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Vom Pech, Kunde zu sein.

Hervorgehobene Antworten

salut!

ich weiss, hier gibt es viele meinungen und ich durfte selbst erleben, dass hier massenhaft meinungen existieren, wenn es mal zu unguenstigen dingen gekommen ist. das nennt man meinungsfreiheit und irgendwo ist das auch gut, wenn auch manchmal fuer einen selbst verletzend.

aber vor einiger zeit ist mir was passiert, was mich nun wirklich zweifeln laesst ob es nicht dumm ist, kunde zu sein:

bei einem meiner CX war der oelkuehler fuer das automatikgetriebe defekt. wie nicht unueblich bei den dingern, tropfte froehlich wasser raus. nun gut, das kann passieren. ich also einen neuen kuehler bei der cx-basis bestellt. meine werkstatt (eine, die hier durchweg wegen ihrer kompetenz gelobt und empfohlen wird, zu recht (berlin)) baute den neuen oelkuehler ein. nicht mal ein paar wochen und 300 km spaeter hatte ich mir von gleicher werkstatt die klimaanlage auf ein modernes kuehlmittel umstellen lassen und einen neuen kompressor bekommen. ich wollte schon den wagen abholen, da rief mich der meister an und sagte, dass ich irgend was komisches in der kuehlfluessigkeit habe, was sich dann als ATF (automatic transmission fluid) herausstellte. sollte doch wohl bei nem ueberholten kuehler fuer deutlich ueber 150 euro nicht passieren!!! ergebnis: diverse chemie und spuelungen befreiten meinen kuehlkreislauf und mein getriebe von atf bzw. wasser. neuer kuehler bei der basis bestellt und dann eingebaut. gesamtkosten fuer alles drum und dran: etwa 350 euro. nun also der defekte kuehler zur basis geschickt, die diesen dann zum kuehlerbauer. denn ich wollte natuerlich nicht nur den kuehler ersetzt haben, sondern auch die folgekosten. klar, denn offensichtlich war dieser, angeblich ueberholte, daran schuld. laut schreiben der basis und des kuehlerbauers aber keine kostenuebernahme, denn meine kuehlfluessigkeit oder mein atf haben angeblich das edelstahlinnenleben des kuehlers zerfressen... unglaublich! denn

- vorher wurde nichts zerfressen, nachher wurde nichts zerfressen

- alle schaeuche, alles plastik, aluteile, blech etc. intakt, aber das EDELSTAHL wurde gefressen...

- meine, wie gesagt herausragend kompetente, werktstatt verwendet nur von cit. zugelassene stoffe aus deren listen. seit jahrzehnten mit erfolg

nun sagte mir die basis, das man als "kulanz" den halben kuehler bezahlt. danke auch... nach ruecksprache dann der ersatz des ganzen kuehlers, denn man raeumte ein, dass dieses merkwuerdige fressverhalten wohl doch nicht an meinen fussigkeiten liegen kann. aber nix von folgekosten. das kann doch nicht war sein. ich beschwerte mich weiter, denn ich hatte als kunde bereits tausende euro dort gelassen in den letzten jahren und, bis auf schadhafte ueberarbeitete felgen (farbe broeckelte ab, fiese hoehenverformung), hatte ich recht gute erfahrungen und nette hilfe.

nun bezog man sich dann aber auf die Allgem. Geschaeftsbedingungen (agb), nach denen man fuer folgeschaeden nicht haften braucht. die rechtslage sieht allerdings anders aus. man sehe sich nur die paragraphen 315 ff und 475, 476 im BGB an. das sagte ich denen auch, weil ich keinen bock habe auf rechtsstreit, wenn man eigentlich am gleichen CX(strang) zieht. nur zahlen will man bisher nicht. da es an fluessigkeiten etc. nicht liegen kann, sondern natuerlich nur an einem defekten kuehler, heisst das fuer mich, dass man was kaufen kann, was defekt ist, und auf allen folgekosten bleibt man sitzen, wenn das gekaufte teil schrott ist. dies war es. man hatte das wohl eingesehen, denn sonst haette man den kuehler nicht ganz ersetzt.

was machen wir in zukunft? teile auf gut glueck kaufen? nein, nein, die rechtslage sieht anders aus. dennoch finde ich es eine sauerei, einen langen guten kunden so abzuspeisen und einen rechtsstreit zu beschwoeren. es kann halt pech sein, wenn man kunde ist.

also achtung! seht euch genau an, wer euch welche, auch ungueltige klausel, mit an die gekauften teile haengt. sonst wird das ein teures vergnuegen.

ich kann nur beten, dass mein getriebe keinen spaetschaden hat.

gruss, mike

Hi Mike,

sehr dumme Sache das. Muss Dir leider an einem Punkt etwas wiedersprechen bzw. NUR korrigieren. Die besagten §en regeln nur den ANSPRUCH auf Ersatz der Folgekosten durch Schäden.

Da Du den Kühler bei einer Werkstatt gekauft hast, ersetzt diese Werkstatt nur den Kaufpreis des Kühlers. Da eine andere Werkstatt das Teil eingebaut hat, handelt es sich hier um zwei völlig getrennte Rechtsgeschäfte. Hätte die eine Werkstatt das Teil nicht nur verkauft, sondern auch eingebaut, wüde sie für das Teil und die Arbeitsleistung aufkommen. Ist nur ein wenig unspassig, weil Berlin ja bekanntlich nicht umme Ecke von Karlsruhe ist.

Folgeschäden sind generell von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Die Sachmängelhaftung regelt nur den Mangel ander gekauften Sache, nicht aber den Einbauarbeitsentgelt (in Deinem Fall), und auch nicht die klassischen Folgescvhäden (Getriebe kaputt etc.). Es sei denn, Du als Käufer weist den ursächlichen Zusammenhang nach. So ist das bei FOLGEschäden geregelt. Den Anspruch stellst also Du als Käufer. Ein geltendgemachter Anspruch muss aber immer juristisch durchgesetzt werden, wenn es anders nicht geht.

Das dumme Gesabbel der Werkstatt von wegen zerfressen durch Flüssigkeit ist wahrer Mumpitz. Der erste verkaufte Kühler war einfach nur kaputt, sonst nix.

Um Dir den Anspruch auf eventuelle Folgeschäden v.a. am Getriebe zu sichern, ist es sehr sinnvoll, wenn Du schriftlich per Einschreiben/Rückschein den Sachverhalt dokumentierst und am besten die einbauende Werkstatt gegenzeichnen lässt. Lege auch weiter nieder, dass das Argument der falschen Flüssigkeiten unsinnig ist, weil der Kühler nur mit den serienmäßig vorgeschriebenen Flüssigkeiten in Kontakt kam. Da sichert Dir sehr gute Chancen im Falle des GAU, einen Schahdenersatzanspruch durchzusetzen.

Gruß von P.

Sicher das da Edelstahl im Kühler verbaut war? Wäre schon sehr ungewöhnlich, da VA ein relativ schlechter Wärmeleiter und auch die Verformung durch wechselnde Temperaturen nicht ganz unproblematisch ist.

  • Ersteller

salut!

@peter: danke fuer die infos!

@xantiaheinz: ja, das ist laut verschiedener angaben va. macht auch sinn, denn eigentlich soll man ja sicher gehen, dass kein wasser mit oel zusammen kommt.

gruss, mike

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