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Ändert eine Gasanlage die Schadstoffklasse...


BerndX2

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oder bekommt man für einen BX überhaupt noch ein entsprechendes Abgasgutachten,mit der die serienmäßig eingetragene Einstufung weiterhin Bestand hat?

Insbesondere bei den Monopointern wäre ja nur eine Venturi möglich. Aber auch beim GTI Multipointer der nur Schadstoffarm EURO1 hat,kann es da Probleme geben,da ein Gutachten angeblich erst ab Euro2 notwendig ist?

Kurz: BX mit Gasanlage=grüne Plakette weg und Stinkersteuer ???

Danke und LG

Bernd

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Hallo Bernd,

erstmal grundsätzlich: Ein Auto, das nach der Umrüstung auf LPG überhaupt irgendwie fahrbar ist, stößt erheblich weniger Schadstoffe aus als wenn es auf Benzin läuft. Die Abgasgutachten sind eine spezielle deutsche Abgelegenheit, deren einziger Sinn es ist, den Umsatz der Hersteller und Händler zu steigern. M. W. gibt es diesen Unsinn in keinem anderen Land der Welt.

Ob in einem speziellen Fall ein Abgasgutachten lieferbar ist, hängt vom Hersteller der Gasanlage ab, denn der muß den hirnlosen Nachweis erbringen, daß sich das Abgasverhalten nach dem Umbau auf LPG speziell bei einem bestimmten Auto nicht verschlechtert. Du müßtest also konkret mit Autotyp und dem Hersteller/Typ der geplanten LPG-Anlage fragen.

Ob es richtig ist, daß es erst ab Euro 2 ein Abgasgutachten braucht, weiß ich leider nicht, den Fall hatte ich noch nicht.

Gruß

Torsten

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Nein,

da das Auto vom Hersteller mit Benzin als Kraftstoff zugelassen wurde, bleibt das auch so. Die Abgasuntersuchung bei meinem V6 mit LPG erfolgt immer im Benzinbetrieb. Bei Gasbetrieb stimmen die im Prüfcomputer einprogrammierten Werte ohnehin nicht. Außerdem kannst du ja noch auf Benzin fahren. Es gibt theroretisch die Möglichkeit, alle Benzinkomponenten auszubauern und im reinen Gasbetrieb zu fahren. Dann brauchst du allerdings eine komplette neue Zulassung, viel Spaß dabei.

Beim Diesel gibt es übrigens etwas Ähnliches. Das Fahren von Pflanzenöl ändert auch nichts an der Einstufung der Diesel. Ich habe mal spaßeshalber meinen früheren BX Diesel mit Pflanzenöl beim TÜV vorgeführt, natürlich nichts davon gesagt. Mit dem Ergebnis, dass der Prüfer den Motor bis fast zum Zusammenbruch immer wieder auf Vollgas gedreht hat, ohne Rußtrübung festzustellen. Dann hat er mir erklärt, dass er mir eigentlich keine Plakette geben kann, da die Abgaswerte viel zu niedrig seien.

mfg

Uwe

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Der abgasschlüssel ändert sich nicht, kannst die grüne Plakette also behalten. Notwendig sind sie wirklich erst ab euro 2. Ich find diese agasgutachten auch Unsinn. da verdienen sich TÜV und dekra ne goldene Nase dran.

viele grüße

janbo

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Erstmal Danke für die Antworten!

Ist zwar schon 5 Jahre oder länger(?) her,daß ich mir den Einen oder anderen BX16/19 mit G-Kat+ Gasanlage angesehen hatte. Alle hatten das gleiche Problem,daß der KAT zwar weiterhin eingetragen war (und auch bei der Abgasuntersuchung funktionieren musste) aber die Schadstoffschlüsselnummer Genullt worden ist. Nach dieser Schlüsselnummer berechnet sich ja auch die KFZ-Steuer und wird die Umweltmurmel zugeteilt. Im Falle eines 16/19er BX sind das dann über 450/500€ jährlich+Fahrverbot in Umweltzonen.

Gruß Bernd

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Habe ich noch nie gesehen, dass nach Einbau einer Gasanlage was an der Schadstoffklasse geändert wurde geschweige denn verschlechtert. Die Fahrzeuge sind ja dann bivalent und können weiter mit Benzin gefahren werden. Daher bleibt die Schadstoffklasse so wie vor dem Umbau, auch wenn mit Gas bessere Werte möglich sind.

