30. März 201412 J. der 2 Liter 135 HDI läuft 210 km/h, warum haben die (damit teueren) Reifen eine "W" Vorgabe, also bis 270 km? Kann man das ändern, lohnt sich das überhaupt?
30. März 201412 J. Bei meinem lohnt es sich schon, der will sogar 94W. Da musste ich lange nach guten gebrauchten suchen.
30. März 201412 J. Also ist dein Auto schwerer da 94 , das mit dem w müßte sich ändern lassen ruf mal beim Tüv an . Bearbeitet (30. März 201412 J. von HDI JUNKIE)
30. März 201412 J. Leute, wenn ich eine bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von 210 km/h habe, kann / darf ich problemlos "V" fahren. Ich muss da weder zur DEKRA noch zum TÜV noch sonstwohin ...
31. März 201412 J. Und wie sieht das im Falle eines Unfalles aus?Bezahlt dann die Versicherung oder sagt sich die Versicherung: selber schuld,betriebserlaubniss erloschen da "falsche" reifen montiert? habe vor kurzem vom nachbarn gehört das sein auto keine HU bekommen hat wegen angeblich falscher reifen! LG Christian
31. März 201412 J. Du darfst keine anderen Größen als die im COC genannten fahren ... "Wahlmöglichkeiten" hast Du je nach Fahrzeug nur bei Lastindex und Geschwindigkeitsindex ... Wenn das dann alles seine Richtigkeit hat, kann sich auch keine Versicherung rausreden ... Frage Deinen Nachbarn doch mal, welches Problem er denn nun genau hatte. "Falsch" kann so vieles sein. http://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/ Geschwindigkeitssymbol (Speed Index): s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V. Neuerung seit Ende 2004 ¹): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch*staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel: Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit. Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi*mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus. Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f. Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten. Bearbeitet (31. März 201412 J. von oldshat)
31. März 201412 J. Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten. MORGEN ist erst der 1. April !!!
31. März 201412 J. Wann warst Du zuletzt in einem "Reifenhandel"? Fachpersonal ? Ich möchte nun auch nicht alle über einen Kamm scheren, aber oftmals sind Reifenhändler ziemliche Schmuddelbuden mit eingeschränktem Fachwissen und Auftreten. Oder es sind saubere Hochglanzläden mit der Aufschrift A.T.U. - da erwarte ich schon garkeine ernsthafte Beratung zu irgendeinem Thema rund ums Auto.... Also : Wer sich auf die Aussage des Fachpersonals verläßt, dürfte in min. 70% der Fälle verlassen sein ! "Da sind 225er W-Reifen eingetragen, dann dürfen sie auch nur genau die fahren !"
31. März 201412 J. na dann ... :-) aber im Endeffekt kann jeder selbst ausrechnen, ob ein anderer Last- / Geschwindigkeitsindex für ihn in Frage kommt ...
1. April 201412 J. Warum da solch hohe Werte eingetragen sind, kann ich auch nicht direkt nachvollziehen. Häufig steht es mit den zum Zeitpunkt der Homologation lieferbaren Größen des Erstausrüsters im Zusammenhang. Mein C5 HDI 170 hat vorne eine Achslast von 1200 kg und eine bbH von 217 km/h im Fahrzeugschein stehen. Dementsprechend würde ein Tragfähigkeitsindex von 90 und ein Geschwindigkeitsindex von W, da vor 2009 Erstzulassung, die Geschwindigkeit über bbH*0,01+6,5 berechnet wird und bei V-Reifen nur eine Tragfähigkeit von 94% bei 230 km/h gilt, ausreichen. Aus diesem Grund fahre ich auf meinem 225/40 R18 92 W, da in der Größe höhere Traglasten derzeit nicht verfügbar sind. Muss ich demnächst irgendwann mal eintragen lassen. Hier steht das übrigens nochmal einfach beschrieben: http://www.ib-brehme.de/Wissen-Dateien/Informativ_Reifen.pdf Grüße Bearbeitet (1. April 201412 J. von OWL_Christian)
5. Mai 201412 J. Achja, seit zwei Wochen übrigens montiert und seit einer Woche eingetragen. Also keine Angst vor einem niedrigeren Index Grüße
13. Mai 201412 J. Es könnte ja auch sein, dass ja Reifen die einen höheren Geschwindigkeitsindex haben, an sich für höhere Belastungen ausgelegt sind. Vielleicht reichte der Lastindex nicht aus und Citroen musste den Geschwindigkeitsindex erhöhen dass die Reifen das Fahrzeuggewicht, Belastungen, Geschwindigkeit,... aushalten?! *duckundweg* (-:
15. Mai 201412 J. Und was sagt der aus ? Der Eintrag bedeutet nur, dass das Fahrzeug damals damit abgenommen wurde. Mehr nicht! Bearbeitet (15. Mai 201412 J. von OWL_Christian)
Archiviert
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr kommentiert werden.