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TÜV-Bewertungskriterien, wer definiert diese?


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Geschrieben

Hi zusammen,

mein Nachbar erzählte mir, dass sein Reisebus mit erheblichen Mängeln durch die TÜV-Prüfung gerasselt ist.

Einziger Grund: die Blinker leuchteten zu weißlich.

Macht sich in der Statistik richtig gut, wieder einmal ein Reisebus mit erheblichen Mängeln........

Jetzt meine Frage: wer stellt diese Bewertungskriterien eigentlich auf? Der TÜV selbst? Wird das durch irgendeine Instanz überprüft?

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

Interpretier ich das richtig?

Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat schlägt vor und der Bundesrat segnet ab und winkt durch?

Geschrieben

Gibt es eine "öffentliche" Übersicht zur Mangeleinstufung/ zum Mangelbaum? In der jedem Mangel zugeordnet ist: erheblich, gering ?

Ronald

Geschrieben

Jeder Mangel, der die Statistik dahingehend bestätigt, daß alle Autos über 5 Jahre Alter auf den Schrott gehören, ist erheblich.

Geschrieben

Viele Mängel, die früher "geringfügig" waren, sind heute "erheblich". Wurde, glaube ich, vor ein oder zwei Jahren verschärft.

Geschrieben
Viele Mängel, die früher "geringfügig" waren, sind heute "erheblich". Wurde, glaube ich, vor ein oder zwei Jahren verschärft.

So ist es.

Ein fehlender Radbolzen ist ein geringer Mangel. Wenn aber deine Nebelschlussleuchte nicht geht ist das erheblich! !!!

Geschrieben

Da reicht schon ein um nen halben Millimeter aus dem Brennpunkt gehender Glühdraht am Scheinwerfer, um das Auto durchfallen zu lassen.

Nennt sich dann Hell-Dunkel-Grenze. Da blendet nichtmal was.

Das ist aber auch sowas von unauffällig, für wen der TÜV den Erfüllungsgenossen macht...

Geschrieben

gestern war ich mit dem GS bei der HU - zum zweiten Male, beim ersten Anlauf war ich gescheitert.

Der Prüfer, der recht pragmatisch war und offensichtlich dem Oldie wohl geneigt war bestätigte mir ungefragt, daß ih vor nicht allzulanger Zeit mit diesen Mängeln mit dem Eintrag 'geringfügig' durchgekommen wäre....

Was war: ein Reifen einseitig abgefahen, Handbremse zu schwach, Haltegummi Auspuff Endtopf eingerissen.

Nach Aussage des Prüfers haben Mangel 1 & 2 JEWEILS zum Durchfallen geführt, lediglich wegen des Auspuffgummis, wenn es den der einzige Mangel gewesen wäre, hätte er mich heuer noch durchlassen dürfen.

Geschrieben

Selbst die verstopfte Wischwasserleitung zum Heckwischer ist ein erheblicher Mangel... :(

Geschrieben
Gibt es eine "öffentliche" Übersicht zur Mangeleinstufung/ zum Mangelbaum? In der jedem Mangel zugeordnet ist: erheblich, gering ?

Ronald

Das wäre in der Tat interessant, da man dann diese "erheblichen Mängel" vorher abarbeiten/beseitigen könnte, und damit Statistik und auch den Geldbeutel schonen könnte. Wer rechnet schon damit, dass eine nicht funktionierende Waschdüse ein Durchrasseln bewirkt????

Meiner muss im Juni zum TÜV......

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

In der dunklen Zeit des TÜV-Monopols war eine derartige Willkür an der Tagesordnung, um unbeliebte alte Autos mit Kleinigkeiten durchrasseln zu lassen. Heute scheint das also Methode zu haben die von oben angeordnet wurde. Vermutlich, weil die TÜV-Götter, die sich aus ihrer herrischen Willkür nicht in Richtung "Kundenorientierung" verabschieden konnten, allzuviele Markanteile an umgänglichere Organisationen wie GTÜ oder KÜS verloren haben.

Geschrieben
In der dunklen Zeit des TÜV-Monopols war eine derartige Willkür an der Tagesordnung, um unbeliebte alte Autos mit Kleinigkeiten durchrasseln zu lassen. Heute scheint das also Methode zu haben die von oben angeordnet wurde. Vermutlich, weil die TÜV-Götter, die sich aus ihrer herrischen Willkür nicht in Richtung "Kundenorientierung" verabschieden konnten, allzuviele Markanteile an umgänglichere Organisationen wie GTÜ oder KÜS verloren haben.

Laut meiner Werkstatt, welche mit TÜV, Dekra und GTÜ zusammenarbeitet, gilt für alle Organisationen die gleiche Grundlage.

