17. Mai 201313 J. Hallo Wie werden ältere Lebensversicherungen (mehr als 30 Jahre Einzahldauer) beim Fälligkeitstermin steuerlich behandelt ? Ich Frage deshalb, weil sich ja die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben, wie eine *Versicherungsauszahlungssumme* steuerlich zu behandeln ist. Stichwort Steuerfrei---bzw. Steuer zahlen an des Staat. Junge Versicherung, alte Versicherung. Wie sieht es aus mit dem Versicherungszugewinn (Gewinnbeteiligung). Aktuell sind ja die Zinsen gefallen. Das wirkt sich auch auf die Höhe der Auszahlungssumme von den Versicherung aus. Brieflich wurde mir die vorrausschaubare Auszahlungssumme der Versicherung mitgeteilt. Jetzt redet die Versicherung davon, nur die Summe die Einbezahlt worden sei, sei mir sicher. Von der Gewinnbeteiligung der *Fetten Jahre* zinsenmässig ist nicht mehr die Rede, wenn nur die eingezahlte Monatsprämie über die VERSICHERUNGSZEIT hinweg, zur Auszahlung kommt. Dann ist das Ganze ja nur ein Nullsummenspiel gewesen. >>>>>>Ja ja, die lieben Versicherungen. Ich bin mal gespannt, was noch alles so kommt. Für böse Überraschungen ist ja die *Jetztzeit=EUROzeit* immer gut. liebe Grüsse Bearbeitet (17. Mai 201313 J. von Büestry)
17. Mai 201313 J. Alte Lebensversicherungen sind meines Wissens weiterhin steuerfrei. Bis vor einer Weile galt es auch für Neuabschlüsse, welche länger als 12 Jahre laufen, die waren auch noch steuerfrei. Ansonsten halte ich nichts von kapitalbildenden Lebensversicherungen - es wurde einem Ãmmer viel versprochen, vertraglich zugesichert jedoch immer nur ein Bruchteil der Versprechungen. Bei alten Vertägen war zumindest noch die Mindestverzinsung für heutige Verhältnisse ganz okay.
17. Mai 201313 J. Für böse Überraschungen ist ja die *Jetztzeit=EUROzeit* immer gut. Ich wundere mich ja immer wieder das Leute die Millionen und Milliarden nicht auseinanderhalten koennen oder Muehe haben ihre eigene finanzielle Vorsorge zu verstehen, sich trotzdem fuer befaehigt halten unser Finanzsystem oder "Spezialisten" die eine akademischen Grad haben, zu beurteilen. Wie wir ja bei unserem Promovierten gelernt haben sollte das Finanzsystem komplett in private Haende gelegt werden: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?136438-Typisch-Deutsch-oder-Typisch-EU-neuer-5-%80-Schein&p=5011985&viewfull=1#post5011985 Das hast Du ja fuer einen Teil gemacht, du scheinst auch nicht so recht gluecklich? Aber lass mich raten, es liegt, wie immer bei radikalen Marktwirtschaftlern, an den aeusseren Umstaenden oder einfach das ihr System nicht radikal genug umgesetzt wurde.
17. Mai 201313 J. Vor 2005 abgeschlossen und 12 Jahre Laufzeit sollte kein Problem sein. Aber aktueller Stand zum Thema Überschußbeteiligung schau mal hier: http://www.test.de/Lebensversicherung-Schock-fuer-Kunden-etwas-gemildert-4479567-0/ In jedem Fall das Schreiben Fachleuten zeigen. Den Versicherern steht das Wasser bis zum Hals und sie versuchen mit allen (auch fragwürdigen) Mitteln ihre Kunden zu halten. ich bedaure jeden, der sowas noch hat und fleißig einbezahlt. Und wer Riester und Rürup gewählt hat, wird genauso in die Röhre gucken. Die staatliche AV ist keinen Deut besser. Die umlagenfinanzierte Rente fliegt uns eh um die Ohren (und dazu brauchts weder Finanz- noch Eurokrise). Bearbeitet (17. Mai 201313 J. von Frank (F))
17. Mai 201313 J. aktueller Stand: http://www.finanzen.de/news/13910/bewertungsreserven-keine-gesetzesaenderung-bei-lebensversicherung wie immer: Unangenehmes wird erstmal bis nach der Wahl verschoben Bearbeitet (17. Mai 201313 J. von Frank (F))
17. Mai 201313 J. Einigermaßen unabhängige Fachleute zu diesem Thema findest du beim Bund der Versicherten in Hamburg. Der Bund der Versicherten ist eine Verbraucherschutzgemeinschaft. Bearbeitet (17. Mai 201313 J. von Der Käufer)
21. Mai 201313 J. "Kapitallebensversicherungen sind legale Betrug" -diese Aussage des damaligen Vorsitzenden des Bundes der Versicherten wurde schon vor über 20 Jahren von einem Bundesgericht als zulässig im Rahmen der freie Meinungsäußerung gewertet.
21. Mai 201313 J. Die Ablaufleistung ist komplett steuerfrei, wenn es eine private Lebensversicherung war. Die Garantieverzinsung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, sie betrug bis 1986 3%, die werden mindestens ausgeschüttet, vermutlich aber mehr. Wenn es eine Kapital-Lebensversicherung war, muss bedacht werden, dass ein Teil des Beitrag für den eingebauten Todesfallschutz "verbraucht" wurde und nicht zur Bildung eines Kapitals zur Verfügung stand. Wenn Du mehr wissen möchtest, schreibe mir eine mail. @Frank F: mich wurden Deine Vorschläge zur sinnvollen Absicherung des "Langlebigkeitsrisikos" interessieren. Mike unabhaeniger Versicherungsmakler und Mitglied im Bund der Versicherten Bearbeitet (21. Mai 201313 J. von nsu-mike)
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