22. Februar 201412 J. Hallo zusammen, hat schon jemand Erfahrungen eine spanische Ente in die Schweiz einzuführen? Es wäre eine Bj 74er 2CV6-Ente die eine Freundin in Spanien abgeben will. Auf dem Rahmenschild steht was mit Citroen Hispana. Gracias, Tillman
22. Februar 201412 J. Hallo Hispano, du solltest dich beim Strassenverkehrsamt erkundigen. Ich habe mal einen 75er GS eingeführt und bekam damals die Info, dass es bis ca. Jahrgang 76 ziemlich unproblematisch sei, da erst danach vom übrigen Europa abweichende Abgasnormen eingeführt wurden. Ich weiss aber nicht, wie generell das gilt, und ob sich seit damals etwas an den Vorschriften geändert hat.
23. Februar 201412 J. Ersteller Hallo 5imon, danke schonmal für Deine Rückmeldung. Ich werd mal bei der MfK bzw. Strassenverkehrsamt nachfragen. Hast Du eine Ahnung wie der ganze Import-Vorgang am einfachsten abläuft? Zoll, Steuer, MfK-Vorführung, Einlösung, etc. Danke & Grüsse, Tillman
23. Februar 201412 J. Hallo Hispano Das Einführen und Zulassen eines 2CV mit Jg 1974 sollte eigentlich bei Beachtung der geforderten Angaben keine grösseren Probleme verursachen weil: Neuwagen erst ab 1986 Katalysatoren vorgeschrieben haben. Die Abgaswartung mit entsprechendem Dokument ab 01.01.1976 eingeführt wurde. Er im EWR produziert wurde. Der Import von neuen 2CV`s am 01.10.1987 gestoppt wurde. Der Vorgang hat 2 Teile: 1.Import (für fast alles möglich) 2.Zulassung (nicht für alles möglich) Vor dem Import mit der MFK des Kantons die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs besprechen (spart Kosten und unliebsame Überraschungen) !! Für beide Vorgänge werden entsprechend Anleitungen von Zoll und MFK zur Verfügung gestellt: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04392/04393/04394/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdYR8e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- http://www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen/import_von_personenwagen.html Die wichtigsten Punkte bei Selbstimport auf Anhänger: Kaufvertrag (mit Unterschrift) in 3 facher Ausfertigung Rechnung (mit Unterschrift) in 3 facher Ausfertigung Fahrzeugausweis Spanien mit Datum 1. In Verkehrssetzung (nicht das Fertigungsdatum ist entscheidend !, 2 Kopien des Ausweises kann helfen das das original am Zoll nicht eingezogen wird.) EWR EG Übereinstimmungsbescheinigung von Citroen Paris (Conservatoire Citroen Paris)mit Ursprungsnachweis (mit Unterschrift). Zollformular EUR 1 (wenn nicht bekannt wie ausfüllen von der Speditionsfirma ausfüllen lassen die für die Zollanmeldung und MWST Abrechnung sowieso benötigt wird) Zollstelle wählen an der die entsprechend gewählte Spedition Büros unterhält. Termin mit Spedition für die Verzollung/Import vereinbaren und beim Zollanmelden. Wagen mit Spedition verzollen (Abgaben bezahlen, EUR1 abgestempelt, Formular 13.20Adurch Zollstelle abgestempelt, alle vorgelegten Dokumente auch abstempeln lassen) Möglich das am Zoll verlangt wird das die Fahrgestell-Nummer im Rahmen eingeschlagen wird weil bei den 2CV ab Spanien diese sich auf einer genieteten Aluplakette befindet. Heimreise Instandsetzung nach Vorgaben MFK, mit Form 13.20A und EWR EG Übereinstimmungsbescheinigung von Citroen Paris Fahrzeugprüfung durch MFK ausführen lassen (kein TCS Center) und Spass haben. Den Vormerkschein würde ich nicht empfehlen weil diese Abwicklung oft zu Problemen führt (Inland Kontrollen, Einhaltung von Fristen, Inland Zollstellen und Ihre Öffnungszeiten, Spedition nicht vor Ort etc.). Es empfiehlt sich immer sich bei den entsprechenden Stellen das gewählte Vorgehen auf Richtigkeit bestätigen zu lassen. Bearbeitet (23. Februar 201412 J. von UNI-HY)
23. Februar 201412 J. Ersteller Wow. Vielen Dank für diese Menge an detailierten Informationen! Das gibt mir schonmal einen sehr guten Überblick. Ich geh mal ein bisschen 'Hausaufgaben' machen... ... und nimmt mir eigentlich die Zweifel das Vorhaben eventuell wirklich in die Tat umzusetzen. :-) Vielen Dank nochmal!
