3. Januar 201511 J. Quatsch. Günnis Halle ist grad umme Ecke von K.. Ist gar kein Thema! Reine Terminfrage. Wenn es bis vorm 15.1. machbar wäre. Danach bin ich ein paar Tag "dann mal weg" Wir können das machen, aber erst nach dem 15.01. Entweder 30.01. oder 01.02. würde gehen.
3. Januar 201511 J. Das geht doch seit dem 01.01.2015 nicht mehr, oder? Gibt es Kurzkennzeichen nicht nur noch mit TÜV? die sind nicht so schnell, 1.4.2015 ist Stichtag
4. Januar 201511 J. Ersteller Tja tim ich hab leider das Pech dass irgendwie niemand in meiner unmittelbaren Nähe wohnt.. Der nächste der mir bekannt ist ist der guenni, und auch der hätte ne Anfahrt von rund 100km verlangen würde ich das von niemandem.. Wenn jemand da tatsächlich Lust drauf hätte würde mich das natürlich extrem freuen.. Aber naja es ist wohl tatsächlich eine neverending Story..
4. Januar 201511 J. Ich finde die Idee den Xantia auf den Hänger zu packen gar nicht so schlecht. Dann können wir uns das auf der Bühne in Ruhe anschauen und dann weitersehen.
4. Januar 201511 J. Ersteller Wo krieg ich denn n Hänger her? Martin, ich darf sowas gar nicht ziehen und ich hab keine AHK, du müsstest tatsächlich auch den Hänger mit abholen kommen :/ Bearbeitet (4. Januar 201511 J. von neiya:))
4. Januar 201511 J. Ersteller Ok soweit schon mal was gefunden. N Hänger kostet so ca 40-50€ am Tag.. Guenni hättest du dann evtl auch früher am Tag zeit damit der Hänger noch am gleichen Tag zurück kann? Letztes Mal wurde es ja doch recht spät ich würd mal sagen dann kommt der sascha mit Martin falls er Zeit hat
4. Januar 201511 J. Mit einem Hänger allein ist es nicht getan; du brauchst auch einen (Zug-) Wagen, der eine ausreichend große Anhängelast für die AHK besitzt. Anhängelast ist Leergewicht des Hängers plus Leergewicht des Xantia.
4. Januar 201511 J. Hat sie, siehe#742. 2 to. Sollte reichen, wenn der Hänger leicht genug ist. Bearbeitet (4. Januar 201511 J. von DrCaligari)
4. Januar 201511 J. Ersteller Mit einem Hänger allein ist es nicht getan; du brauchst auch einen (Zug-) Wagen, der eine ausreichend große Anhängelast für die AHK besitzt.Anhängelast ist Leergewicht des Hängers plus Leergewicht des Xantia. Also n xantia kann n xantia aufm Hänger ziehen das hab ich schon gesehen
4. Januar 201511 J. Kann, aber nicht darf. :-) Bringt den Xantia doch zu Günni und den leeren Hänger bringt ihr gleich wieder zurück. Den Xantia könnt ihr dann ja in Oberhausen zur HU bringen (abschleppen). Gruß Arne
4. Januar 201511 J. Ersteller Hey Arne, darf echt nicht?? Wurde mir der Verboten hergeschafft!? also ich glaube falls ich es recht im Kopf habe es war n x2 (Break!?) der hatte sogar hinterher die c5 nach sonstwo hin transportiert und die sind doch glaub ich noch schwerer oder!? Das mit der HU is zwar ne nette Idee, nutzt aber ja nix wenn der Wagen dann nach wie vor nicht angemeldet is abgesehen davon dass ich hier meinen GTÜ Menschen hab, der hat den Wagen schon abgenommen, und würde nur noch die Reparaturen checken edit: den Hänger 100km zurück bringen und dann wieder zu guenni juckeln macht ja auch keinen Sinn.. Und ich glaub nicht angemeldete Fahrzeuge darf man nicht über die Straße schleppen oder!? Bearbeitet (4. Januar 201511 J. von neiya:))