Geschrieben

Eben, das meine ich. Die haben von oben herab massiv verschärft, nachdem immer mehr "Kunden" dorthin abgewandert sind, wo wenigeer Prüfer mit Profilneurose beschäftigt waren. Aus "Profilneurose" wurde nun aber leider Vorschrift für alle

Geschrieben

Hallo,

ich versuch's mal sachlich:

Die aktuelle HU-Richtlinie gilt seit dem 1.7.2012 und hat in der Tat dazu geführt, dass es weniger geringe Mängel im Mängelkatalog gibt. Speziell im Bereich LTE (Lichttechnische Einrichtungen) sind fast alle Mängel erheblich. Das haben wir einem "hohen Tier" im Verkehrsfachausschuss zu verdanken, das sehr viel Wert auf korrekte Beleuchtung legt. In den meisten anderen Bereichen der HU-Richtlinie wurde die Mängeleinstufung dahin gehend neu bewertet, ob eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt oder nicht. Das heisst, dass einige geringe Mängel zu erheblichen wurden. Das bedeutet aber auch, dass einige ehemals erhebliche Mängel jetzt als gering bewertet werden und viele ehemals geringe Mängel jetzt nur als Hinweis vermerkt werden.

Beispiel: Eine eingerissene Antriebswellenmanschette ist nur ein geringer Mangel, wenn kein (oder nur minimal) Fett austritt, also z.B. bei einem Riss an der Schelle der dünnen Seite. Früher war das immer ein erheblicher Mangel.

Das Problem waren bei Einführung der neuen HU-Richtlinie eher die Prüfer, die zunächst lernen mussten, damit umzugehen. Eigentlich ist es nämlich einfacher geworden, da in erster Linie danach eingestuft wird, ob die Funktion eines Bauteils beeinträchtigt ist oder nicht. Die HU-Richtlinie gilt für alle Prüforganisationen gleichermaßen. Hier gibt's geballtes Fachwissen für die, die es ganz genau wissen wollen:

http://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/transport-logistik/fachbuecher-software/recht/die-hauptuntersuchung.html

Doch jetzt speziell als Antwort zu #12:

Keine Regeln ohne Ausnahmen...

Eine nicht funktionierende Heckscheibenwaschanlage ist nach HU-Richtlinie ein erheblicher Mangel.

ABER es gibt zur Anwendung der HU-Richtlinie für die Prüfingenieure und Sachverständige der einzelnen Überwachungsorganisationen (ÜO) noch zusätzlich Anweisungen der technischen Leitung (TL) der jeweiligen ÜO.

Bei GTÜ z.B. lautet die Anweisung der TL zum Heckwischer/wascher sinngemäß:

Heckwischer/wascher sind nicht vorgeschrieben. Sind sie aber verbaut gilt:

1. Wenn für das Fahrzeug kein Innenspiegel vorgeschrieben ist, sind defekte Heckwischer/wascher nicht zu bemängeln.-> Der Prüfer kann aber einen Hinweis machen

2. Ist ein Innenspiegel vorgeschrieben und ein rechter Aussenspiegel vorhanden--> kein Mangel, Hinweis möglich

3. Ist ein Innenspiegel vorgeschrieben und kein rechter Auseenspiegel vorhanden--> erheblicher Mangel

Das klingt schon halbwegs pragmatisch. Das Problem sind hier eher Prüfer, die Ihre Anweisungen nicht lesen.

Ausserdem weiss ich auch nicht, ob andere ÜO da ähnliche Anweisungen herausgegeben haben.

Eine Anweisung, möglichst alle älteren Autos kaputt zu prüfen, gibt es zumindest bei GTÜ definitiv nicht. Es gibt aber Prüfer, die einfach keine alten Autos mögen und auch kein Herz für arme Schlucker haben. Das ist aber ein menschliches Problem und kein systematisches.

So long

J.Daniel

Geschrieben

Hmm, also egal ob eine Lampe gelb oder weiß blinkt, stellt dies nach meinem Verständnis einen funktionierenden Blinker dar. Anders wäre es, wenn diese rot leuchten würde. Ergo ist keine Funktionsbeeinträchtigung gegeben, ergo max. geringer Mangel.

Ist aber wohl Auslegungssache.

Danke für Deine ausführlichen Erklärungen!

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

@J. Daniel: Danke für die Erklärung!

(M)Ein Xantia hat einen Innenspiegel und einen rechten Außenspiegel - also wäre es kein erheblicher Mangel gewesen. Oder verstehe ich das jetzt falsch?

Wohlgemerkt, es ging um die Wischwasserzufuhr zum Heckwischer, nicht um den eigentlichen Heckwischer. Der Heckwischer funktionierte einwandfrei und wischte zum Zeitpunkt der Prüfung praktisch schlierenfrei.

Das einzig Positive an der Prüfungsgeschichte war, dass die Nachprüfung von einer anderen Organisation durchgeführt wurde, als die eigentliche Hauptuntersuchung. Bei der Nachprüfung wurden tatsächlich nur die von der Konkurrenz-Organisation gefundenen Mängel überprüft.

Ich habe keine Ahnung, ob das "früher" auch schon so war. Ich bin ja bisher immer beanstandungslos durchgekommen. :)

Geschrieben

Meine Citroën haben bisher immer eine neue Plakette bekommen. Einmal war die Spritleitung der Ente undicht, was sichtbar wurde, als die Ente bereits im Prüfstand war. Der Prüfer fragte mich, ob er zu Ende prüfen soll = Gebühr bezahlen, oder ob ich das reparieren will und noch einmal vorbei kommen möchte. So kenne ich das.

Geschrieben

@Karl-Heinz:

Leider ist es nicht ganz so simpel, denn neben der Funktion muss ggf. auch die Vorschriftsmäßigkeit beurteilt werden und die StVZO besagt, das Blinker gelb sind. Bei manchen Amis und Oldtimern sind hinten auch rote Blinker zulässig. Der Übergang von gelb zu weiss ist aber fliessend, oder. Das ist also wirklich Auslegungssache.

@Freddy:

Zumindest bei GTÜ wäre Dein Waschwasser nur ein Hinweis, wenn der Prüfer seine Anweisungen gelesen hat. Bei den anderen ÜOen habe ich leider keinen Möglichkeit, die internen Regelungen herauszubekommen. Es sollte aber eigentlich einheitlich sein.

Bei Nachprüfungen wird immer nur das nachgesehen, was bei der HU als Mangel aufgeschrieben wurde. Egal von welcher ÜO die HU gemacht wurde und wer die Nachprüfung macht. Fallen dabei allerdings beiläufig offensichtliche neue Mängel auf, müssen auch die noch abgestellt werden.

Beispiel:

Ein Auto fällt wegen Bremsenmängeln durch. Bei der HU war, sagen wir mal, die Airbagkontroll-Leuchte in Ordnung (leuchtet bei Zündung an, geht dann aus). Bei der Nachprüfung fährt der Prüfer über den Bremsenprüfstand und während dessen leuchtet dei ganze Zeit schön rot das Airbagsymbol, so muss er die leuchtende

Leuchte bemängeln und das Auto muss nochmal wiederkommen. Das ist ärgerlich, aber den erheblichen Mangel kann man einfach nicht übersehen. That's life.

So long

J.Daniel

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
...Eine Anweisung, möglichst alle älteren Autos kaputt zu prüfen, gibt es zumindest bei GTÜ definitiv nicht. ...
SCHRIFTLICH gibt es diese Anweisung ganz, ganz sicher nicht, beim TÜV nicht, bei der DEKRA nicht, und bei der GTÜ erst recht nicht. Zumindest von einem TÜV-Mann weiß ich, dass seine Organisation ganz inoffiziell und nur mündlich kommuniziert eine gewisse Fehlerquote bei älteren Autos erwartet. Zumindest ein "geringe Mängel" sollte schon in jedem Bericht stehen. Und da findet sich bei jedem Auto etwas. Der Kunde bekommt seine Plakette und meckert nicht, und die Statistik ist "in Ordnung"...
Geschrieben

es geht doch auch darum,

ältere Autos (ab 3 Jahren)

oder einer hohen Kilometerleistung (über 100.000km)

nicht nur 2 Jährig sondern jedes Jahr prüfen zu dürfen!

was denkt Ihr was da an Mehreinnahmen zusammen kommt.

(und es schafft Arbeitsplätze :-) )

Mein Saxo ist mit erheblichem Mangel durchgefallen weil das Scheibenspritzerle für die Windschutzscheibe nicht gespritzt hat.

uwe

Geschrieben (bearbeitet)

Mein Saxo ist mit erheblichem Mangel durchgefallen weil das Scheibenspritzerle für die Windschutzscheibe nicht gespritzt hat.

Ärgerlich, aber das hättest Du vorher selbst feststellen können.

Download: HU-Checkliste

Nach der "Winter-Reifen-Vorordnung" und der damit einhergehenden Forderung nach einer funktionierenden Scheibenwaschanlage (§2, Absatz 3a StVO 2006-2010), war das eigentlich eine logisch, aber nicht unbedingt nachvollziehbare Konsequenz.

Damit man aber vor "Überraschungen" wie dieser gefeit ist, fragte ich nach einer öffentlichen Mängel-Liste.

Ronald

Xsara 1.8 SX Break mit HU 03/13 bei der GTÜ ohne Mängel

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

In der HU-Checkliste stehen auch lustige Sachen drin, z.B. "Stimmt der Luftdruck (auch beim Reserverad)?"

Eine wichtige Sache, keine Frage. Ich habe aber noch keinen Prüfer gesehen, der den Luftdruck überprüft hat, allenfalls augenscheinlich nach einem Plattfuß Ausschau gehalten hat.

...und dann noch beim Reserverad. :)

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