3. Juli 201313 J. Hallo an alle, folgendes Problem: Vor Jahren in Frankreich alten Mercedes gekauft (Bj 1965) Auto stand wegen Todesfall über 20 Jahre in Tiefgarage, Schlüssel waren da, Papiere nicht. War gedacht als Teileträger, wurde zwischenzeitlich aber fahrbar gemacht. KBA macht nun Probleme, da der Wagen laut Abfrage noch in Frankreich angemeldet wäre, Kennzeichen (Dep 83) sowie Anschrift des letzten Halters wurden uns genannt. Deutsche Papiere wären kein Problem, wenn der Wagen in F abgemeldet wäre. TÜV etc ist alles schon abgeklärt. Kann mir bitte jemand einen Tip geben, wie man am sinnvollsten vorgeht ? Adresse meines Verkäufers kann ich nicht mehr rekonstruieren, aber auch der war nicht der letzte Halter, Auto ging wohl nach dem Todesfall durch mehrere Hände. Mit der DRIRE in Verbindung setzen ? Wenn ja, muss es die in 83 sein oder würde auch im Elsass gehen ? Bitte keine Mutmaßungen, mir hilft nur ne Aussage von jemandem, der sich defintiv damit auskennt oder gar in Frankreich wohnt. Danke im voraus Gerd
3. Juli 201313 J. Ersteller Kleiner Nachtrag. Wollte meine Frage gerade im französischenForum von gazoline.net stellen, doch leider funktioniert mein Pseudo nicht mehr und man muss sich mittels Brief neu registrieren. Hat zufällig jemand dort einen Account und könnte mir ein Posting machen ? Text würde ich natürlich zumailen.
3. Juli 201313 J. Frag doch mal im Activa-Club nach, einige von denen sind auch hier im Forum, z.B. Propelene. Viele Grüße Fred
3. Juli 201313 J. Abmelden an sich geht in Frankreich nicht. Man kann lediglich den neuen Besitzer der Préfecture melden. In deinem Fall musst du die Ecke von der Carte Grise abschneiden und ein Schreiben des letzten Besitzers an die Pref 83 schicken. Der letzte Besitzer ist der, der in der CG steht.
3. Juli 201313 J. Ersteller Es gibt keine Carte grise... Es gibt auch kein Schreiben des letzten Besitzers, ich vermute mal Du meinst das "certificat de Vente". trotzdem Danke für die Antworten
3. Juli 201313 J. Du hast den Namen und die Nummer dann machst du eben ein Schreiben ohne die Ecke das reicht auch.
3. Juli 201313 J. Ersteller Du meinst, ich soll einfach ein Schreiben aufsetzen an die Drire und das reicht ? Wäre zu schön um wahr zu sein... Soll ich da irgendeinen Vordruck benutzen ? Könnte ich auch im Elsass in irgendeine Drire gehen und das vor Ort machen (lassen )?
4. Juli 201313 J. Vergess endlich dir DRIRE die gibt es schon seit Jahren nicht mehr im früheren Sinne. Die CG interessiert nur die PREFECTURE. Ja da gibt es einen Vordruck, hier steht alles: http://vosdroits.service-public.fr/R20300.xhtml
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