8. März 201313 J. Mir ist ein gebremster Anhänger zugelaufen, Heinemann, schätze mal 1.000 kg Nutzlast. Sehr guter Zustand, mit Aludeckel. Leider ohne Papiere, war im Inventar eines Hauses dabei. Wie läuft das mit neuen Papieren? Was muss ich alles beibringen, damit ich das Gerät wieder zulassen kann? Das Kennzeichen auf dem Hänger ist entstempelt, letzter TÜV 2/2003...
9. März 201313 J. Hatte die Tage mal danach gegoogelt, da sowas bei mir auch ansteht Du benötigst einen Eigentumsnachweis. Das kann z.B ein Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag sein. Desweiteren wohl eine Vollabnahme beim Tüv, bei der dann auch ein Datenblatt erstellt wird. (Das geht in den meisten Fällen wohl schon über die Fahrgestellnummer) Damit gehts zur Zulassungsstelle, die dann (10 Euro? Gebühr) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Achtung, nur 4 Wochen gültig) beim KBA beantragt, und das Fzg. "Aufbietet" 8 Wochen später gibt es dann den Brief.
9. März 201313 J. Ersteller Soweit kein Problem, allerdings gibt es nur den Kaufvertrag für das Haus incl. Inventar, in dem der Hänger nicht explizit aufgeführt ist. Kaufvertrag nachträglich geht auch nicht, da komplizierte Erbengemeinschaft...
10. März 201313 J. Wenn der Haenger noch ein Kennzeichen hat koennte man doch auch den letzten Halter befragen. Oder ist der der Erblasser ?
10. März 201313 J. Erbengemeinschaft..... Das ist so ziemlich das grausamste, was einem passieren kann. Bin da auch grad mit am Gange. Kann ein Fzg. aus Behördensicht zum Inventar einer Immobilie gehören? Ich würde zum Tüv fahren und abwarten, bis mich jemand nach den Nachweis fragt... wenn das Ding gestohlen gemeldet ist, wird es mit der Unbedenklichkeit nichts. Wenn jemand was dagegen hat, dass Du den bekommst, hat er die 8 Wochen Aufbietung Zeit sich zu melden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Erblasser das Ding vor seinem Ableben noch jemand anderem Verkauft hat, der dann mit dem Brief um die Ecke kommt, dürfte sehr gering sein.... Bearbeitet (10. März 201313 J. von ACCM XM Olaf)
10. März 201313 J. Ersteller Kann ein Fzg. aus Behördensicht zum Inventar einer Immobilie gehören? Bei einer ehemaligen Schmiede vielleicht schon,gehört ja quasi wie die Maschinen und Geräte zum Betrieb. Ich werde mal mit dem Ding zum TÜV fahren und dann die Herrschaften bei der Zulassungsstelle mit dem Thema beschäftigen...
10. März 201313 J. Hast Du den nicht von Erwin Mustermann, in der Musterstr. 24, 00000 Musterhausen gekauft?
10. März 201313 J. Alte Schmieden stehen ja wohl momentan hoch im Kurs. blossom, seit 2 Wochen Alt-Buden-Besitzer.
11. März 201313 J. Ersteller Alte Schmieden stehen ja wohl momentan hoch im Kurs.blossom, seit 2 Wochen Alt-Buden-Besitzer. Was hast Du denn gekauft?
12. März 201313 J. Wenn der Hänger seit 2003 abgemeldet ist, brauchst du gar nichts, ausser einer neuen Vollabnahme. Den Brief aufbieten lassen muss man nur, wenn noch Daten in der Zulassungsbehörde vorhanden sind, diese wurden früher ein oder zwei Jahre nach der Abmeldung vernichtet, später hat man den zeitraum auf 5 oder 7 jahre (?) erhöht. Du fragst also einfach bei deiner Zulassungsstelle nach, ob die noch Unterlagen zu der FGST-Nr. haben. Wenn nicht, machen die dir neue Blankopapiere und neue Schilder fertig, mit denen du zum TÜV für die Vollabnahme fährst, danach wieder zur Zulassung für die Plaketten. Einen Kaufvertrag brauchst du dann auch nicht. Ich war erstaunt, wie flexibel und freundlich die Leute bei der Zulassungsstelle sind, wenn man sie nett fragt. Bearbeitet (12. März 201313 J. von Meiko)
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