14. April 201412 J. Ich hatte letzte Woche Pech. Wollte in einer engen Straße einem entgegen kommenden LKW ausweichen. Bei dem Manöver in eine Parklücke zu fahren habe ich mit der Spitze der hinteren Stoßstange die Frontschürze eines parkenden Nissans touchiert und einen schönen weißen Kratzer hinterlassen. Bei mir fehlen dafür jetzt im 5mm Durchmesser weiße Farbe an der Stoßstange. Nun stand ich da und dachte ich bin jetzt so ehrlich und ruf die Polizei. Die kam dann auch schon 45 Minuten später. Die schauten sich das an, schrieben einen Zettel für mich und einen klemmten sie hinter den Wischer des Nissans. Jetzt muß ich auch noch, weil ich ehrlich bin und nicht wie viele einfach weiter gefahren bin, 35.- € Strafe abdrücken. Für mich ist das nix anderes als eine Gebühr dafür das sich die Herrschaften die Mühe gemacht haben sich um die Aufnahme des Unfalls zu kümmern. Die Polizisten meinte noch beruhigend. Punkte gibt es dafür nicht. Ich sagte dann nur das es ja wohl das mindeste wäre. Nach dieser Aktion ist mir endlich klar geworden warum so viele einfach weg fahren. 1 Stunde Zeit verplemmpert, 35.- € Gebühren und den Ärger mit dem Unfallgegner der sich unter Umständen den Schaden noch vergolden lassen will.
14. April 201412 J. Wärst du eine Stunde durch die Nachbarschaft geirrt und hättest den Fahrer ausfindig gemacht, hättest du immerhin 35 Euro gespart. Die hessische Polizei ist da cooler, die nehmen das telefonisch auf, fragen ob es notwendig ist, dass jemand rauskommt und informieren den Besitzer des Wagens. Bearbeitet (14. April 201412 J. von Kugelblitz)
14. April 201412 J. Das ist bei uns auch so! Bin mir nicht sicher, aber es kostet glaub ich 50 Euro, wenn du die Polizei zu einem Unfall (ohne Personenschaden?) rufst! Kurios: ich habe einen Unfall beobachtet und bin als Ersthelfer hingerannt. Eine viel befahrene Abfahrt einer Bundesstraße war blockiert und es staute bereits auf die Bundesstraße zurück. Die Unfallgegner beschuldigten sich gegenseitig und eine Frau war leicht verletzt (Kratzer und leichte Hws-Schmerzen, Rettung vorerst nicht erforderlich), also habe ich die Polizei gerufen. Deren erster Kommentar:"Ja, und sie zahlen das wenn wir kommen?" "Äh, nein, ich habe den Unfall beobachtet und es ist wahrscheinlich eine Aufnahme so wie eine Verkehrsregelung notwendig" "Ja, aber wenn nicht klar ist wer zahlt, dann kommen wir nicht!" Im Endeffekt hat dann ein Unfallbeteiligter der Polizei klar gemacht, dass er es zahlen wird und sie gefälligst kommen sollen! Rettung musste dann doch noch kommen, weil die Beschwerden der Frau zunahmen...
14. April 201412 J. Ersteller Wenn das ne Gebühr ist ..... OK ! Dann sollen die das auch so nennen und nicht als Bußgeld deklarieren. Ich habe doch nix kriminelles getan . Aber dass ist wohl ähnlich wie mit den Blitzern. Neeiiiin, da gibt es keine Quote. Wer´s glaubt wird seelig. Wozu zahlen wir eigentlich Steuern ?
