10. Dezember 200322 J. hallo alle, weiß jemand spontan die genauen regeln wann ein auto zur vollabnahme muss, wann ein brief abgelaufen ist und ein neuer besorgt werden muss. klar, wenn ein auto abgemeldet ist, dann nach X jahren. nach wieviel jahren abgelaufenem TÜV muss man zur vollabnahme? usw usw usw... wer weiß genaues? danke und grüße felix
10. Dezember 200322 J. Ganz einfach: Nach 18 Monaten Stilllegung ist's vorbei mit einfacher Wiederzulassung.
10. Dezember 200322 J. hallo, ein auto muss zur vollabnahme wenn der kfz-brief verfallen ist, was nach 18 monaten seit abmeldung passiert. denn dann muss ein sog. vollgutachten erstellt werden und damit kann dann der neue brief beantragt werden. es hilft auch nicht, wenn das auto kurz vor der stillegung 2 jahre tüv gekriegt hat undtheoretisch noch 6 monate tüv hätte. ist ein auto angemeldet und der tüv ist abgelaufen, wird der tüv-zeitraum mittlerweile zurückdatiert , sprich tüv ist im november 03 abgelaufen, man fährt im april 04 zum tüv, dann gibts trotzdem nur bis zum november 05 tüv. was passiert, wenn der tüv länger als eine tüv-periode abgelaufen ist ... ? keine ahnung. ich würd das auto dann eher abmelden, tüv machen, neu anmelden. ist stressfreier und es gibt 2 jahre tüv. denn mit ner deckungskarte und den letzt-zugeteilten entstempelten schildern darf man trotzdem alle zur tüv-vorführung und alle damit verbundenen werkstatt-fahrten machen, man muss das auto dann halt auch auf diese deckungskarte zulassen und rückwirkend versichern. gruss, kris
10. Dezember 200322 J. Ersteller vielen dank für die schnelle hilfe! und was kostet dann ein vollgutachten? nur zum verhandeln beim autokauf... f.
10. Dezember 200322 J. > was passiert, wenn der tüv länger als eine tüv-periode abgelaufen ist ... ? Man bekommt immer mindestens 12 Monate TÜV, auch wenn man länger als 12 Monate überzogen hat. Ein Vollgutachten kostet ca. 60,- - 70,- Euren. Martin
11. Dezember 200322 J. Hallo, Wie lange ist ein Vollgutachten gültig, wenn man den Wagen NICHT anmeldet? 18 Monate? Danke!
11. Dezember 200322 J. Meine Güte, das is ja ne Frage... Das Vollgutachten entspricht einer normalen Hauptuntersuchung, demzufolge wird das Fahrzeug 24 Monate gültigen TÜV bekommen, wenn die Vollabnahme gemacht wurde. Ob sich die Zulassungsstelle aufregt, wenn die Abnahme 18 Monate vorher gemacht wurde, liegt in deren Ermessen, aber Fakt ist, dass Du dann noch immer sechs Monate Resttüv hast. Ob es nach einer Vollabnahme allerdings Fristen der Neuzulassung gibt, weiss ich nicht. Das Auto sollte zur Vollabnahme möglichts keine technischen oder korrosiven Mängel aufweisen, Reifengrössen und Anbauteile sollten eine ABE des Herstellers besitzen. Ansonsten ist die Prüfung wie eine normale HU, abgesehen vom Abwiegen des Fahrzeugs und einer ev. Probefahrt, wenn der Prüfer Böcke hat. Habe bisher zwei Vollabnahmen machen lassen, und die waren wirklich stressfrei. Viele Grüsse Henning
16. Dezember 200322 J. Hi, ich habe bald ein ähnliches Problem mit meiner Ente. Wenn ich Eure Postings richtig kapiert habe, kann ich eine Auto anmelden, dass länger als 18 Monate abgemeldet war. Ich brauch dafür nur eine Vollabnahme und einen neuen Brief. Wenn das stimmt würde mir das sehr helfen, da ich gerade im Hausrenovier- und Umzugstress bin, und wahrscheinlich keine Zeit habe Schweller, Kofferraum, etc. zu schweißen. Bis dann, Peter Witt
16. Dezember 200322 J. Also der TÜV alleine nützt nix, ein Auto das länger als 18 Monate abgemeldet ist und noch Tüv hat braucht ebenfalls einen § 21 also eine große Untersuchung. Ob es natürlich reicht, den Brief zu erhalten, einfach vorübergehend anzumelden beim Tüv durchzurasseln und danach wieder abzumelden hab ich noch nicht getestet... Rü
16. Dezember 200322 J. Du beckommst das Fahrzeug ohne TÜV gar nicht erst angemeldet. Beim Anmelden muß der TÜV- Bericht und die AU Bescheinigung vorgelegt werden.
16. Dezember 200322 J. Solange das Fahrzeug angemeldet bleibt, obwohl der Tüv abgelaufen ist, wird der Brief auch nach mehr als 18 Monaten nicht entwertet und man muss nur einen normale HU machen ( auch nach 5 Jahren!). Wenn man dann zum TÜV fährt, sollte vorher unbedingt eine Termin vereinbart werden, sonst gibt es bei einer eventuellen allgemeinen Verkehrskontrolle auf diesem Weg ein echtes Problem. Gruss Robert
16. Dezember 200322 J. Zu Posting 02 und 09: Es ist z.Z. leider regional verschieden, ob ein Fahrzeug mit gültigem Brief (also kürzer als 18 Monate abgemeldet) auch ohne gültigen TÜV und AU wieder zugelassen werden kann, um damit z.B. eine Fahrt zur nächsten TÜV- Stelle zu machen. Hier in Karlsruhe geht das NICHT MEHR! Selbst eine Tageszulassung nur zum Erhalt des Briefes wurde abgelehnt! Also am besten nachfragen! Und Achtung: da bei Fahrzeugen ohne Kat die ASU- Gültigkeit max 12 Monate beträgt, heißt das entweder alle 12! Monate wieder zulassen oder das Auto in die Werkstatt tragen (auf einem Anhänger o.ä.). Nett, wirklich sehr nett! Gruß Bernhard PS: Und bitte erzähl mir jetzt keiner, die Tageszulassung wäre doch möglich gewesen, wenn ich nur nett und den Richtigen gefragt hätte! Hat mich zwei Stunden, viel Lauferei und alle meine netten Lächeln gekostet - trotzdem NEIN!
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren