13. April 201313 J. Ich habe heute von einem Bekannten erfahren dass ein C8 günstig zu haben ist. Daten: C8, V6 Exclusive, Leder, Ez: 5.2009 (Bj 12.2006, gekauft beim Händler), 27.000km, Checkheft gepflegt, neuwertiger Zustand. Fahrzeug hat einen Motorschaden wegen defektem Zahnriemen, PSA lehnt Garantie ab. Beschreibung wie es passiert ist laut Aussage des Besitzers: Nach ca. 400km Autobahnfahrt (CH, max. 120kmh) an die Tankstelle gefahren, Motor aus gemacht, getankt. Keine Besonderheiten am Motorlauf. Beim Starten hat der Motor kurz gespuckt und ist wieder aus gegangen. Der Wagen steht beim nahen Peugeot-Händler, wurde dort hin geschleppt vom TCS. Der defekte Zahnriemen ist ausgebaut, der ist total zerrieben, also nicht glatt gerissen. Laut Werkstatt ist der Motor ein Totalschaden. Die Ursache sei wohl eine blockierte Umlenkrolle gewesen. Die Kurbelwelle lässt sich drehen bis zu einem bestimmten Punkt.(Anstoss an Ventil?) Die Werkstatt möchte nicht mit einer Kamera in die Zylinder sehen, das sei bei diesem Motor nicht möglich (wieso?). Garantie/Kulanz von PSA sei abgelehnt worden da das Fahrzeug schon in 12.2006 gebaut wurde und somit zu alt sei, zudem sei die Kurzstrecke schuld am Defekt. Reparatur-Kosten: CHF 15.900 ungefähr, neuer Motor, 2000 mehr wenn das Altteil nicht retouniert wird. Meine Fragen: -Wie hoch sind die Chancen dass der Motor doch nicht total defekt ist? -Wieso gibt es bei einem so offensichtlichen Herstellerfehler keine Kulanz nach 4 Jahren oder zählt da wirklich das Baujahr? -Lohnt sich ggf. eine Motorrevision? Das Auto soll noch 3.500CHF kosten, Zustand ist absolut top. -Wie aufwendig ist etwa ein Motortausch? Ich hätte noch einen 807 Unfallwagen aus 2007 den ich bekommen könnte (Heckaufprall und Überschlag, Motor läuft noch), passt der? -Würde der aus meinem C8 (2004) passen, der Motor ist noch gut, die Karrosse nicht mehr so seit ich vorgestern die Kuh erwischt habe). -Macht es dem Getriebe etwas aus wenn das Auto 250km auf eigener Achse geschleppt wird, er steht dummerweise auf der anderen Seite der Alpen.
14. April 201313 J. Hallo, ja, wenn es auch eine v6 Maschine aus dem 807 ist, sollte die wohl passen. Ist ja quasi identisch. Mit einer anderen Maschine dürfte es da erheblich mehr Umbauaufwand geben... .
15. April 201313 J. Bei einem 06er Baujahr wird es keine Kulanz geben, das gibt es wohl - wenn überhaupt - nur bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen von Premium-Anbietern... Wenn der ein Automatikgetriebe hat, darf er keine längeren Strecken auf eigener Achse geschleppt werden (wenn ich mich an mein Fahrschulwissen erinnere, das, öhm, sagen wir mal nicht mehr unbedingt aktuell ist, maximal 50 km), es sei denn, du baust die Antriebswellen ab.
15. April 201313 J. Ersteller Die Frage ist ja: Wie "alt" ist das Fahrzeug wirklich. Es wurde ja erst 2009 für viel Geld beim Citroen-Händler als Neuwagen gekauft. Der Käufer wusste bis Dienstag nichts davon dass sein Auto schon in 2006 gebaut wurde. Das mit den max. 50km beim max. 50kmh habe ich auch so gelernt, meine Erfahrungen mit diversen Ami-Fahrzeugen zeigte jedoch das dies nicht unbedingt stimmt, ich habe mal einen Voyager mit Motorschaden von Augsburg aus nach ZH geschleppt ohne Getriebeprobleme zu haben danach.
15. April 201313 J. Für die Gewährung von Garantie-/Kulanzleistungen ist - zumindest in D - alleine das Datum der Erstzulassung ausschlaggebend, nicht das Datum der Fertigstellung des Fahrzeuges im Werk.
15. April 201313 J. falls du ihn doch nicht haben willst, ich würde ihn auch nehmen. Für eine 5-köpfige Familie ist der genau das richtige. Gruß Martin
15. April 201313 J. Ersteller Ich will ihn aus dem gleichen Grund ->6 Personen Könnte kompliziert werden, der Besitzer hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet.
15. April 201313 J. also 3 Jahre alt und als Neuwagen verkauft ... sollte in dieser Zeit in der Serie etwas geändert worden sein, dann könnte da durchaus was anfechtbar sein ..., sofern es nicht verjährt ist ...
16. April 201313 J. also 3 Jahre alt und als Neuwagen verkauft ... sollte in dieser Zeit in der Serie etwas geändert worden sein, dann könnte da durchaus was anfechtbar sein ..., sofern es nicht verjährt ist ... Zumindest sagt einem das Gefühl, denn das ist ja ohne jeden Zweifel ein Fehler ab Werk. Man müsste gucken, wie die Rechtsprechung in der Schweiz sowas handhabt, würde mich jedenfalls interessieren.
16. April 201313 J. Ersteller Laut Rechtsanwalt des Besitzers zählt wohl tatsächlich das Datum der Herstellung eines Fahrzeuges, sogar für die Hersteller-Garantie, zudem muss hier niemand Kulanz geben, nach der Garantiezeit ist dies alles das Problem des Besitzers. Das Autohäus hätte das Baujahr des Fahrzeuges auch nur auf Nachfrage mitteilen müssen. Das Autohaus wo der C8 neu gekauft wurde will von nichts wissen und hat dem langjährigen Kunde Hausverbot erteilt und eine Verfügung gegen Namensnennung erwirkt. So werden Verbraucherbeschwerden hier gehandhabt, ist aber in fast allen Branchen so, ich kenne es von Haushaltsgeräten und Storen einer grossen CH-Firma nicht anders. Ich bekomme das Auto nicht, der Besitzer will es in Italien reparieren lassen und dann teuer verkaufen mit instand gesetzem Motor.
16. April 201313 J. In D beginnt die Herstellergarantie mit der Erstzulassung des Fahrzeuges, Kulanz ist jedoch auch hier eine freiwillige Sache auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Für die Gewährung von Kulanzen gilt (jedenfalls bei Citroen Deutschland) aber auch das Datum der Erstzulassung zur Bestimmung des Fahrzeugalters, nicht der Tag der Produktion. Ob man hierzulande legal ein Auto als Neuwagen verkaufen kann, das schon 3 Jahre "auf Halde" gestanden hat wage ich jedoch zu bezweifeln. Ich denke man muss den Kunden zumindest vor dem Kauf darauf hinweisen.
16. April 201313 J. .....dann teuer verkaufen. Die Version ist eh nicht sonderlich beliebt. Da muß schon der Liebhaber kommen, der sich nicht von der Story des Wagens abschrecken läßt. Mit großer Wahrscheinlichkeit geht das gepflegt in die Hose. Entweder nur Geld gewechselt oder nochmehr Geld verloren. Nur so ein Beispiel: http://www.autoscout24.ch/de/d/citroen-c8-kompaktvan--minivan-2005-occasion?allmakes=1&fuel=2821&index=20&kmto=100000&make=12892%2c0%2c0&model=206398%2c0%2c0&nav=8&page=2&vehid=1182723&vehtyp=10
16. April 201313 J. In D beginnt die Herstellergarantie mit der Erstzulassung des Fahrzeuges, Kulanz ist jedoch auch hier eine freiwillige Sache auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Für die Gewährung von Kulanzen gilt (jedenfalls bei Citroen Deutschland) aber auch das Datum der Erstzulassung zur Bestimmung des Fahrzeugalters, nicht der Tag der Produktion.Ob man hierzulande legal ein Auto als Neuwagen verkaufen kann, das schon 3 Jahre "auf Halde" gestanden hat wage ich jedoch zu bezweifeln. Ich denke man muss den Kunden zumindest vor dem Kauf darauf hinweisen. Da bin ich ziemlich sicher, dass das nicht geht, darüber gibt es jede Menge Urteile, und es würde mich wundern, wenn man in der Schweiz dazu nichts findet. In D würde ich dazu als Mitglied den ADAC befragen.
16. April 201313 J. Ersteller .....dann teuer verkaufen. Die Version ist eh nicht sonderlich beliebt. Da muß schon der Liebhaber kommen, der sich nicht von der Story des Wagens abschrecken läßt.Mit großer Wahrscheinlichkeit geht das gepflegt in die Hose. Entweder nur Geld gewechselt oder nochmehr Geld verloren. Nur so ein Beispiel: http://www.autoscout24.ch/de/d/citroen-c8-kompaktvan--minivan-2005-occasion?allmakes=1&fuel=2821&index=20&kmto=100000&make=12892%2c0%2c0&model=206398%2c0%2c0&nav=8&page=2&vehid=1182723&vehtyp=10 Naja das ist ein Citroen Händler, der geht streng nach Liste mit seinem Mondpreis, aber irgend ein Dummer wird den schon kaufen und mit Sicherheit finanzieren. Im Gegensatz zu D scheint hier der V6 sehr beliebt zu sein, die meisten C8 und 807 sind V6 in Vollausstattung, hier ist Benzin deutlich billiger als Diesel, vor 5 Jahren war der Unterschied noch grösser. Mir soll es egal sein, der will mit Motor 10.500CHF haben, die bekommt er von mir nicht, Thema für mich durch. Er hat ja jetzt einen Anwalt der alles regelt. Ich war zu langsam, ich hätte ihn einfach direkt am Fr kaufen sollen... @seb: Hier ist alles nicht so einfach wie in D. Hier musst du selbst wochenlang mit einem Neuwagen streiten bis was passiert. Wandlung wegen Mängel gibt es hier auch so gut wie nie da der Kunde ja eh keine Rechte hat. Sollte sich für uns in 2 Jahren die Diskussion nach einem neueren Fahrzeug stellen, wird dieser sicher nicht in der CH oder in Grenznähe zur CH gekauft, da fahre ich lieber 300km und spare 30%.
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