14. April 201412 J. Das ist bei uns auch so! Bin mir nicht sicher, aber es kostet glaub ich 50 Euro, wenn du die Polizei zu einem Unfall (ohne Personenschaden?) rufst!Kurios: ich habe einen Unfall beobachtet und bin als Ersthelfer hingerannt. Eine viel befahrene Abfahrt einer Bundesstraße war blockiert und es staute bereits auf die Bundesstraße zurück. Die Unfallgegner beschuldigten sich gegenseitig und eine Frau war leicht verletzt (Kratzer und leichte Hws-Schmerzen, Rettung vorerst nicht erforderlich), also habe ich die Polizei gerufen. Deren erster Kommentar:"Ja, und sie zahlen das wenn wir kommen?" "Äh, nein, ich habe den Unfall beobachtet und es ist wahrscheinlich eine Aufnahme so wie eine Verkehrsregelung notwendig" "Ja, aber wenn nicht klar ist wer zahlt, dann kommen wir nicht!" Im Endeffekt hat dann ein Unfallbeteiligter der Polizei klar gemacht, dass er es zahlen wird und sie gefälligst kommen sollen! Rettung musste dann doch noch kommen, weil die Beschwerden der Frau zunahmen... M.W. nach muss die deutsche Polizei kommen, wenn ein Personenschaden im Spiel ist. Was bei Dir ja der Fall war. Eine zunächst leichte Verletzung kann sich ja immer auch noch im Nachhinein als schwerwiegend herausstellen. Als Verursacher hätte ich daher keine Skrupel, den Unfall mit Personenschaden zu melden, um mich im Zweifel abzusichern. Und erst recht als Betroffener, und wenn es nur eine kleine Schnittwunde im Finger wäre ;-) Auch Arbeitsunfälle würde ich immer irgendwie festhalten.
14. April 201412 J. ... Jetzt muß ich auch noch, weil ich ehrlich bin und nicht wie viele einfach weiter gefahren bin, 35.- € Strafe abdrücken...Nach dieser Aktion ist mir endlich klar geworden warum so viele einfach weg fahren. 1 Stunde Zeit verplemmpert, 35.- € Gebühren und den Ärger mit dem Unfallgegner der sich unter Umständen den Schaden noch vergolden lassen will. Habe ich schon genauso erleben müssen. Ebenfalls wegen eines fast vernachlässigbaren Kratzers, an einem Schrottauto. (An meinem Xantia konnte ich die Spuren wegpolieren!)Weil ich weiterhin sehr korrekt sein wollte, hab ich den Schaden auch meiner Versicherung gemeldet, natürlich mit der Option, später als Selbstzahler meinen Schadensfreiheitrabatt zu retten. Weil der Unfallgegner sich aber wegen des Kratzers in der Stoßstange das komplette Seitenteil seines Schrott-Vans sanieren lassen wollte, musste sogar noch ein Gutachter beauftragt werden. Der wäre ohne meine Fotos aufgeschmissen gewesen, die Polizei weigerte sich, Fotos zu machen. (Ich bin NIE ohne Kamera unterwegs!) Anders hätte ich nicht mehr beweisen können, dass es nur einen Kratzer gab, denn das Auto war inzwischen tatsächlich verschrottet worden!!!
14. April 201412 J. Aber dass ist wohl ähnlich wie mit den Blitzern. Neeiiiin, da gibt es keine Quote. Ich habe einige Polizisten im Freundes- und Bekanntenkreis und ich kann dir sagen, es gibt eine Quote.
14. April 201412 J. @Frank M irgendwie hast du nicht kapiert, daß du die 35 Euro als Strafe (Bußgeld) dafür gekriegt hast, weil du widerrechtlich (man darf das nicht!) und wegen Verletzen der strengen (erhöhten) Sorgfallspflicht (mit dem KFZ), gegen den Nissan gefahren bist und dadurch einen Sachschaden verursacht hast! Und um das im Straßenverkehr (wo sowas häufiger passiert) geregelt zu vereinfachen, gibt es den Bußgeldkatalog dafür. Wenn du als Fußgänger unachtsam bist und den Spiegel am Nissan abbrichst, bleibst du wegen dieser Fahrlässigkeit straffrei. Den Spiegelschaden must du trotzdem berappen.
