15. November 200322 J. tach an die gemeinde 1.die dichtung, die nach der ventildeckeldichtung kommt, auf hoehe der einspritzduesen: ist das die zylinderkopfdichtung? dort oelts bei mir etwas raus. ausserdem verbraucht der wagen ein wenig kuehlwasser. dienstag habe ich einen dieser raren werkstatt-termine bei einer nl.; gehoert das gemacht und kann ich darauf bestehen, wenn sie abwiegeln?? die reparatur wuerde ueber gewaehrleistung laufen. 2.geht um die haftpflicht. ich war bisher auf 60% eingestuft. anfang mai 2003 verursachte ich einen unfall und hab erwartet, dass man mich auf 85% zurueckstuft. passierte aber nichts. fuer den citroen bekam ich dann bei der gleichen versicherung einen neuen vertrag auf basis der 60%. als ich august im öffentlichen dienst zu arbeiten begann, erhielt ich wieder einen neuen vertrag (huk-beamte u.so...). auf basis der 60%!! jetzt erhalte ich eine neu beitragsrechnung wo ich aus heiterem himmel zurueckgestuft werde, auf 85%. (immerhin 230 €). geht das in ordnung?? oder wuerdet ihr da mal bei eurer versicherung nachhaken?? gibt es darueberhinaus eine unabhaengige stelle wo man sich erkundigen kann?? vielen dank fuer meinungen accnils
15. November 200322 J. Salut, Zu 2. das ist korrekt so. Die Umstufung erfolgt nicht sofort nach einem Unfall, sondern leider immer erst zum Jahreswechsel. >>Gruß
15. November 200322 J. Hi Nils ! wenn auch noch Dampf kommt wird s kritisch bei kaltem Motor Kuehlwasserdeckel aufmachen und reinkucken sieht das Wasser noch manierlich aus ? dann starten und schaun, ob Blaeschen kommen... oder kalten Mot starten fuer ein paar Sekunden, dann pruefen, ob Druck im Kuehler - Druck sollte erst bei Waerme entstehen Keinen heissen Kuehler oeffnen und schau nicht mit dem Feuerzeug nach ! wenn defekt, dann unbedingt in Ordnung bringen koennte sonst fuer den Motor sehr ungesund werden Gruss Wolfgang
15. November 200322 J. Du kannst den Schaden auch "zurückkaufen", lohnt sich aber nur bis zu einem bestimmten Betrag... Damit rettest du deine Prozente... Ansonsten ist die Vorgehensweise deiner Versicherung normal.... Gruß Fred
15. November 200322 J. Ersteller danke fuer antworten, hab vergessen um was fuer ein auto es sich handelt(trottel bin ich ein): xm 2.5 td '96 130 tkm tschoe accnils
15. November 200322 J. Hi Nils ! trottel ??? warum? gibt doch "Profil" - hast Du brav eingetragen, wenn s nur mal alle taeten...
15. November 200322 J. Mh, sei seeeehr vorsichtig. 110- 140 Tkm ist dr kritische Zeitpunkt für die 2,5er Köpfe, meiner war bei 115 Tkm fällig, der eines Bekannten bei 125 Tkm. Gruß Claus
15. November 200322 J. wenn´s über gewährleistung geht dann laß es machen. Die 2,5 Köpfe (nicht nur die Dichtung) gehen gerne kaputt. Da dies nicht gerade ein preiswertes vergnügen ist würde ich mich innerhalb der Gewährleistungszeit nicht unbedingt mit einer neuen Dichtung abspeisen lassen. Wenn´s nachher denn doch der Kopf ist wird´s teuer. Gruß Adrian (Meiner hat bei 170 tkm die Grätsche gemacht)
15. November 200322 J. Versicherungstechnisch ist das korrekt. Du wirst im Folgejahr hochgestuft, wenn im laufenden Jahr ein Schadenfall eingetreten ist.
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