1. März 201412 J. Die wichtigsten Tips kennst Du ja jetzt. Dann wären da noch die Tricks und so.... Die Übereinstimmungserklärung (attestation de conformité) gibt es für eine 74er Ente noch nicht und sie wird hier auch nicht verlangt. Dieses Dokument wird nur bei Fahrzeugen ab Baujahr 95 verlangt. Bei der Einfuhr muss die Ente gewogen und verzollt werden. Falls ein Fahrzeugausweis mit Gewichtsangabe dabei ist, vrzichtet der Zoll meistens auf die Kontrolle. Das Fahrzeug muss nicht bei der Einfuhr an der Grenze verzollt werden. Dafür haben wir diverse Binnenzollämter. Eigentlich müsste beim Grenzübertritt der sog. Vormerkschein erstellt werden. Damit weiss der Zoll von der Einfuhr und Du bist an die Frist von drei Tagen zur Verzollung gebunden. Aber: wenn Du mit dem Gerät ausserhalb der Öffnungszeiten des Zolls an der Grenze auftauchst, ist kaum einer da, der Lust darauf hat, so einen Schein zu erstellen. Wenn sie Dich darauf ansprechen, dann planst Du natürlich die Verzollung bei Deinem nächstgelegenen Binnenzollamt innert drei Tagen. Dann hast Du beste Aussichten, dass der Zoll Dich auch ohne Vormerkschein einreisen lässt. Ich habe schon einige Fahrzeuge selber importiert und wurde ausserhalb der Öffnungszeiten der Zollbüros immer durchgewunken. Ohne Vormerkschein hast Du alle Zeit der Welt fürs Verzollen. Ich habe schon Fahrzeuge verzollt, die vor dem Krieg hier liegengeblieben sind. Dazu musst Du das Ding allerdings selber beim Binnenzollamt vorführen und dazu darauf achten, dass die Chassisnummer gut leserlich ist. Möglicherweise fragt der Beamte dort nach dem Vormerkschein, dann murmelst Du was von nächtlicher Einreise und keinem sichtbaren Zöllner am Grenzübergang. Das kommt sogar in Basel auf der Autobahn gelegentlich vor und wird akzeptiert. Beim eigentlichen Verzollen gilt: Bares lacht. Erhoben wird die MWSt von 8% sowie eine relativ kleine Abgabe pro Kilo Fahrzeuggewicht, dazu noch einige kleinere Gebühren. Der Zöllner wird das Fahrzeug kurz anschauen wollen, es darf aber auf dem Hänger bleiben. Fürs weitere Vorgehen brauchst Du vom Zoll das Formular 13.20 und die Zollquittung. Beachte dass neuerdings darauf geachtet wird, dass der Importeur und der Anmelder für die Zulassung identisch sein sollten. Mit diesen Dokumenten und den Fahrzeugpapieren gehts zur Anmeldung beim Strassenverkehrsamt. Bei einer 74er Ente stellt sich die Frage nach einer Zulassung als Veteran. Als solcher muss sie nur alle sechs Jahre zum Tüv. Die Ente wird als Spanierin den Typenschein X bekommen. Den bekommen alle Fahrzeuge, die damals nicht in exakt dieser Form importiert