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Fahrzeugwechsel / Versicherungswechsel

Hervorgehobene Antworten

Aufgrund unverhältnismäßiger Reparaturkosten haben wir uns nun von unserem XP getrennt und einen C3 Pic (Diesel) zugelegt.

-Ich hätte nicht gedacht das diese Maschine so spritzieg ist-

Sicher werde ich zum Fahrzeug noch die ein oder andere Frage stellen.

Leider kommt meine jetzige Versicherung nicht aus den Puschen, und das schon seit knapp vier Wochen.

Ständig muß ich hinterher telefonieren.

Bis heute kein Versicherungsvertrag, angeblich schon zweimal mit der Post verschickt, dann wollte der Vertreter ihn Persönlich vorbei bringen, wurde aber auch nichts.

Gestern nochmal den Vertreter angerufen und der fragt doch allen Ernstes ob er mir eine Mail mit entsprechenden Vertrag schicken soll den ich dann ja ausdrucken könne, oder ob ich nicht mal selbst vorbei kommen könnte um mir dann den Vertrag zu holen.

Meine Schmerzgrenze ist schon fast erreicht, so das ich einen wechsel der Versicherung in Betracht ziehe.

Was könnt ihr an Versicherungsgesellschaften empfehlen ??

Hallo Katlehn,

ich fürchte, für einen Versicherungswechsel ist es bereits zu spät.

Wenn der Wagen zugelassen wird, ist die eVB-Card (früher Versicherungs-Doppelkarte) zwingend notwendig. Von diesem Zeitpunkt bist Du bei dieser Gesellschaft versichert.

Sonst würdest Du ja seit knapp 4 Wochen ohne Versicherungsschutz herumfahren.

Nun kannst Du erst wieder zum Jahreswechsel (Kündigung bis 30.11.) wechseln.

Zur Gesellschaft:

Da würde ich mal im Internet die Preise vergleichen, da gibt es auch Vergleichsrechner. Du kannst auch eine kurze Mail/Anruf an die einzelnen Versicherer schicken und ein Angebot einfordern.

Aber Vorsicht, dann bist Du bei denen im Verteiler und bekommst ständig Werbung.

Grundsätzlich gilt, daß Versicherer ohne Außendienst preiswerter sind. Dann mußt Du alles per Telefon/Brief/Mail/Fax im Schadensfall selbst organisieren.

Ich bin z.B. bei Allsecure (nein, ich bekomme keine Prozente). Eine reine Internet-Versicherung. Hat aber letztlich im Schadensfall prima geklappt.

Gruß Volker

Ohne die Vers. Police hast du nur die "vorläufige Deckung" ...also nur Haftpflichtschutz - keine Kasko!

Hast du eine Durchschrift/Kopie vom Antrag?

Hat die Vers. den alten Vertrag abgerechnet/den neuen Vertrag auf deinem Kto belastet?

Für einen Widerruf (14 Tage) wird es zu spät sein...

Ich hänge mich mal dran: Gibt es eigentlich Versicherungen, bei denen der BX schon als Youngtimer versichert werden kann? In den Vergleichsportalen finde ich keine Sondertarife...

Ach, und wo wir schon mal beim Thema BX sind:

Ist es immer noch richtig, dass nur der 1.4er und die Diesel eine Euro2-Einstufung haben bzw. erreichen können?

  • Ersteller

Versicherungsnummer wurde von Versicherer ans Autohaus gemailt u. Auto wurde dann zugelassen.

Keine Durchschrift / Kopie von Versicherungspolice, lief alles über Telefon.

Tarif sowie Kasko etc. wurde alles Fernmündlich gehändelt.

Versicherer wollte dann den Antrag an meine Adresse schicken so das ich mir das noch mal durchlesen u. eventuell ändern kann.

Nur leider kam und kommt nichts an.

Seit dem nur noch hinterher gelaufe.

Schau mal bei der Huk24 oder wenn du vor Ort Ansprechpartner willst Huk-Coburg. Die versichern Citroens offenbar recht gerne und günstig. Wir sind mit C3 C4 C6 und ein Kollege mit DS3 und Ford Ka bei denen. Dabei unabhängig von der Einstufung, also egal ob meine Freundin mit C4 und SF1/2 (erstes selbstversichertes Auto) oder Vater mit C6 und SF35.

