10. April 201313 J. Ich weiß, eine immer wiederkehrende und langweilige Frage ist die nach dem Wechselintervall von Zahnriemen. Trotzdem jetzt auch meine Frage dazu: Wann muss bei meinem C5 (EZ 2010, siehe Signatur) der Zahnriemen gewechselt werden? Im Wartungsheft ist von 240.000km die Rede, meiner Händler sagt, das stimme nicht mehr, denn das Intervall sei werksseitig auf 120.000km verkürzt worden. Weiß da jemand Genaueres? Seit wann gilt diese Vorgabe? Die KM-Angaben liegen ja nun ein wenig auseinander ... fl.
10. April 201313 J. Dass PSA die Wartungsintervalle von 24 Monaten auf 12 Monaten halbiert hat, ist mir bekannt. Von einer Halbierung der Zahnriemenwartungsintervalle wusste mein Freundlicher aber vor zwei Wochen noch nichts, als ich mit ihm darüber gesprochen hatte. Wenn es so sein sollte, so wäre dies nur ein weiteres Geschenk an die Vertragswerkstätten. Ein Geschenk vom Hersteller, das der Kunde bezahlt. Denn da der Riemen auf eine Lebensdauer von 240.000 km ausgelegt ist, gibt es ebensowenig einen Grund ihn bei halber Betriebsdauer zu wechseln, wie es einen Grund gibt das Motoröl nun nach halber Laufleistung zu erneuern. Gruß, Albert
10. April 201313 J. Da bin ich mal gespannt, was mir in drei Wochen bei der 120000er beim C6 passiert!
18. April 201313 J. Ersteller Heute habe ich aus Köln und von einem anderen Händler die Auskunft erhalten, dass bei meinem Auto keineswegs das Intervall verkürzt worden ist. Es bleibt bei dem, was im Wartungsheft angegeben ist. Deshalb werde ich den Zahnriemen jetzt nicht auch nicht wechseln lassen. fl.
18. April 201313 J. Hallo, das Wechselintervall für den Zahnriemen am HDI165 beträgt bei einem neu ausgelieferten Wagen 10 Jahre oder 180.000 km. Es gibt aber keine rückwirkende Verkürzung. Für einen 2010 gebauten Wagen gelten die Intervalle im mit dem Fahrzeug ausgelieferten Wartungsheft. Ich möchte mit diesen Tatsachen natürlich die auf euren Sachstand aufbauende Diskussion in keiner Weise abwürgen. Gernot
18. April 201313 J. Ersteller Du würgst nix ab, Du bestätigst das, was ich offiziell erfahren habe. fl.
19. April 201313 J. Hallo,das Wechselintervall für den Zahnriemen am HDI165 beträgt bei einem neu ausgelieferten Wagen 10 Jahre oder 180.000 km. ... Hallo, das reguläre kilometerbezogene Wechselintervall betrug an dem HDi 165, den ich im Juni 2010 für einen Mitarbeiter erworben habe, 240.000 km. 180.000 km war das Intervall für "erschwerte Bedingungen" Ich nehme nicht an, dass sich das mittlerweile geändert hat. Gruß, Albert P.S. Schau mal hier Der HDi 165 ist zwar in diese älteren Aufstellung noch nicht gelistet. Wie ich nach Kauf eines HDi 165 erfahren habe, sind die Intervalle aber identisch mit den älteren HDi 2.0 (100 KW), HDi 2.2 (125 kW) und HDi 205 Bearbeitet (19. April 201313 J. von -albert-)
19. April 201313 J. Hallo, die Unterscheidung erschwerte oder normale Fahrbedingungen gibt es für den Zahnriemen beim HDI 165 nicht mehr. Es gilt für neue Autos immer 180.000 km oder 10 Jahre. Gernot
19. April 201313 J. Hallo,die Unterscheidung erschwerte oder normale Fahrbedingungen gibt es für den Zahnriemen beim HDI 165 nicht mehr. Es gilt für neue Autos immer 180.000 km oder 10 Jahre. Gernot Hallo, wann wurde das geändert? Albert P.S. Vermutlich ist die Lebensdauer der Zahnriemen der neuen Modelle nicht geringer, als jene der alten Modelle. Man hat stattdessen einfach alle Fahrzeuge auf "erschwerte Bedingungen" gesetzt, um sicher zu gehen, dass keiner "durch die Lappen geht" Bearbeitet (19. April 201313 J. von -albert-)
19. April 201313 J. Ersteller Das wurde aktuell geändert und mir von einem Fahrer eines neuen HDi 165 bestätigt. fl.
19. April 201313 J. Hallo, den genauen Zeitpunkt der Umstellung kann ich leider auch nicht sagen. Ich würde auch vermuten, daß die "neuen" Zahnriemen die gleichen sind wie die "alten". Es geht da einfach um Ausfallstatistik und diese modernen Umgangsformen wie Stop des Motors an jeder Ampel und wenig fahren, weil der Sprit so teuer ist, und nur die notwendigsten Kilometer. Wer gibt denn zu, daß er erschwerte Bedingungen fährt? Und Lebensdauerverzehr durch harte Beanspruchung kann man nicht ausgleichen. Was weg ist, ist weg. Da kann man dann auch 100 km am Stück rollen. Das holt es nicht heraus. Gernot
20. April 201313 J. Ersteller Die Vermutung liegt nahe, dass das Wechselintervall letzten Herbst im Zusammenhang mit der Verkürzung der Wartungsintervalle auf ein Jahr geändert wurde. Ich hätte ja in Köln fragen können, aber ich hatte nicht daran gedacht. fl.
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