18. Juli 201313 J. Hallo, der BGH hat sich vor kurzem mit AGB eines Gebrauchtwagenhändlers beschäftigt. Diese sahen eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist von 2 auf 1 Jahr vor. Gilt natürlich auc für Oldtimerhändler bzw. Oldtimerkäufer: http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/07/18/verkuerzung-der-gesetzlichen-verjaehrungsfrist-im-gebrauchwagenhandel-oldtimerhandel/ Grüße Thorsten
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