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Kann man bei R1234yf mit dem Grundgesetz was machen?


Gast Alexander Haupt

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Gast Alexander Haupt

Auch wenn es jetzt ein wenig "komisch" klingt aber kann man hier mit dem Grundgesetz was machen? Denn:

bei R1234yf muß kann man vielleicht das Grundgesetz und den Amtseid der Bundesregierung ins Spiel bringen.

Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".

In diesem Absatz steht weshalb dieses Kältemittel, welches nachweislich gefährlich ist, die Daimler-Benz Aktiengesellschaft hat es in einem Test bewiesen, von der Bundesregierung beanstandet werden muß. Das Grundgesetz, speziell die darin stehenden Grundrechte stehen über den Gesetzen der Europäischen Union.

Ferner verpflichtet der Amtseid, niedergeschrieben in Artikel 56 Grundgesetz welchen die Bundeskanzlerin und ihre MinisterInnen geleistet haben wörtlich "Schaden von ihm wenden", damit ist gemeint Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.

Begründung: Durch die erwiesene Gefährlichkeit von R1234yf ist es wahrscheinlich, dass bei einem Unfall das Unfallopfer sowie Ersthelfer durch dieses Mittel, und zwar explizit durch dieses Mittel, an Leib und Leben nicht unerheblich gefährdet werden können. Das Kältemittel R1234yf erhöht also diese Gefahren, durch sein Verhalten bei Brandfällen in dem es unter Anderem zur Bildung von Flusssäure kommt. Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz sagt jedoch dass es "ein Recht auf körperliche Unversehrtheit“ gibt. Dies ist eine Verpflichtung auch gegen den Einsatz nachweislich gefährliche Mittel wie zum Beispiel hier von Kältemittel in Autos. Die Gefahr darf nicht erhöht werden, speziell dann nicht wenn ein anderes Mittel zur Verfügung steht welches verwendet werden kann. Dabei darf auch keine Abwägung zwischen Umweltverträglichkeit und der „körperlichen Unversehrtheit des Menschen“ gemacht werden. Artikel 2 Abatz 2 gehört zu den verfassungsmäßigen Grundrechten.

Es muß eine unabhängige Prüfung von R1234yf erfolgen in der die Ungefährlichkeit nachgewiesen wird. Erst dann, und wirklich erst dann wenn das gelingen sollte darf die Bundesregierung R1234yf zulassen. Sollte dies nicht gelingen muß der Einsatz von R1234yf von der Bundesregierung aus den vorgenannten Gründen untersagt werden.

Die Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen über dem EU-Recht. Die in ihm verbrieften Grundrechte haben Gültigkeit. Daher ist eine Alternative zu dem nachweislich gefährlichen Kältemittel R1234yf zu prüfen und diese gegebenenfalls zuzulassen.

(Den Text habe ich selbst getippt und hier einkopiert)..........

Bearbeitet von Alexander Haupt
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Hallo,

Du füllst 50 l einer brennbaren Flüssigkeit in Dein Auto und willst das Grundgesetz bemühen, wenn 0,5 l einer anderen brennbaren Flüssigkeit im Auto anwesend sind? Ich hätte da noch 1 l -60°C Scheibenenteiser für die Frontscheibe im Kofferraum anzubieten. Wenn da einer vorbeikommt, nachdem ich die Windschutzscheibe eingesprüht habe, und blöd mit einem Streichholz herumhantiert gibt es einen Riesenknall und es liegen meherere Menschen mit Verbennungen schreiend am Boden.

Wäre es nicht eine nette Idee, sich von der Presse nicht blöd manipulieren zu lassen?

Gernot

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danke, gernot! du musst auch alles kaputtmachen mit deinen doofen fakten.

ich haette jetzt auf "like" gedrueckt, aber das ist noch nicht wieder da ;)

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Hallo Gernot,

dein Einwand ist ja in Ordnung, aber

Benzinleitungen laufen nicht vorne am Kühler vorbei.

Bei wie % der Unfälle fangen Autos an zu brennen ?

Gruß Herbert

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Gast Alexander Haupt
Hallo,

Du füllst 50 l einer brennbaren Flüssigkeit in Dein Auto und willst das Grundgesetz bemühen, wenn 0,5 l einer anderen brennbaren Flüssigkeit im Auto anwesend sind? Ich hätte da noch 1 l -60°C Scheibenenteiser für die Frontscheibe im Kofferraum anzubieten. Wenn da einer vorbeikommt, nachdem ich die Windschutzscheibe eingesprüht habe, und blöd mit einem Streichholz herumhantiert gibt es einen Riesenknall und es liegen meherere Menschen mit Verbennungen schreiend am Boden.

Wäre es nicht eine nette Idee, sich von der Presse nicht blöd manipulieren zu lassen?

Gernot

Die 50 Liter der einen "brennbaren Flüssigkeit" sind zum Fahren notwendig. Oder fährt Dein Auto mit Luft? ;) die andere, zugegeben nur mit ca. 0,5 Liter (vielleicht ein wenig mehr) ist aber nicht zum Fahren notwendig. Kann man nicht vergleichen......

