21. Oktober 201312 J. Hallo, ich hätte eine Frage. Wenn man ein Arbeitsverhältnis kündigt; d.h. man hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben; und muss dem alten Arbeitgeber daher kündigen. Ausgangslage Kündigungfrist zwei Wochen ab Eingang der Kündigung Inkl. Überstunden und abgezogenem "Resturlaub zur Übernahme in die neue Firma" - 10 Werktage also zwei Arbeitswochen. Beginnt der "Abbau" dieser Zeit dann bereits bei Eingang der Kündigung, oder erst nach Ablauf der zwei Wochen in der Regel? Großbetrieb (300 Mitarbeiter)
21. Oktober 201312 J. 2 Wochen Kündigungsfrist hat man doch nur in der Probezeit, und das auch erst, wenn man eine bestimmte Zeit der 3 bis 6 Monate Probezeit rum bekommen hat. Ist die gesetzliche Frist für Arbeitnehmer nicht 4 Wochen zum letzten Tag des Monats, bzw. zum 15.? Für Arbeitgeber richtet sich das nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit... Viele Grüße Fred
21. Oktober 201312 J. Du hast Anspruch darauf deinen Resturlaub zu nehmen und Überstunden (sofern vertraglich zugesichert) abzubauen. Sprich: Du willst zum 30.11. kündigen, hast zwei Wochen Kündigungsfrist und 15 Tage Resturlaub/Überstunden: Dann hast du bis zum 16.11. Zeit zu kündigen, kannst dir aber ab dem 8.11. freinehmen (musst dir das natürlich trotzdem genehmigen lassen). Was ich seltsam finde: abgezogenem "Resturlaub zur Übernahme in die neue Firma" Du kannst der Regel nicht vor Ende deines Arbeitsvertrags (in meinem Beispiel der 30.11.) bei einem anderen Arbeitgeber anfangen. Oder meinst du das du Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber rübernimmst? Das läuft anders: Die stehen z.B. 24 Tage Urlaub pro Jahr zu, also 2 pro Monat. Kündigst du zum 30.11. hast du Anspruch auf 22 Urlaubstage bei deinem alten und 2 Urlaubstage bei deinem neuen Arbeitgeber, so einfach. Ciao, Daniel
21. Oktober 201312 J. Hallo, danke für die Info. Das ist in diesem Unternehmen (aus welchen Gründen auch immer) so nicht üblich. 14 Tage ab Eingang der Kündigung. Bitte um Info; danke.
21. Oktober 201312 J. Welchen Einfluss hast du auf die Laufzeiten der Post innerhalb des Betriebes ? Geh doch einfach zu deiner Kaderabteilung und gib die Kündigung nebst "Abgabestempel" persönlich ab. Wenns knapp ist ...
21. Oktober 201312 J. Hi, danke für eure Antworten. Also, ich war heute Nachmittag in der Personalabteilung. Habe nachgefragt, wie es im Falle einer ordentlichen Kündigung mit der Kündigungsfrist aussehen würde. Da würde mir geantwortet - 14 tätig; d.h. wenn ich die Kündigung morgen abgeben würde, läuft das Arbeitsverhältnis bis zum 6.11.13. Jetzt habe ich im Internet etwas recherchiert; mir war sowas nicht bekannt und sowas gibt's ja eigentlich auch nur in der Probezeit... Ich bin 1,5 Jahre in diesem Unternehmen dabei...es wäre so schön, die Arbeit...aber der Umgang & das Miteinander da drinnen (Mobbing, Intrigen) das hält ein junger Mensch nicht aus. Habe am Freitag einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben zum 1.12.13 daher meine Frage.... Ich gebe morgen einfach meine Kündigung zum 30.11.13 ab. Mal gucken wie die schaun?...
21. Oktober 201312 J. Ich gebe morgen einfach meine Kündigung zum 30.11.13 ab. Mal gucken wie die schaun?... das wird denen wahrscheinlich ca. 4-5 cm am Arsch vorbeigehen, sachichma Viel Glück bei der neuen Firma Gruß HD
21. Oktober 201312 J. Ich bin 1,5 Jahre in diesem Unternehmen dabei...es wäre so schön, die Arbeit...aber der Umgang & das Miteinander da drinnen (Mobbing, Intrigen) das hält ein junger Mensch nicht aus. Wenn das eine Vollzeitstelle ist ist diese kurze Kündigungsfrist nicht zulässig, siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Dies nur zur Info. Ciao, Daniel
21. Oktober 201312 J. Die stehen z.B. 24 Tage Urlaub pro Jahr zu, also 2 pro Monat. Kündigst du zum 30.11. hast du Anspruch auf 22 Urlaubstage bei deinem alten und 2 Urlaubstage bei deinem neuen Arbeitgeber, so einfach. Ciao, Daniel soweit ich weiß, darf man in diesem Fall auch beim alten AG den kompletten Jahres-Urlaub von beispielsweise 24 Tagen nehmen, wenn nach dem 30.6. gekündigt wurde ... oder irre ich mich da?
21. Oktober 201312 J. soweit ich weiß, gibt es Urlaub immer nur anteilig, also je Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs! Aber statt zu spekulieren lässt sich das auch alles mit ein paar Mäuse-klicks erguhgeln... Bearbeitet (21. Oktober 201312 J. von Juergen_)
22. Oktober 201312 J. Urlaub wird in der ersten Jahreshälfte anteilig angerechnet, danach ist der gesamte Jahresurlaub zu gewähren. Kündigungsfristen gesetzlich, also 4Wochen oder länger je nach Betriebszugehörigkeit gelten immer für den AG oder für Beide, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 2 Wochen sind zulässig, wenns im Vertrag steht, aber auch nur, wenn der AN die Kündigung ausspricht. In dem Fall ist doch gut, man kommt schnell raus und muß einen neuen Arbeitgeber nicht lange warten lassen.
22. Oktober 201312 J. http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-im-2-halbjahr/
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