Du musst eben entscheiden, ob Du lieber einen Direktversicherer oder lieber eine Agentur vor Ort haben willst.

Mal dumm gefragt: was ist, wenn Du einen Schaden hast. Bist Du dann auch wirklich versichert, da Du nichts schriftliches hast ... ???

...Mal dumm gefragt: was ist, wenn Du einen Schaden hast. Bist Du dann auch wirklich versichert, da Du nichts schriftliches hast ... ???

Hast du Langeweile?icon11.png...wurde doch schon in #3 klar erklärt!icon10.png ...die eVB deckt nur den Fremdschaden!

Keine eigenen Schäden!

An der ganzen Misere ist der TE/VN mit selbst schuld:

- zuerst kläre ich als VN (Versicherungsnehmer) die Bedingungen und den Preis mit dem VG (Versicherungsgeber/Versicherer) und habe die unterschriebene Antragskopie vom Vertreter oder Makler bzw. die E-mailbestätigung beim Direktversicherer.

- erst dann nutze ich die entsprechende eVB!

.....und nicht umgekehrt!!!

Bearbeitet ( von Silvercork)

Ohne die Vers. Police hast du nur die "vorläufige Deckung" ...also nur Haftpflichtschutz - keine Kasko!

Hast du eine Durchschrift/Kopie vom Antrag?

Hat die Vers. den alten Vertrag abgerechnet/den neuen Vertrag auf deinem Kto belastet?

Für einen Widerruf (14 Tage) wird es zu spät sein...

Widerrufsfrist beginnt m.W. erst nach Erhalt ... von irgendetwas schriftlichem, was man zu Kenntnis nehmen kann - oder eben widerrufen. Ich würde an die Versicherungszentrale schreiben und fragen, was da los ist. Oder, wenn man es sich aus bestimmten Gründen nicht mit dem Fuzzi verscherzen möchte (Kegelbruder, Schwager etc.), Frist setzen mit der Ankündigung, im Falle der fortgesetzten Verschleppung weitere schritte unternehmen zu wollen.

PS: noch ein Grund für mich, Versicherungen mittels Kombination aus TEST-Lektüre in der Bücherei, Studiums der AVB und gesunden Menschenverstandes online abzuschließen - seit 10 Jahren keinerlei Probleme.

OT: ups, der 1. Beitrag und dann so besserwisserisch :)

Habe mich bei euch angemeldet, weil der C4 Pic den aktuellen Golf Plus beerben soll. Schon viel gelesen und dann BAMM - kommt der Pic II raus :)

Bearbeitet ( von K.MAPKC)
einstand

@ Michael HF

Versicherung für Youngtimer ( ab 20 Jahre ) und Newtimer ( unter 20 Jahre ) gibt es....

Ich habe mein XM dort auch versichert; es ist die OCC Versicherung ...

Sonnige Grüße aus dem Schwabenland

Jonny_T

Hast du Langeweile?icon11.png...wurde doch schon in #3 klar erklärt!icon10.png ...die eVB deckt nur den Fremdschaden!

Keine eigenen Schäden!

nö ... Du ?

Die EVB bestätigt, dass zumindest bezüglich der Haftpflicht eine vorläufige Deckung besteht. Darüberhinaus kann man aber natürlich mit seiner Versicherung auch eine vorläufige TK oder auch VK vereinbaren.

Glaubt Ihr etwa, jemand würde sonst einen Neuwagen per EVB zulassen ???

  • Ersteller

Versicherung hat sich geklärt, da nichts schriftliches (also auch kein Vertrag mit Unterschrift), besteht die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln.

Der Vertrag würde dann bei neuer Versicherungsgesellschaft entsprechend der Zulassung rückdatiert.

Kurios, habe von der alten Vers. heute einen Brief (Nachtrag) erhalten "Unterbrechung des Versicherungsschutzes zum ..."

Das kriegt man also auf die reihe, aber einen Vertrag für das neue Fahrzeug nicht.

Egal, Versicherungswechsel läuft .

Da bin ich mal gespannt. Melde Dich mal wieder, ob das tatsächlich so geklappt hat.

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