wurden. Spanische Enten wurden hier nicht vertrieben, hier gabs nur französische und eventuell einige aus belgischer Produktion. Der Typenschein X ist ein Segen, da er höchstmögliche Narrenfreiheit garantiert. Er erleichtert die Fahrzeugabnahme ungemein, da er im Gegensatz zu den normalen Typenscheinen praktisch keine zu kontrollierenden Daten enthält. Viel Erfolg ! wünsche ich Bearbeitet (1. März 201412 J. von Ehrwuerden)
1. März 201412 J. Die Übereinstimmungserklärung (attestation de conformité) gibt es für eine 74er Ente noch nicht und sie wird hier auch nicht verlangt. Dieses Dokument wird nur bei Fahrzeugen ab Baujahr 95 verlangt. Die ,,attestation de conformité" dient als Ursprungsnachweis das die Ente in Spanien = EWR gefertigt wurde. Wenn die Produktion im EWR nachgewiesen wird ist die Einfuhr Zollfrei möglich und es verbleiben die MWST von 8% und die Automobilsteuer von 4%. Die ,,attestation" wird von Citroen gegen Gebühr sehr wohl ausgestellt. Nun noch zur Warnung; Früher ging die Einfuhr ohne Vormerkschein recht entspannt (habe ich auch X fach so gemacht) jedoch sind diese Zeiten seit dem Schengen Abkommen und den entsprechenden Zolltiefenkontrollen vorbei und eine Einfuhr ohne Vormerkschein wird zur Lotterie den bei einer Zollkontrolle im Raum verstehen die Zöllner durchaus keinen Spass und das wird teuer. Bearbeitet (1. März 201412 J. von UNI-HY)
30. Mai 201412 J. Naja, die attestation de conformité kann man bei Citroën Schweiz in Schlieren beziehen, wenn man die originalen Fahrzeugpapiere und die Motorbezeichnung hat. Kostet CHF 350.- Die Vormerkung sehe ich ebenfalls entspannt, weil man einfach an den Zoll fährt und dort sagt, dass man eine Inlandverzollung machen möchte. Ich wurde mit französischen Kennzeichen am nächsten Tag auf der Autobahnausfahrt gestoppt (Vignettenkontrolle), habe die französischen Papiere und die Zollformulare (dass ich bis am übernächsten Tag in Zürich verzollen muss) gezeigt und bin zufrieden weitergefahren. Null Problemo. Die Verzollung sollte auf einer einigermassen dem effektiven Wert des Autos basierenden Rechnung basieren, sonst setzt der Zöllner einen Marktpreis fest...... Die Wehwehchen fangen erst bei der MFK (Schweizer TÜV) an. Da empfiehlt es sich, sich betreffend des Rahmens vorab zu erkundigen, ein Kollege von mir hatte einen falschen Rahmen montiert und bastelt nun über ein Jahr... (Reden mit den Leuten vom Strassenverkehrsamt hilft ungemein VOR der ersten Prüfung....) Ich werde sicher wieder (hoffentlich noch im 2014) importieren, ich finde das spassig, spannend und man schätzt danach das Auto einfach anders ein.
