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Uli Hoeneß: Nein was sind wir alle empört!!

Hervorgehobene Antworten

ich tippe mal auf drei Jahre. Dann ist er nach 2 Jahren wieder frei und evtl. schon viel früher im offenen Vollzug.

Immer noch unvorstellbar, dass sie ihn wirklich zusammen mit Totschlägern und Vergewaltigern für längere Zeit wegsperren. Ich tippe auf irgendeine Form von Soft-/Luxus-Knast, vorzeitigen offenen Vollzug und vorzeitige Entlassung. Also keine echte Strafe. ;)

Vielleicht provoziert ja aber der Herr Richter Gnadenlos auch wirklich eine Revisionsverhandlung und es bleibt nochmal spannend.

Der Richter hatte gestern schon schon die Schnauze voll von Hoeneß und Konsorten. Deshalb hat er das Pack schon mittags nach Hause geschickt - unentschuldigt waren sie außerdem am Morgen schon verspätet im Saal erschienen. ....... Abgezockter und ausgebuffter Bursche der Herr Richter. Schon die erste psychologische Niederlage für U. H. Kurzer Prozeß ebend. Außerdem braucht er ja den Nachmittag zur Urteilsbegründung.icon12.png Alea iacta est! icon6.png

Ein gebrauchter Tag für Uli! Das waren bestimmt ab da die härtesten Stunden bis jetzt für ihn in seinem Leben. Da waren die Tage nach seinem Flugzeugabsturz >peanuts<. Damals hat er >Schwein< gehabt (alle anderen im Flieger kamen ums Leben), das ist heute vorbei. Die Strähne des Glücksritters ist gerissen! Ausgezockt ... die Mühlen der Gerechtigkeit!

Die Bewährungsstrafe hat er sich bestimmt schon abgeschminkt gestern Abend vorm nichtzubettgehen!

icon10.png

Und nö, man muß sich keine Sorgen machen um Uli H. Er überlebt das! Der Wasserprediger käme wieder etwas auf den Boden zurück. Und mit der Geldstrafe ist sein Knastlogis auch bezahlt ^^^. Danke Uli !icon12.png Ein paar Mio bleiben dir ja noch!icon14.png

So, 3 1/2 Jahre. Bewährung damit ausgeschlossen und er fährt ein. Richtig so!

Vielleicht provoziert ja aber der Herr Richter Gnadenlos auch wirklich eine Revisionsverhandlung und es bleibt nochmal spannend.
Egal ob der Richter ewas "provoziert" oder nicht; mich würde es extrem wundern, wenn der Herr H. aus M. einfach widerspruchslos so in den Bau wandern würde.

Den Gipfel der Blasphemi hat sich heute aber in meinen Augen der Anwalt geleistet, der lt. Aussage der SWR-Nachrichten wohl gesagt haben soll, er können keine schwere Steuerhinterziehung erkennen - ohne Worte!

Es wird mit Sicherheit Revision geben. Haftantritt erst mal in weiter Ferne.

So, 3 1/2 Jahre. Bewährung damit ausgeschlossen und er fährt ein. Richtig so!
Volle Zustimmung - nur glaube ich nicht wirklich, dass das nun das Ende der Geschichte ist.

Da kommt bestimmt noch eine Revision.

Mal noch kurz zurück zum Antrag der Staatsanwaltschaft:

Keine erheblichen Milderungsgründe

So habe Hoeneß die Steuerhinterziehung gestanden, er habe bereits eine hohe Summe gezahlt und eine Selbstanzeige abgegeben, auch wenn sie fehlerhaft gewesen sei. Engel berücksichtigt, dass Hoeneß an einem "öffentlichen Pranger" stand, und damit höheren Belastungen ausgesetzt sei als ein durchschnittlicher Angeklagter. Er betont zudem, dass Hoeneß "beträchtliche Verdienste erworben" habe, dass er bislang nie straffällig wurde und dass er wegen der drohenden Haftstrafe psychischer Belastung ausgesetzt ist. Erhebliche Milderungsgründe sieht der Staatsanwalt allerdings in keinem der Punkte.

http://www.sueddeutsche.de/sport/steuerprozess-in-muenchen-hoeness-letztes-wort-1.1911391

Da kommt mir doch die Galle hoch:

Dass er am öffentlichen Pranger steht, das kann man doch nicht strafmildernd anrechnen. Hoeneß war doch einer, der die Öffentlichkeit bewusst gesucht und genutzt hat, der provoziert hat, mit zweierlei Maßstäben gemessen hat und sich im Licht der Öffentlichkeit gesonnt hat. Dass das Pendel der öffentlichen Meinung dann auch in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen kann, das hat er sich doch selbst zuzuschreiben.

