelegt wird (nicht ganz legal, aber "wo kein Kläger, da kein Richter). Voraussetzung dafür ist aber ein Arbeitsvertrag oder Gesellschaftervertrag mit dem endsprechender Vergütung. Wie in deinem Fall beschrieben war der Träger angestellt und ist aus dem Betrieb ausgeschieden, somit ist auch die Konzession nichtig. Da er seine Konzession trotzdem "hergegeben" hat, geht das Arbeitsamt wohl davon aus daß Diese vergütet wird, sei es in Form von geringfügiger Beschäftigung mit mind. 20h Wochenarbeitszeit oder Altersteilzeit. Folglich ist der Konzessionsträger nicht wirklich arbeitslos und der Bauunternehmer eigentlich auch kein "Meisterbetrieb" mehr...klingt komisch, is aber so!!! Ich weiß ja nicht warum er aus dem Betrieb ausgeschieden ist, aber es wäre vielleicht für beide Seiten besser gewesen einfach nur den Arbeitsvertag zu ändern.

Hallo

Wenn aber ein Unfall in dem Betrieb geschehen ist.

In dem Bereich, in dem der Konzessionsträger verantwortlich wäre, zB. als Gws-Meister,

Elektro-Meister oder Bauschlosser-Meister, Schacht-Meister

Dann kann man als *nur* Konzessionsträger ganz *schöne* Probleme bekommen.

Da werden dann Haftungsfragen gestellt, uvam.

Kommen dabei noch Menschen zu Tode,

dann hätte man besser nicht seine Konzession gegeben.

Das ist dann eine ernste Angelegenheit.

Staatsanwalt - Polizei mischen dann mit.

Wenn schon Meisterbetrieb, dann soll auch ein Meister eingestellt sein.

liebe Grüsse

Bearbeitet ( von Büestry)

Was heisst das denn konkret ?

Konkret heißt das unter anderem, dass Du im Zweifel als Betriebsleiter deinen Kopf für Fehler hinhälst, die das Unternehmen macht.

  • Ersteller

Und wie ist "im Zweifel" zu sehen ?

Wann immer sonst niemand greifbar ist und die Betriebshaftpflicht nicht greift.

Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, seinen Betrieb mittels einer Ausnahmeregelung als Fachbetrieb (ähnlich Meisterbetrieb) mit zulassungspflichtigem Gewerbe ohne Meister in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Beispielsweise mit der sogenannten Altgesellenregelung oder der Regelung über das Mindestalter von 47 Jahren mit endsprechender Befähigung. Somit dürfen die Arbeiten die sonst nur als Meisterbetrieb zugelassen sind auch legal ausgeführt werden.

http://www.hwk-oberfranken.de/72,0,191.html

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