4. Januar 201511 J. Hallo, nicht angemeldete Fahrzeuge darf man bis zur Werkstatt schleppen. Versichert ist das dann über das Zugfahrzeug. Der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende muss nicht einmal einen Führerschein haben, muss allerdings "befähigt" sein. Und natürlich darf keine Autobahn benutzt werden. Kürzeste Verbindung etc... Ein Xantia hat maximale Anhängelast von 1,5t und ein Xantia wiegt alleine ohne Anhänger 1,5t. Hmmm plus Anhänger (so 350kg) kommt man nie dahin, dass das legal ist. Wie gesagt, gehen tut das, dürfen darf man das nicht. Gruß Arne
4. Januar 201511 J. Hallo,nicht angemeldete Fahrzeuge darf man bis zur Werkstatt schleppen. Versichert ist das dann über das Zugfahrzeug. Der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende muss nicht einmal einen Führerschein haben, muss allerdings "befähigt" sein. Und natürlich darf keine Autobahn benutzt werden. Kürzeste Verbindung etc... Das ist leider nicht richtig. Abschleppen darf man nur im Rahmen einer Hilfeleistung wg eines technischen Defekts. Das ist dann bis zur nächsten GEEIGNETEN Werkstatt erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann schlecht mit einem Defekt liegenbleiben, da es gar nicht auf die Straße dürfte. Das Schleppen eines solchen Fahrzeugs ist dann das Führen eines Zuges mit Anhänger mit mehr als einer Achse und dazu braucht es dann den entsprechenden LKW Führerschein. Im geschleppten Fahrzeug muss dann jemand sitzen, der eine Fahrerlaubnis für das geschleppte Fahrzeug hat. Außerdem darf beim Abschleppen nicht auf eine Autobahn aufgefahren werden. Ein Trailer mit entsprechendem Zugfahrzeug ist das Mittel der Wahl. Den Rest könnte man nach der Reparatur mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Reparateur (Guenni) aus erledigen. Zum TÜV darf damit nämlich.
4. Januar 201511 J. Ersteller Hallo,nicht angemeldete Fahrzeuge darf man bis zur Werkstatt schleppen. Versichert ist das dann über das Zugfahrzeug. Der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende muss nicht einmal einen Führerschein haben, muss allerdings "befähigt" sein. Und natürlich darf keine Autobahn benutzt werden. Kürzeste Verbindung etc... Ein Xantia hat maximale Anhängelast von 1,5t und ein Xantia wiegt alleine ohne Anhänger 1,5t. Hmmm plus Anhänger (so 350kg) kommt man nie dahin, dass das legal ist. Wie gesagt, gehen tut das, dürfen darf man das nicht. Gruß Arne Interessant, danke
4. Januar 201511 J. Interessant, danke Nee, bitte Tims Korrektur beachten. Habe da ein paar Dinge durcheinander gebracht....!
4. Januar 201511 J. Ersteller Hm naja also was auch immer stimmt - Tims Aussage oder Arnes, ich werde wohl die Variante mit dem Hänger bevorzugen. Mit hin und zurück.. Es sei denn einer der Fachleute will her kommen um mir den Terz zu ersparen ansonsten werd ich wohl irgendnen Tag nehmen und ab zu guenni oder torsten
4. Januar 201511 J. Vor allem darf man sich mit so einer illegalen Zug-Nummer auf GAR KEINEN FALL erwischen lassen. Weil das wird RICHTIG teuer!
4. Januar 201511 J. Unwissenheit schützt nur vor der Mega Strafe nicht. Da hilft kein Wimpergeklimper mehr, da kann kein Autobahn Polizist ein Auge zu drücken. Und mit Recht.
4. Januar 201511 J. Hab ich dir bisher so viel Mist erzählt? Du kannst mir das schon glauben. Wenn man mit so einem Gespann erwischt wird, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
4. Januar 201511 J. Ersteller Nein nein kein Mist aber hat ja auch gar keiner vor schätzeken der Martin (Dr.Caligari) wird denke ich mal ein entsprechendes zugfahrzeug sowie den entsprechenden lappen besitzen selbst mit so nem kleinen kackanhänger fahr ich nicht auch wenn ich's dürfte..
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