29. August 201313 J. Hallo, ich werde demnächst einen BX aus A nach D holen, weiß nur noch nict, wie ich das mit dem Kennzeichen mache. Das Auto hat ein gültiges Pickerl, ist aber auf Wechselkennzeichen angemeldet, deshalb kann ich es nicht mit den bisherigen Kennzeichen holen. Streng genommen bräuchte ich wohl ein österreichisches Ausfuhr- / Überführungskennzeichen (grüne Nummerntafeln), aber dafür müßte ich inkl Versicherung ca. 300 Euro berappen. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen krieg ich inkl. Versicherung für moderate 60 Euro, nur gilt das halt nur national (versichert ist das Auto jenseits der Grenze aber trotzdem). Andererseits sind nur 250 km in Österreich zu fahren. Ist jemand mit dieser Variante schon mal hopps genommen worden? Grüße, Dietmar
29. August 201313 J. Fahr doch mit den Ö-Kennzeichen bis zur Grenze, und schraub dann die D-Überführungskennzeichen dran ...
29. August 201313 J. ...denke nicht, daß sich A aus der EU herausmanövriert hat . ZITAT: Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören: Schweiz Mazedonien Weißrussland Bosnien Iran QUELLE: http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
29. August 201313 J. Ersteller Fahr doch mit den Ö-Kennzeichen bis zur Grenze, und schraub dann die D-Überführungskennzeichen dran ... Hab ich auch schon überlegt, aber das braucht der Vorbesitzer ja für sein anderes Auto (Wechselkennzeichen). Bearbeitet (29. August 201313 J. von didomat)
29. August 201313 J. Ersteller Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Ah, das klingt gut, danke! Dann kann ich ja sogar ohne Skrupel durch A cruisen. Bearbeitet (29. August 201313 J. von didomat)
29. August 201313 J. Ersteller Und noch ne Frage dazu: woher krieg ich die bei der Zulassung in D nötige Datenbestätigung (ne Vollabnahme streb ich naturgemäß nicht an)? Vom Freundlichen um die Ecke oder nur aus Köln? Und reicht dazu die VIN? Bearbeitet (29. August 201313 J. von didomat)
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