14. April 201412 J. Ersteller @Silvercork Im Prinzip hast Du ja recht. Aber eines spricht dagegen. Wäre der Nissanbesitzer vor Ort gewesen und wir hätten das so geklärt wären die 35.- € ja nicht fällig geworden. Die Polizei bittet ja auch darum Bagatelfälle ohne sie zu klären. Somit ist es lediglich mein Pech das niemand da war und ich auch noch ehrlich war und die Pozilei gerufen hab. Von daher ist es für mich, auch wenn es tatsächlich ein Bußgeld ist, nur eine Gebühr das Damen und Herren meinen Unfall aufgenommen haben. Bearbeitet (14. April 201412 J. von Frank M)
14. April 201412 J. Aber eines spricht dagegen. Wäre der Nissanbesitzer vor Ort gewesen und wir hätten das so geklärt wären die 35.- € ja nicht fällig geworden. Da gilt die alte Regel: wo kein Kläger da kein Richter. Mir ist das auch mal passiert, an nem regnerischen Herbstabend auf der Danziger der heranbrausenden Feuerwehr Platz gemacht und schnell in ne Längsparklücke geschlüpft. Mit der Heckstoßstange nen 3er Golf seitlich am vorderen Stoßfänger erwischt ... leider kein abgeranztes, sondern ziemlich gepflegtes Exemplar, der Fahrer saß im geparkten Auto. Jedenfalls anfangs Polizei haben wir nicht hinzugezogen, war ja ne klare Sache. Sonst hätte ich auch ein Bußgeld eingefangen (wobei ich eigentlich bisher den Eindruck hatte, daß die Berliner Polizei da gern mal ein Fünfe gerade sein läßt). Der Golfbesitzer hat das dann wie erwartet und befürchtet in der Vertragswerkstatt richten lassen, da hab ich mich lieber in der Haftpflicht eins hochstufen lassen als das aus eigener Tasche zu bezahlen. Grüße, Dietmar
14. April 201412 J. Die Polizei bittet ja auch darum Bagatelfälle ohne sie zu klären. Und weil bitten nichts nutzt, kostet es jetzt immer oefter "Gebuehren". Bei Dir ist es eben dumm gelaufen. Bei mir (Hessen) hat die Polizei eine Parkrempler von mir auch telefonisch aufgenommen und hoffentlich den Besitzer informiert, der hat sich naemlich nie gemeldet. War aber auch nur ein winziger Schaden. Doof wenn die Polizei Berlin diesen Service nicht anbietet. Das Thema ist so ein wenig ambivalent. Einerseits drohen bei Fahrerflucht, verglichen mit anderen Sachbeschaedigungsdelikten schon krasse Strafen, andererseits wird schon bei kleinen Schaeden am eigenen heiligen Blech, ein grosser Bohei gemacht. Wenn ich sehe das Leute wegen ein paar kaputten Ruecklichtern, nicht nur eine Autobahnspur blockieren und dabei auch oft genug noch ihr Leben riskieren... Bearbeitet (14. April 201412 J. von MatthiasM)
14. April 201412 J. Ersteller Ja, den Service gibt es in Berlin wohl leider nicht. Dafür kommen sie halt dann persönlich. Sichtlich genervt als wenn man sie gerade vom Maximiliangrill von ihrer Currywurst mit Pommes Schranke weggeholt hat.
14. April 201412 J. Jetzt muß ich auch noch, weil ich ehrlich bin und nicht wie viele einfach weiter gefahren bin, 35.- € Strafe abdrücken. weiß nicht, was du hast, ich kenne Handwerker, die fahren für 35,- € erst garnicht los ...........
14. April 201412 J. weiß nicht, was du hast,ich kenne Handwerker, die fahren für 35,- € erst garnicht los ........... "Das kann man so nicht machen!" "Das macht Ihnen keiner!" "Dafür kommt keiner raus!" "Kann ich nich' machen - und wenn, dann nich' für 'ne kleine Marie!" "Bis Samstag können S'e abschminken!" und natürlich die Variation der Variationen: "Da krieg' ich keine Teile für!" Gruß Higgins Bearbeitet (14. April 201412 J. von Higgins*)
14. April 201412 J. Naja, wenn Du einfach weggefahren wärst, wäre das Fahrerflucht. Insofern warst du ja quasi gezwungen die zu rufen. Das die dich dann zu Kasse bitten.....was erwartest du denn vom "Freund und Helfer"? Das die gern kommen, wenn man die braucht oder gar helfen? Matthias
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