19. November 200322 J. Lediglich zur Information: http://de.cars.yahoo.com/030725/292/3k20e.html http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_477283.html Bei einem Diesel der gehobenen Mittelklasse wurde dem Kläger ein Nutzungsvorteil von 0,4 Prozent vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene Kilometer zugesprochen. Üblich waren bisher 0,67 Prozent. Damit wurde nicht mehr von einer erwarteten Kilometerleistung von 150000 km sondern von 250000 km ausgegangen.
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