31. Mai 201412 J. Da bin ich froh in der EU zu leben. Wobei die Schweizer Grenzvopo auch entspannter sind als vor 30 Jahren. Damals wurde ich immer rausgewinkt und kontrolliert, kann aber auch an langen Haaren und dem B auf dem Nummernschild gelegen haben. Viel Erfolg beim Verzollen, TÜV, Anmelden und so. Adrian
2. Juni 201412 J. die attestation de conformité kann man bei Citroën Schweiz in Schlieren beziehen, wenn man die originalen Fahrzeugpapiere und die Motorbezeichnung hat. Kostet CHF 350.- Ich weiss gar nicht, ob sich das lohnt. Wenn das keine anderen Vorteile hat, zahl ich lieber den Zoll: Auszug aus dem Gesetzestext: Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue Fahrzeuge gleich hoch. Für Personenwagen betragen sie CHF 12.- bis CHF 15.- je 100 kg brutto (abhängig vom Hubraum und Gewicht des fahrbereiten Autos). Die Ente wiegt max. 500 kg, d.h. ich zahl im schlimmsten Fall 60 CHF. Ansonsten 350 CHF. Wo ist da der Vorteil? Holst du sie auf eigener Achse? Tagesschilder sind maximal 96h gültig, ansonsten zahlt man Mehrpreis. Genaueres weiss ich noch nicht. Ich hatte heute Kontakt mit den Experten vom STVA Luzern. War (am Telefon) ganz entspannt: Warnblinker? Nein, braucht es nicht Lenkradschloss? Nein, braucht es nicht. Lärmemission? Egal, zu alt. Abgaskontrolle? Egal, zu alt. Ich soll mit dem Auto vorbei kommen, dann sehen wir mal Bin gespannt, ob es dann ebenso locker wird, oder ob sie mit der ganz scharfen Brille suchen... Beste Grüsse Thilo Bearbeitet (2. Juni 201412 J. von Thilo Schmuck)
2. Juni 201412 J. Ciao Thilo, Mit dem Zoll hat die attestation de conformité nix zu tun. Aber: Die Attestation de conformité hat 1 Riesenvorteil --> Du brauchst keine Einzelabnahme in Biel (Typenschein X, kostet (Hörensagen) etwa CHF 2000.-), sondern fährst (wenn Du alle Papiere hast) bei der MFK vor, und das Auto wird entlang dem vorhandenen Typenschein geprüft (eben dem Typenschein, auf den sich die Homologationsbestätigung für "schlappe" 350 Fränkli bezieht). Ich rate, einfach bei Citroën Schweiz in Schlieren anzurufen (Hr. Gabriel Wepf) und ihm direkt die Angaben zu Deinem geplanten Importauto zu stellen. Wenn er dann keinen passenden Typenschein hat, dann wird's sowieso spannend bei der MFK. Beim Import eines im Ausland gekauften Autos kann man dieses mit französischer Nummer noch 1 Monat fahren. Schweizer Tagesschilder habe ich nie gelöst. Man muss aber darauf achten, dass die französischen Versicherungspapiere (passend zu Auto und Nummer) dabei sind. Am besten ist, die eigene Versicherung schriftlich zu avisieren, dass man mit französischer Nummer fährt und ob es da etwas braucht von der eigenen Versicherung. Meine wollte nix und hat mir bestätigt, dass alles ok ist, ebenso das Strassenverkehrsamt. Viel Spass! Beste Grüsse Dani Bearbeitet (2. Juni 201412 J. von sl55mm)
2. Juni 201412 J. Ja, da sieht das dann schon anders aus. Da zahl ich dann auch gerne 350 CHF. Der nette Herr Zepf wird mich demnächst mal ganz nett am Telefon haben. Hatte ich bei meinem XM damals auch nicht und trotzdem war das problemlos. War allerdings Umzugsgut. Wie schon gesagt, der MFK-Mensch war am Telefon ganz entspannt. Sicher ist es aber besser, wenn man mit den richtigen Papieren kommt, oder wie Ehrwürden so schön sagte: "Ihnen wenigstens das Gefühl gibt, sie Ernst zu nehmen." Beste Grüsse Thilo
2. Juni 201412 J. mais oui..... Wenn Du allerdings einen Herrn Zepf suchst, dann könntest Du an den Falschen gelangen. Ich hatte mit Herrn Wepf zu tun.... man sollte den Leuten das Gefühl geben, sie ernst zu nehmen.... :-) Das Strassenverkehramt hat eine Liste, was die wollen. Frag danach oder lad sie runter, je nach STVA gibts da verschiedene Optionen. Viel Glück!
