20. März 201313 J. Falls jemand nach dem Kauf eines Oldtimers massive Rostprobleme feststellen sollte, könnte dieses Urteil des BGH weiterhelfen: http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/03/20/bgh-positive-begutachtung-nach-21-c-stvzo-oldtimer-ist-verbindliche-beschaffenheitsvereinbarung-schadensersatzanspruch-des-oldtimerkaeufers-bei-mangelhaftigkeit/ Grüße Thorsten
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