10. November 200322 J. Tach ach, Leute,ich hab da ein Problem. Ich hab mir am 06.08.03 einen CX Gti gekauft. Als ich jetzt die Rückbank ausgebaut habe, sah ich daß der linke hintere Radlauf grob mit dem Hammer ausgebeult ist und das eine Seitenwand eingesetzt wurde. Beim Einschweissen haben die sogar die Rücksitzlehne verbrannt. Den neuen Schweller habe ich gesehen,aber das ist ja nichts besonderes bei nem 15 Jahre alten Wagen. Aber was die gemacht haben ist Pfusch hoch 10. Ich will dem Verkäufer ja nichts unterstellen,aber wenn ich einen Wagen verkaufe,gebe ich die Unfälle ja an. Im Kaufvertrag ist nichts über alte Unfallschäden oder das der Wagen ein Bastlerfahrzeug wäre. Meiner Meinung nach muß der Verkäufer den Wagen zurücknehmen,oder? Was meint ihr? Gruß Thomas
10. November 200322 J. Hallo! Wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte muss der Händler den Wagen zurücknehmen. Bei einem Privatkauf nur wenn der Verkäufer von der Unfallreparatur wusste. MfG
10. November 200322 J. Ersteller Ich werd mir mal nen Termin beim Anwalt geben lassen,hab ja zum Glück ne Rechtschutz . Mal sehen was der sagt. Ist schon Sch....e,wenn man sowas beim Zerlegen findet!!!
11. November 200322 J. Rede doch mal ohne Anwalt mit dem Verkäufer erkläre das Du Preisminderung haben willst, schließlich kostet dem der Anwalt ja auch Geld...Rü
11. November 200322 J. Hi Thomas, ich würde folgendes machen: 1.) nicht mehr mit dem Wagen fahren, denn nach dem was Du beschreibst hat der Wagen wohl einen größeren Crash gehabt und wen der Schweller erneuert wurde hätte der Wagen auf alle Fälle vermessen werden müssen. Wer aber derart pfuscht, läßt den Wage i.A. nicht vermessen. Es würde mich nicht wundern, wenn der ganze Wagen krumm ist. 2.) mit dem Verkäufer reden. Falls es ein Händler ist muß er den Wagen auf alle Fälle zurücknehmen (wenn nicht ausdrücklich als Unfallwagen deklariert bzw. mir Vorschäden verkauft). Ist es eine Privatperson solltest Du prüfen, ob er den Wagen schon mit dem Schaden gekauft hat und vor allem davon wusste. Falls er sogar der Verursacher ist, muß er den Wagen auch zurücknehmen, da dann hier eine arglistige Täuschung wenn nicht sogar Betrug vorliegt. Hat er allerdings guten Wissen und Gewissens den Wagen auch "ohne Vorschäden" gekauft, ist der Vorbesitzer Dein Ansprechpartner (bzw. derjenige, der den Wagen besessen hat, als der Unfall passierte). Übrigens ist jeder, ob Händler oder Privatperson grundsätzlich verpflichtet, Vorschäden ohne Nachfrage anzugeben. 3.) Falls 2.) nicht zu einer gütlichen Einigung führt Anwalt einschalten, Gutachten erstellen lassen und klagen. Dabei hast Du auch wieder mehrere Möglichkeiten. Du kannst das Geschäft rückgängig machen lassen oder auf fachgerechte Reparatur und einen finanziellen Ausgleich (Differenz zwischen Wagen ohne Vorschäden und repariertem Wagen) bestehen. In den meisten Fällen ist allerdings für den Verkäufer die Annulierung des Geschäfts günstiger und Du hast dann auch weniger Ärger. Gruß und viel Glück, Sven
11. November 200322 J. Ersteller Hallo Sven, der wagen wird im Moment sowieso nicht bewegt. Ich hatte ihn eigentlich zum dran rumschrauben bzw.restaurieren gekauft. Das der Wagen aber einen so heftigen Schaden hat,war damals leider nicht ersichtlich. Wer baut den schon die Rückenlehne aus! Naj,ich war heut beim Anwalt,der meinte,ich soll den vorhergehenden Besitzer fragen,ob der Verkaufer (Privatmann) von dem Unfall wußte. Er hatte den Wagen ja nicht mal auf seinen Namen angemeldet! Hätte mich ja schon stutzig machenm sollen! Aus Fehlern lernt man.Ich muß jetzt nur noch die Telefonnummer vom Vorvorbesitzer rausfinden und den fragen. Der scheint aber keinen intrag im Telefonbuch zu haben.Muß ich halt mal bei der Zulassungstelle in Leipzig anrufen. Das wird noch voll der Äkt. Gruß Thomas
11. November 200322 J. Hi Thomas, damit weißt Du aber schonmal, dass der Verkäufer nicht der Verursacher des Schadens und somit höchstwahrscheinlich nicht derjenige war, der ihn so laienhaft repariert hat. Jetzt kommt es darauf an, ob er von dem Schaden wußte oder nicht (vielleicht existiert ja ein Kaufvertrag zwischen ihm und dem Vorbesitzer). Für mich sieht das hier wie ein bischen nach einem Strohmanngeschäft aus. Wenn Du vor Gericht gehen willst paß bitte auf, dass die Kosten (Anwalt etc.) nicht den Streitwert übersteigen. Hier mußt Du abwägen, ob Du das Ganze unter "Da hab ich wieder was gelernt" verbuchst oder Dich auf einen langwierigen Streit einläßt. Leider bist Du jetzt hier in der Beweispflicht, dass Du oder einer Deiner Vorbesitzer arglistig getäuscht wurde. Und das kann verdammt schwierig werden, wenn der Wagen durch viele Hände ging. Ich hoffe nur, Du hast nicht zuviel für den Wagen in den Sand gesetzt. Gruß Sven
11. November 200322 J. Ersteller Das mit dem Strohmanngeschäft hab ich auch schon gedacht. Naja,wenn alle Stricke reissen kann ich den Wagen immer noch ausschlachten oder vielleicht tauscht ja einen gegen einen BX?
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