2. Juni 201412 J. UIUIUI, wieso die Tastatur da ein Z aus dem W gemacht hat. Pöse, pöse Die Liste hat mir der nette Herr heute auch genannt, in Luzern gibt es alles zum Download. Terminlich hab ich vor August sowieso keine Chance, die kleine zu holen. Plan ist im Moment: Mitte August abholen, auf eigener Achse in die Schweiz bringen, dann zum AUDI-Händler meines Vertrauens auf den Bremsenprüfstand. Alles checken, was auf der Bühne geht. Hoffentlich nix machen müssen. Zur MFK fahren. Hoffentlich rüberkommen. Fahren... Ich weiss nicht, ob ich die kleine als Veteran zulasse. Da bräuchte ich dann noch ein drittes Täfeli, das will ich eigentlich nicht. Ich wollte sie eigentlich dem blauen als Wechselfahrzeug unterschieben, das merk ich versicherungstechnisch gar nicht (glaub ich) Und ob die kleine den Veteranenstatus erhält, weiss ich auch nicht. Schaun mer mal Beste Grüsse Thilo
3. Juni 201412 J. Hi, also als erstens ist die Internetseite vom Schweizer Zoll echt klasse. Da findest Du fast alles und es ist echt gut beschrieben und einfach zu finden. http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04392/04393/04394/index.html?lang=de Zur Zulassung dann die Seiten der MFK BS/BL: http://www.baselland.ch/import-2-htm.304226.0.html .Dort ab Abschnitt 2.- es geht wohl (komplizierter) auch ohne EWG-Bescheinigung. Besser mal da anrufen- vielleicht hilft ein anderer Schweizer Fahrzeugbrief aus den 70er? Wegen Zoll und EUR1: Das ist ein Spanisches Fahrzeug (zumindest sicher EU- Ursprung), daher zollfrei, wenn der Text der Ursprungserklärung (Der Ausführer der Waren...) richtig und (bunt+ Klarschrift) unterschrieben ist. EUR1 ist eigentlich erst ab 10.300CHF nötig. Wenn die so teuer wäre, dann lieber woanders suchen ;-). Normalerweise sollte die Einfuhr auch selbst möglich sein (e-dec). Da wurde aber einiges in letzter Zeit geändert. Aber vielleicht kriegst Du selber hin. Ne Spedition nimmt gut 100CHF. Zolltarifnummer sollte die 8703.2100 sein, also 72 CHF (540kg?) Zoll imfall. Sonst brauchst Du noch Gewicht, Wert... Dann würde ich die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweissen. Die gibt's evt retour und vermindert die Auto- (4%) und Importsteuer (8%) auf Nettokaufpreis. Falls Du die Konformitätsbescheinigung brauchst- die gibt's evt. auch von anderen Ländern. In Frankreich kostete sie das letzte Mal 139€. Das Prozedere ist nicht ganz einfach- will heissen, wenn es nicht zu Händen von Mr. X. geschickt wird, kommt's nicht an und dauerte dann 3 Monate. Evt. in Spanien anfragen über Freundin. Falls es doch nicht gleich klappt, könnte ich Dir zur Not en Platz hinterm Haus anbieten (1min von Grenze Allschwil). Wirklich schlimm wird's meines Wissens erst mit den Portugalenten, da die nicht mehr die Abgasvorschriften erfüllten. Wenn's die Freundin erlaubt, könnt ihr mit deren Schildern einfahren. Viel Glück mit. MaK (°\=/°) Bearbeitet (3. Juni 201412 J. von MaK 2CV)
4. Juni 201412 J. Da ist Dir beim Hörensagenhören etwas durcheinandergeraten. Der Typenschein X verursacht keine Mehrkosten und wird vom jeweiligen Strassenverkehrsamt vergeben. Die hiesigen Typenscheine beziehen sich immer auf eine meist durch den Importeur homologierte "Schweizer" Version. Deutsche Enten haben beispielsweise keine Gummilagerung am Lüfter und dafür einige sehr spezielle Schutzvorrichtungen wie Plastikecken an den Stosstangen. Damit entsprechen sie nicht dem in der Schweiz homologierten Typ, und um daraus kein Drama zu machen gibt es den Typenschein X. Der kommt auch bei allen Fahrzeugen zum Einsatz, die vor der Einführung des Typenscheins in Verkehr gesetzt wurden. Mein Vorkriegsschrott läuft alles unter X.Was aber wirklich teuer ist, ist eine Einzelabnahme in Biel. Die Kommt dann zum Tragen, wenn Du ein Fahrzeug gegenüber dem Originalzustand technisch stark veränderst. Scheibenbremsen in alten Enten gehören da aber nicht dazu, hingegen wenn Du einen Chevy Malibu hast und zwecks Leistungssteigerung einen Entenmotor einbaust, dann muss das Ding nach Biel. Und wird garantiert sehr teuer. 2000 Franken ist da noch sehr tief gestapelt. Wie auch immer: die vom Strassenverkehrsamt sagen Dir, was Du wirklich brauchst. Und ich wette einen Harass Baarer Bier, dass dort niemand von der Konformitätsbescheinigung reden wird. Wichtig ist es, nett zu sein, und nicht zu verdrängen, dass die Hälfte der dortigen Beamten selber Autofreaks sind. Dann lass uns doch die Dinge etwas auseinandernehmen: Zum Typenschein X: Ich habe auch ein Typenschein X-Fahrzeug (BJ 1999), das war in Biel, obwohl es davon Tausende gibt in der Schweiz. Dieser Biel-Besuch war nur notwendig wegen ein paar speziellen features einer Sonderserie, die halt nicht zum Typenschein der "Normalo-Fahrzeuge" passten ..... Zur Einzelabnahme: Bei der Einzelabnahme musst Du - unter anderem - folgendes beibringen (den vollen Wortlaut findest Du hier: http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00125/00416/00429/index.html?lang=de) Ich empfehle, mal die von mir aus obiger ASTRA-Verordnung rauskopierten und fett markierten Teile zu lesen und dann zu überlegen, was die individuelle Beibringung der Zertifikate wohl kosten wird und wo die gemacht wird.... --> Bei Fahrzeugen ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder wenn nicht alle für die Zulassung relevanten Daten des Fahrzeugs vorliegen, sind zusätzliche Unterlagen mit folgenden Angaben beizubringen: o Motordaten (Zylinderzahl, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung), Höchstgeschwindigkeit, Garantiegewicht (z. B. Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, «Fahrzeugbrief», «Notice descriptive», Herstellerschild, Betriebsanleitung usw.); o der Nachweis über die Einhaltung der massgebenden schweizerischen Vorschriften über die Emissionen von Rauch, Abgas und Geräusch (siehe Ziffer 3.2; Ausnahmen siehe Ziffer 4); o Nachweis, dass die Lichter, die Rückstrahler und die Sicherheitsgurten in der Schweiz oder nach ECE/EU-Normen typengenehmigt sind (Prüfunterlagen oder CH .., E .. oder e .. - Kennzeichnung); o bei den betroffenen Fahrzeugen der Nachweis, dass die Anforderungen an Front- und Seitenaufprallschutz sowie Reifen eingehalten sind. Ich freue mich schon auf den Harass Bier von Dir, weil genau mit der Konformitätsbescheinigung werden Dir die Fragen nach den obigen Nachweisen NICHT gestellt..... Und ob man entspannt 350 CHF hingeblättert hat bei Citroën Schweiz für den Nachweis der Konformität, oder sich auf das Abenteuer der Beschaffung obiger Nachweise zu Kosten X an Orten Y zu Zeiten Z einlässt, muss jeder selber wissen..... Ich jedenfalls bin damit glatt durchgekommen inklusive Veteraneneintrag. Just my 5 cents. Freundlich grüsst Dani PS: Noch lieber trinke ich dann gemeinsam eine Flasche Wein mit Euch "Angefressenen"... :-) Bearbeitet (4. Juni 201412 J. von sl55mm)
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren