24. Juli 201412 J. kann ich bestätigen: 2. Wochenhälfte, am späteren Nachmittag, hat sich bis jetzt immer bewährt... ;-)
25. Juli 201412 J. Man sollte schon von wichtigen und unwichtigen Leuchten unterscheiden. Klar, dass der Blinker, das Fahrlicht und Bremslicht funktionieren müssen. Aber was schert sich der Prüfer, wenn die Rückscheinwerfer nicht gehen, oder die Nebelschlussleuchte....
25. Juli 201412 J. Nein, sollte man nicht. Man kann gern drüber diskutieren, ob die Polizei Bussen verteilen soll oder obs reicht, auf kaputte Birnen hinzuweisen. Wenn man allerdings zur MFK/zum TÜV fährt, haben alle vorhandenen Leuchten zu funktionieren. Wenn man das nicht mal dann schafft, bestehen meiner Ansicht nach berechtigte Zweifel, ob so ein Fahrzeug noch auf die Strasse gehört. Nicht so sehr des technischen Zustandes als des Besitzers wegen. Wenn dem Verkehrssicherheit nicht einmal soviel bedeutet, dass er wenigstens zum TÜV für vollzählig funktionierende Beleuchtung zu sorgen willens ist, will ich nämlich nicht wissen, wo der sonst noch spart. Man kann von den Beamten halten, was man will, aber wenigstens so viel Respekt, dass man die Beleuchtung in Ordnung hält, hat man den Staatsdienern entgegenzubringen. Meiner Meinung nach kann man drüber diskutieren, ob Leuchten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, funktionieren müssen. So würde mich nicht stören, wenn etwa Nebelscheinwerfer nicht funktionierten. Alles, was gesetzlich vorgeschrieben ist, hat aber zu funktionieren, inklusive Rückfahrscheinwerfer, denn der ist nicht nur zur Beleuchtung da, sondern auch eine wichtige Signalfunktion, seis für Fussgänger auf Bürgersteigen und Parkplätzen, seis für andere Fahrer. Somit ist auch die Rückfahrleuchte als Sicherheitselement wichtig. Sinngemäss gilt das auch für eine vorschriftsgemäss eingesetzte Nebelschlussleuchte. Gegenwärtig ist es aber so, dass für die MFK alle vorhandenen Leuchten funktionieren müssen. Für meinen Geschmack geht das im beschriebenen Sinn etwas, aber nicht sehr viel zu weit.
25. Juli 201412 J. Fachkundige Prüfer braucht man eher für fahrzeugspezifische Teile. Beispiel:. . . an einem Fahrzeug mit HP können keine Stoßdämpfer defekt gehen . . . etc. etc. Beide hinteren Stoßdämpfer defekt, hatte der Tüv bei einem Xantia Break vermerkt. Und es war sehr sehr gut, daß sich der Ingenieur nicht durch irgendwelche Sachkenntnis irritieren ließ: Scherzkekse hatten dem armen Kerl vordere Radfederkugeln eines BX in die Federzylinder geschraubt. Das hätte einen Abflug vom allerfeinsten geben können.
25. Juli 201412 J. Beide hinteren Stoßdämpfer defekt, hatte der Tüv bei einem Xantia Break vermerkt. was sich zwar unsachgemäß anhört, vielfach aber der Tatsache geschuldet ist das das verwendete Computersystem schlicht keine "Radfederkugeln" oder ähnliches kennt (die ja im Prinzip auch nichts anderes als Stoßdämpfer sind...). Da werden auch nur Textbausteine angeklickt und im Zweifel halt das was dem Problem am nächsten kommt.
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