12. Februar 201412 J. „Zunächst wurden EU-Vorgaben umgesetzt, die eher lapidar sind. So wird definiert, dass Wursthäute, Teebeutel, Kleiderbügel und Grablichtbecher keine Verpackungen sind.“ Endlich geklärt, nach jahrelanger Verunsicherung des Verbrauchers :-) http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/droht-der-gelben-tonne-der-kollaps-aid-1.4030045
12. Februar 201412 J. Bei uns nennt sich das "Fehlwurf". So wird wohl offiziell der falscherweise im gelben Sack gefundene "Fremdmüll" bezeichnet. Wenn man das ganz laut beim Einwerfen ruft, ist man quasi wieder reingewaschen. Machen unsere Kinder auch schon
13. Februar 201412 J. Kein Witz: Wer in der Straßenbahn laut und deutlich dem Fahrer verkündet, dass er nicht für die Beförderung zahlt, oder dies z. B. durch einen deutlich sichtbaren schriftlichen Hinweis z. B. auf dem T-Shirt ("Ich bin ein Schwarzfahrer") kenntlich macht, begeht keine Straftat der "Erschleichung von Beförderungsleistungen", weil er ja eben genau keine Fahrt erschleicht sondern offen und ehrlich sein Tun kundtut.
13. Februar 201412 J. Kein Witz: Wer in der Straßenbahn laut und deutlich dem Fahrer verkündet, dass er nicht für die Beförderung zahlt, oder dies z. B. durch einen deutlich sichtbaren schriftlichen Hinweis z. B. auf dem T-Shirt ("Ich bin ein Schwarzfahrer") kenntlich macht, begeht keine Straftat der "Erschleichung von Beförderungsleistungen", weil er ja eben genau keine Fahrt erschleicht sondern offen und ehrlich sein Tun kundtut. Und, kostet es dann trotzdem 40 Euro?
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