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Vielleicht waren es Importfahrzeuge, die hatten/haben eine Nullnummer.

Gesendet von meinem angebissenen Apfel.

Aha? Dann wäre ein BX Import aus den nahen Niederlande steuerlich immer ein Griff ins Klo? (Unabhängig ob mit oder ohne Gasanlage?)

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Mein mit LPG-Anlage ausgestatteter aus den Niederlanden importierter X2 ist steuerlich genauso gestellt, wie ein dt. Auto. Der hat allerdings auch nicht Euro1 sondern D3 (Schadstoffklasse 30 mit 135 € p.a.)

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Das ist auch meine Erfahrung. Wenn beim Importfahrzeug die Typschlüsselnummer genullt ist, wird das Auto steuerlich genauso behandelt, wie das entsprechende deutsche Modell. Es kann nur ein bisschen mühselig für den Herrn Inschenjör sein, die Daten rauszusuchen... Und durch den nachträglichen Einbau einer Gasanlage ändert sich die Einstufung nicht.

... Die Abgasgutachten sind eine spezielle deutsche Abgelegenheit ...

Gruß

Torsten

Schönes Wortspiel! :) Bearbeitet von Juergen_
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Genau, es wird ja nur der Typschlüssel genullt und nicht der Abgasschlüssel. Das wäre ja noch schöner. Nen Nachteeil durch die Abgasgutachten haben auch die hersteller. Die müssen den ganzen kram ja prüfen lassen.

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Nen Nachteeil durch die Abgasgutachten haben auch die hersteller. Die müssen den ganzen kram ja prüfen lassen.

Da glaube ich noch nicht dran. Das würde ja heißen, dass jeder Anlagenhersteller für alle Autos mit sämtliche Motoren und Getrieben Prüfungen stattfinden müssen. Es gibt ja durchaus auch Autos, die so selten sind, dass der Hersteller der LPG-Anlage kurzfristig da gar nicht ran kommt. (mein letztes Auto gabs nur 150 mal in Deutschland).

Ich gehe eher davon aus, dass die Hersteller einfach mal ein Schreiben fertig machen, wo Gutachten drüber steht. Kostet 10 min Arbeit und bringt zwischen 200 und 400 € ein.

Gruß

Gaser2,0i

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Genau, es wird ja nur der Typschlüssel genullt und nicht der Abgasschlüssel. Das wäre ja noch schöner. Nen Nachteeil durch die Abgasgutachten haben auch die hersteller. Die müssen den ganzen kram ja prüfen lassen.

Sorry aber da muss ich wiedersprechen. Meine Beobachtung liegt,wie schon geschrieben,zwar ein paar Jahre zurück aber bei alle BXen die ich mir mit LPG angesehen hatte,wurde definitiv der ABGASSCHLÜSSEL genullt. Alle Fahrzeuge hatten eine deutsche Zulassung und ich erinnere mich noch genau an einem Verkäufer der vor Wut fasst übergeschäumt ist,weil der TÜV einerseits einen funktionstüchtigen KAT und einwandfreie Abgaswerte bei der normalen TÜV Prüfung verlangte,andererseits Vatter Staat ihn mit der Wuchersteuer für KAT-lose Fahrzeuge geisselte.

Ich hatte gehofft,daß sich daran eventuell etwas verändert hat oder vieleicht meldet sich ja hier noch jemand der selbst ein Euro1 Fahrzeug mit einer eingetragenen Gasanlage umgerüsstet hat bei der die Schadstoffschlüsselnummer nicht genullt worden ist.

Mal sehen,welche Erkenntnis eine Anfrage beim TÜV bringt.

Gruß Bernd

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Naturlich werden die anlagen nicht für jedes Fahrzeug, jede motorisierung geprüft. Das geht irgendwie nach Leistungsgruppen, zum mindest bei Ag für einzelne pkws. Da wird einfach geschaut ob injektor und verdampfer für den hubraum xy und die leistung xy zulässig sind. Aber die anlage selbst, also kme Diego g3 oder die prins vsi, werden Grundsätzlich schon geprüft ob sie in der Lage sind die norm Euro xy zu erfüllen.