Und noch doller: "... dass er wegen der drohenden Haftstrafe psychischer Belastung ausgesetzt ist." Ja hallo, gehts denn noch? Da könnte ja jeder Mörder sagen: "Herr Richter, ich hab zwar geraubt und getötet, aber jetzt leide ich unter der Strafandrohung und das muss als Milderungsgrund bei der Strafbemessung berücksichtigt werden."

Nee wirklich, ist doch wahr...

Bearbeitet ( von Juergen_)

. . . und dass er wegen der drohenden Haftstrafe psychischer Belastung ausgesetzt ist.
Solch eine dreiste Argumentation hätte ich höchstens der Verteidigung zugetraut.

Wie es aussieht herrscht in München - wie befürchtet - doch eine Lex Hoeneß :-(

Schön wäre doch jetzt, wenn die Verteidigung Revision einlegt und der nächste Richter die Strafe gleich mal verdoppelt, weil eine solche schwachsinnige Argumentation ja vor einem deutschen Gericht wohl kaum Bestand haben kann.

Urteil: 3,5 Jahre für Uli. Den Großteil davon ohne Lederhose!

Der BGH wird die Revision ablehnen, wette ich jetzt mal.icon12.png

Bin gespannt, welches dann der neue Wohnsitz für UH werden wird.

Nürnberg vielleicht, als Freigänger dann einen job in einer Wurstmanufaktur?icon11.png

@Jürgen

das ist doch nur zur Beruhigung der Hoeneß-Jünger

@Bäckerbursche

angekommen im Goldenen Westen?

Schön wäre doch jetzt, wenn die Verteidigung Revision einlegt und der nächste Richter die Strafe gleich mal verdoppelt, weil eine solche schwachsinnige Argumentation ja vor einem deutschen Gericht wohl kaum Bestand haben kann.

Aber vielleicht vor einem bayrischen ?

(Hoffentlich nicht )

mfg Klaus

...

@Jürgen

das ist doch nur zur Beruhigung der Hoeneß-Jünger ...

Jepp, das ist wohl der Folklore geschuldet, zumal es selbst die Staatsanwaltschaft nochmal relativiert hat:

Erhebliche Milderungsgründe sieht der Staatsanwalt allerdings in keinem der Punkte.

Die Revision birgt durchaus auch das Risiko der Strafverschärfung. Aber bis dahin kann der dann nur noch Privatmann Hoeneß ja seinen Wohnsitz unauffällig irgendwohin verlegen, wo er nicht greifbar ist, wenn der Haftbefehl in Kraft gesetzt wird. Wetten?

Für mich ist nach diesem Urteil der Rechtsfrieden im Lande wenigstens in Teilen wieder hergestellt, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist, und die Verteidigung in Revision gehen wird.

Hoeneß hätte dann als vorbestraft zu gelten, und ob sich der FC Bayern so einen als Vorsitzenden "leisten" will und kann, halte ich selbst an der Säbener Straße für schwer vorstellbar.

Eines ist aber nun klar: Es gibt keinen Promibonus, wer Steuern hinterzieht ist ein ganz normaler Krimineller, und wer dies immer noch als Sport und läßliche Sünde unserer Reichen und Schönen ansieht, könnte ganz schnell eine böse Überraschung erleben.

Viele haben in diesen Kreisen wohl jedes Maß verloren, denn wer so mit Millionen jongliert, was für alle Malocher unvorstellbar ist, darf nicht mit einer läppischen Bewährungsstrafe davonkommen.