Das Kältemittel R1234yf ist halt gefährlich. Und es gibt ja Alternativen die nicht so gefährlich sind........

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Gast Alexander Haupt
Zum Beispiel ein Pferd ....

ist auch gesünder für die Umwelt. Nur man muß immer die "Hinterlassenschaften" von der Strasse putzen ;)

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Hallo,

von dem Kältemittel bleibt nur der Schmierstoff für den Kompressor zurück. Und das ist bei allen Klimaanlagen so.

Gernot

Bearbeitet von Gernot
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Mach doch mal eine genaue Bestandsaufnahme in Deinem Haushalt. Du wirst Dich wahrscheinlich wundern, wie viele brennbare, ätzende, explosionsgefährliche, atmungsschädigende, giftige, wasserbelastende und so weiter Stoffe Du da findest.

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Hallo Gernot,

dein Einwand ist ja in Ordnung, aber

Benzinleitungen laufen nicht vorne am Kühler vorbei.

Bei wie % der Unfälle fangen Autos an zu brennen ?

Gruß Herbert

Am Kühler vielleicht nicht, aber je nach Modell über sehr heiße Außpuffkrümmer und Zylinderköpfe. Aber abfackeln tun die meisten Autos trotzdem nicht.

Bei dem Kältemittel seh ich eigentlich nicht das Problem darin, daß es brennbar ist, sondern eher, was für Stoffe durch den Brand freigesetzt werden.

Bearbeitet von EntenDaniel
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Ich bin ja wirklich kein Freund von R1234yf, weil ich mich beruflich mit dem Thema befasse und daher weiß, dass es einige risikoärmere Alternativen zu diesem Kältemittel gibt. Und auch, weil R1234yf faktisch ein Rückschritt in der Kältemittelentwicklung ist. Ein Schnellschuss für den es eigentlich keinen vernünftigen Grund gibt.

Gut, Fakt ist: R134a hat einen Treibhauseffekt, der etwa das 1.500 - Fache von dem der gleichen Menge CO2 beträgt. Bezogen auf ein Auto mit einem CO2-Ausstoß von 150g/km: wird die komplette Kältemittelfüllung von durchschnittlich 800g freigesetzt (wofür die Anlage ja erst einmal undicht werden muss), entspricht der daraus resultierende Treibhauseffekt etwa dem von 8.000km Fahrt mit dem Auto. Feinheit dabei: das emittierte CO2 hate eine Verweildauer von 30-95 Jahren, beim R134a sind es "nur" 14 Jahre.

Das ist eine Menge, keine Frage. Dass man das ändern sollte, ist ebenfalls keine Frage. Dafür ein Kältemittel mit schlechteren, gefährenden Eigenschaften zu entwickeln, kann aber nicht die Lösung sein. Dann doch besser die bereits vorhandene Technik für den Einsatz von CO2 als Kältemittel endlich zu Ende entwickeln und sich darauf konzentrieren - selbst wenn man dann noch 1-2 Jahre länger Klimaanlagen mit R134a verkaufen muss.

Trotzdem finde ich: die Hysterie rund um das R1234yf ist ebenso anstrengend wie die um R134a. Damit R1234yf gefährlich wird, muss es erst Mal brennen. Damit der Treibhauseffekt von R134a auftritt, muss das System erst mal undicht werden.

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Ja, schade das Du hier in diesem Thread weiterdiskutierst, der bereits der Dritte, zum gleichen Thema, von den Starter selbst erstellte ist, in dem er mal wieder sein Unvermoegen unter Beweiss stellt, mit Problemen angemessen umzugehen. Es gelingt ihm ja auch hier kaum seine Zorn gegen das politische System zu verbergen, dabei ist ihm sogar der Widerspruch zu seiner sonst beklagten Ueberregulierung egal.

Ob das Unvermoegen einzusehen, das jedes technische System ein Kompromiss aus Vor- und Nachteilen ist, desen Gesammtwirkung auch fuer Fachleute manchmal nicht abzusehen ist, auch dieser Einstellung geschuldet ist, weiss ich nicht. Zumindestens halte ich es von ihm fuer sehr vermessen, bei seinem geringen technischen Hintergrund, dafuer unsere Verfassung zu bemuehen.

Wollen wir nicht in Deinem eigenen Thread weiterdiskutieren, der wenigsten eine vernuenftige Grundlage hat:

http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?129983-Durch-Intervention-der-AutoBl%F6d-Mercedes-verwendet-das-brennbare-K%E4ltemittel-R1234yf-nicht-mehr ?

Gruss

Matthias

Bearbeitet von MatthiasM
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sachliche argumente machen aber einiges der haupt-argumentations-struktur kaputt, insofern kann das nicht schaden.

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Ich denke aber kaum das es was nuetzt, Deine Entgegnung auf AutoNom zu diesem Thema, ist meiner Meinung nach falsch. Es ist auch beides moeglich!

Gruss

Matthias

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fuer boese stellt er sich aber ganz schoen dumm an

Kommt nicht jeder als Hannibal Lecter auf die Welt :D!

Ich denke die beiden Eigenschaften schliessen sich nicht aus.

Gruss

Matthias

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