2. November 200322 J. Darf ich mitnem Kurzzeitkennzeichen an dem als End-Datum 3.11 dran steht am 3.11 noch fahren ?? Ja, oder ? Nicht das ich dann morgen früh schon vor der Abrbeit schon Stress hab !! Danke, Michie
2. November 200322 J. Ja! Guckst du hier: http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisverwaltung/bereiche/zulassung/10_Kurzzeitkennzeichen.shtml " Der letzte Tag der Gültigkeit ist in einem gelben Feld auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben."
12. November 200322 J. nachtrag für ähnliche fälle: Kurzzeitkennzeichen beginnen immer mit der Fahrzeugerkennungsnummer 04. Das Kennzeichen ersetzt seit dem 1.5.98 das bis dahin verwendete rote Kennzeichen. Wie dieses wird es für eine einmalige Verwendung zu Prüfungs-, Werkstatt- und Überführungsfahrten ausgegeben, muß jedoch nach Zeitablauf nicht mehr an die Zulassungsbehörde zurückgegeben werden. Seine Gültigkeit beträgt höchstens 5 Tage; das rechte gelbe Feld zeigt den letzten Tag, an dem es verwendet werden darf also nicht für fahrt auf arbeit in disco etc. , versicherungen haben sich da eklig ebenso polizei
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