Gruß

Ubertino

Ein Lied für Uli Hoeness!

Winterkorn hat doch schon eine Aufsichtsratsitzung einberufen. Ab jetzt ist der Ulli geschäftsschädigend und wird fallengelassen wie eine heisse Kartoffel. Dabei war dem doch schon lange vorher alles bekannt. Das Urteil, das jedem im Land gefallen will, ändert an der Person Höneß doch nichts. Wie mit dem ADAC: Erst Freund dann Feind. Immer so wie es die öffentliche Meinung gerade verlangt.

Bäh, Pfui, VolksWürg.

Und meines Wissens kann in einer Revision keine höhere Strafe verhängt werden?

So, muss jetzt mal schnell meine Selbstanzeige vorbereiten.

Ab jetzt ist der Ulli geschäftsschädigend und wird fallengelassen wie eine heisse Kartoffel. Dabei war dem doch schon lange vorher alles bekannt. Das Urteil, das jedem im Land gefallen will, ändert an der Person Höneß doch nichts. Wie mit dem ADAC: Erst Freund dann Feind. Immer so wie es die öffentliche Meinung gerade verlangt.

Bäh, Pfui, VolksWürg.

Hoeneß ist mit anderen auch nicht zimperlich umgegangen (z.B. Daum). Zu der Zeit hatte er auch schon über 14 Mio hinterzogen. Er darf sich nicht wundern, wenn er jetzt zum Feindbild wird.

Und meines Wissens kann in einer Revision keine höhere Strafe verhängt werden?

Doch, kann.

Martin

Bearbeitet ( von -martin-)

mein Junior hat eben , für mich, den Spruch des Tages losgelassen,.......

gestern Abend im Fersehen....Hoeneß

heute morgen in der Zeitung......Hoeneß

Handy an......Hoeneß

auf Arbeit......Hoeneß

ich hab echt Schiss, nachher duschen zu gehen

;)

Hoeneß ist mit anderen auch nicht zimperlich umgegangen (z.B. Daum). Zu der Zeit hatte er auch schon über 14 Mio hinterzogen. Er darf sich nicht wundern, wenn er jetzt zum Feindbild wird.

quote_icon.png Zitat von BX-Hempel viewpost-right.png

Und meines Wissens kann in einer Revision keine höhere Strafe verhängt werden?

Doch, kann.

Martin

Nö, kann nicht.

In der Revision wird der Fall allenfalls an ein (anderes) Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen, soweit es an der Rechtmäßigkeit des Urteils oder Teilen des Urteils mangeln

sollte.

Gruß Jack

Bearbeitet ( von JackPhantomBlack)

Genau, und das (andere) Landgericht kann dann auch eine höhere Strafe verhängen als der erste.

...

ich hab echt Schiss, nachher duschen zu gehen

;)

Wieso, hat der Uli H. Zugang zu Eurem Bad? ;)

Mal was anderes: Die Juristen mögen mich korrigieren, falls ich falsch informiert bin, aber ich hab irgendwo gelesen, dass bei schwerer Steuerhinterziehung laut einem BGH-Urteil ja ab einem Betrag von 1 Mio in der Regel keine Bewährungsstrafe mehr möglich ist und die Höchst-Haftstrafe für das Delikt 10 Jahre beträgt.

Hoeneß hat - grob geschätzte - 27 Mio hinterzogen, m.W. ein bisher einmalig hoher Betrag in der Geschichte der BRD. Für diese 27 Mio wurden heute 3,5 Jahre Haft verhängt.

Wie viel müsste man wohl hinterziehen, damit die Höchststrafe fällig würde?

Ein einfacher Dreisatz sagt: 77.000.000,- also 77 Mio Euro. Wozu gibts denn dann überhaupt diese Strafandrohung von 10 Jahren???

Wenn man sich ohne Selbstanzeige erwischen lässt und dann noch unkooperativ ist, dann kann es auch mehr als 3,5 Jahre und bis zu 10 Jahre geben.

Jürgen,

ich muß dich da korrigieren.

3,5 M = 3,5 Jahre

27 M = selber rechnen

*smile*

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