Viele grüße

janbo

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Selbst bei uraltdieseln kenne ich nur den Schlüssel 0088. Der sich da nennt: Abgasschlüssel unbekannt.

ich kann ja mal für dich nachfragen.

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Hallo Leute,

Seid ihr sicher, dass wir hier von derselben Sache reden. Jedes Fahrzeug hat eine Einstufung, und die wird durch den Originalmotor des Herstellers definiert, es sei denn man rüstet einen zugelassenen Kaltlaufregler oder beim Diesel Rußfilter nach.

So sieht das dann nach einer Umrüstung in den Papieren meines XM aus. Dieses Fahrzeug kann sowohl mit Benzin wie auch mit Flüssiggas betrieben werden. Die Abgaseinstufung ist dieselbe wie vor der Umrüstung. Von wegen genullt.

mfg

Uwe

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Bearbeitet von UPetersen
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Es mag sein, dass sich die rechtliche Seite inzwischen geändert hat, aber vor 4 Jahren ereignete sich bei meinem LPG-Umrüster folgendes:

Ein Kunde hatte ein älteres Auto mit Euro1 gekauft und wollte auf LPG umrüsten. Nebenbei erzählte er, dass er da auch einen Minikat einbauen will, um auf Euro2 zu kommen.

Mein Umrüster sagte, dass Fahrzeuge mit Euro1 grundsätzlich kein Abgasgutachten benötigen. Dieses ist erst ab Euro2 Vorschrift. Er gab dem Kunden also den Rat, zuerst die LPG-Anlage einbauen und eintragen zu lassen, und danach mit Hilfe des Minikats das Auto auf Euro2 zu bringen.

Gruß

Gaser2,0i

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Was natürlich noch sein könnte, ist das du den alten Fzg schein und die neue zulassungsbescheinigung etwas falsch liest.( ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen. Im alten schein stand zum beispiel 010262. Also pkw geschlossen und die 62 ist der abgasschlüssel. In der zb steht ja nun 01 0200, der abgasschlüssel steht separat mit 0462. Könnte ja sein :-)

Viele grüße

janbo

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... Alle Fahrzeuge hatten eine deutsche Zulassung und ich erinnere mich noch genau an einem Verkäufer der vor Wut fasst übergeschäumt ist,weil der TÜV einerseits einen funktionstüchtigen KAT und einwandfreie Abgaswerte bei der normalen TÜV Prüfung verlangte,andererseits Vatter Staat ihn mit der Wuchersteuer für KAT-lose Fahrzeuge geisselte.

Ich hatte gehofft,daß sich daran eventuell etwas verändert hat ...

Gruß Bernd

Ich vermute eher, dass sich nicht an dieser Praxis in der Zwischenzeit etwas ändern musste, sondern eher, dass das damals betrübliche, fehlerhafte Einzelfälle waren.

Es scheint ja auch kein Mitschreiber hier ähnliches erlebt zu haben.

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OK!

Google hat mir einen Gasanlagenanbieter genannt,der auch Euro1 Fahrzeuge mit einer durch die Lamdasonde geregelten Venturi Anlage nachrüstet. Die Schadstoffschlüsselnummer bleibt erhalten. Warscheinlich waren das was ich gesehen hatte,alles ungeregelten Anlagen...

Gruß Bernd

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Letztes Jahr haben wird bei unserem BX 14 mit Kaltlaufregler eine geregelte Venturigasanlage nachgerüstet. Am Euro 2 hat sich dadurch nichts geändert - und von einem Abgasgutachten weiß ich nichts.

Grüß

Oliver

Bearbeitet von DerProfi
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Haste die selber eingebaut? Ist sie eingetragen?

Wenn du sie einbauen lassen hast, dann bekommst du vom Abgasgutachten nicht unbedingt was mit.

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Die Komponenten habe ich selber eingebaut. Die Einstellung und Eintragung habe ich machen lassen. Aber ein Abgasgutachten war da nicht dabei.

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Auch keine Änderung am Abgasschlüssel hier, 19er BX, Monopointer mit "abgespeckter" sequentieller Gasanlage (STAG 300), wurde 2009 eingebaut und eingetragen, Abgasgutachten habe ich hier.

Inzwischen fast 90.000 km auf der Anlage gefahren.

Gruß

Marco

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